Die Konferenz zwischen Bund und Ländern sind sich bei den zukünftigen Corona-Maßnahmen einig geworden. Wir berichteten bereits über die Pressekonferenz. Obgleich es zu Abweichungen in den jeweilligen Bundesländern kommen kann, haben wir die Einigungen bei den Corona-Maßnahmen für Sie zusammengefasst:
Allgemein: Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin bis zum 03.05.2020 (1.5 Meter Abstand)
Was ist wieder erlaubt?
- Geschäfte bis zu 800m² Verkaufsfläche dürfen öffnen. *
- Buchläden sowie Kfz- und Fahrradhändler können unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. *
- Friserure können ab 4. Mai öffnen. *
- Prüfungen von Abschlussklassen in den Schulen sollen nach Vorbereitung stattfinden. Ab 4. Mai sollen Schulen und Hochschulen schrittweise wieder öffnen. Abweichungen gibt es je nach Bundesland.
- In Kitas und Schulen soll es Notbetreuung für zusätzliche Berufs- und Bedarfsgruppen geben.
- Bibliotheken an Hochschulen werden weider geöffnet. *
- Schutzmaßnahmen bei Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden nach lokalen Gegebenheiten gestaltet.
Was bleibt bestehen?
- Restaurants, Bars, Kneipen sowie Hotels bleiben geschlossen
- Dienstleistungsbetriebe, bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist, bleiben geschlossen. Mit Ausnahme von Friseuren.
- Kein regulärer Betrieb von Kindertagesstätten.
- Großveranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 untersagt.
- Bis auf weiteres keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie keine Zusammenkünfte in religiösen Einrichtungen.
- Private Reisen und Besuche bleiben untersagt. Dies gilt auch für Verwandte.
* unter Auflagen
TM
Von Christine Feller
Was bitte ist eine Großveranstaltung?
Auch ein kleines Open-Air-Konzert auf dem Berliner Gendarmenmarkt? Im Juli…