Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion zur Corona-Krise

Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion zur Corona-Krise

Seit dem 27. Januar ist das neuartige Coronavirus auf deutschem Boden nachgewiesen. Erst einen Monat später, nachdem es bereits tausende Tote weltweit gab, erklärte Gesundheitsminister Spahn am 24. Februar: „Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“. Am 22. März einigten sich dann Bund und Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland.


Pressestatement zum Positionspapier:


Zwei Monate vergingen nahezu ungenutzt, bevor dann sehr weitgehende Maßnahmen getroffen wurden. Zwar verzichtete die Regierung auf eine allgemeine Ausgangssperre, doch wurden weitreichende Kontaktverbote verhängt, welche große Teile des Wirtschaftslebens und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen brachten. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, wer die Möglichkeit hatte in Heimarbeit seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wurde aufgefordert dies zu tun. Die gesamte Gastronomie, welche Speisen zum Verzehr vor Ort anbot, wurde geschlossen, touristische Übernachtungen untersagt. Der Besuch von Altersheimen wurde verboten, im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grenzen wurden weitestgehend geschlossen, Dienstleistungsbetriebe, die einen nahen körperlichen Kontakt bedingen, wurden ebenfalls geschlossen, die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Zusammenfassend wurden Grundrechte mit Verfassungsrang außer Kraft gesetzt und das Wirtschaftsleben der Exportnation Deutschland hart eingeschränkt. Ganze Wirtschaftssparten sind dadurch von Insolvenz bedroht.

Einzig und allein die AfD-Fraktion fordert seit Verhängung der Maßnahmen eine klare zeitliche Befristung und stemmt sich gegen die „Abdankung des Parlaments“

Wichtige Instrumente zur Bewältigung der Corona-Krise, nämlich die Beschaffung ausreichender Mengen von medizinischem Material und die Steigerung des Intensivstationsbettenpotentials, sind bisher von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet. So verschwanden Millionen für Deutschland bestimmter medizinischer Atemschutzmasken in Kenia, die zahlreichen, frühzeitigen Aufrufe deutscher Mediziner die Bestände an Material zu erhöhen, verhallten im Gesundheitsministerium ungehört und Minister Spahn prahlte wider besseren Wissens, Deutschland sei auf die Epidemie gut vorbereitet.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung durch ihr anfangs zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat

Die Handlungen der Regierung sind von Intransparenz und Panik geleitet und nur bedingt zur Bewältigung der Krise geeignet. Der erfolgreiche Umgang anderer Länder, wie etwa Südkorea, mit der Krise legt nahe, dass bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen, wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt wurde in der Bundesrepublik verpasst. Die Auswirkungen der gegenwärtigen Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft sind verheerend. Das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) geht davon aus, dass hierzulande 1,8 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Weitere sechs Millionen dürften von Kurzarbeit betroffen sein. Da die von der Regierung geplante Kreditvergabe durch die KfW über die Hausbanken bisher meistens scheitert plant die Bundesregierung jetzt eine prüfungsfreie Kreditvergabe bis zu 500.000 Euro, welche letztlich wohl in den meisten Fällen am Steuerzahler hängen bleiben wird.

Ifo-Szenariorechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown gehen von folgenden Kosten aus:

Shutdown Dauer 2 Monate = 255 – 495 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 7,2 – 11,2 Prozentpunkte

Shutdown Dauer 3 Monate = 354 – 729 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 10,6 – 20,6 Prozentpunkte

Pro Woche Verlängerung zusätzliche Kosten 25 – 57 Mrd.

Die prognostizierten Kosten eines dreimonatigen „Shutdowns“ belaufen sich, einschließlich der deutschen Haftungen bei EZB und ESM, auf mehr als eine Billion Euro. Aus diesen wenigen Zahlen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit das Wirtschaftsleben so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Es darf nicht vergessen werden, welche Auswirkungen ein Zusammenbruch des Wirtschaftslebens für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gesundheit der Bevölkerung und das gesamte öffentliche Leben haben könnte.

Die Kombination aus Massenarbeitslosigkeit, dem Verschwinden ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige, dem wirtschaftlichen Veröden ganzer Landstriche und Bundesländer, dem Auftreten flächendeckender Versorgungsengpässe und Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten ergäbe eine Gemengelage, welche wesentlich gefährlicher sein könnte, als die Corona-Krise selbst.

Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens ermöglichen ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen dabei die verfassungsmäßigen Bürgerrechte erhalten und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten. Unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Maßnahmen, halten wir den schrittweisen Übergang zum Normalleben unter den Leitlinien von Regionalität und Risikoabschätzung aus den oben beschriebenen Gründen also für möglich und geboten.

Maßnahmen einer Normalisierungsstrategie

1. Erhöhung der Testkapazitäten

Ein umfangreiches Screening in lokalen Risikoclustern wie Altenheimen und regionalen Bevölkerungszentren, wie dem Ruhrgebiet, muss durchgeführt werden, um Infektionen frühzeitig zu identifizieren und die Übertragungsrate des Coronavirus zu verringern

Neben der umfangreichen Testung in Risikobereichen sollten die breite Testung von Kontaktpersonen infizierter Personen sowie die Sentinel-Testung (d.h. Testung zum Zweck der Information über die Gesamtlage) zufällig ausgewählter, repräsentativer Personengruppen erfolgen, um die aktuelle Anzahl infektiöser Personen in der Bevölkerung zu beurteilen.

Zusätzlich sollte der Antikörpernachweis verbessert und möglichst rasch allgemein zugänglich gemacht werden. Antikörpernachweise sind wichtig zum Nachweis, dass jemand eine Infektion durchgemacht hat und nun (höchstwahrscheinlich) immun ist. Ein starker Aufwuchs von Antikörpertests bietet die Möglichkeit des Aufbaus eines freiwilligen Immunitätsregisters, um bereits immunen Bürgern die Wiederaufnahme von Reisen oder Hotelaufenthalten schnell zu ermöglichen.

2. Erhöhung der Produktionskapazitäten medizinischer Ressourcen

Das zentrale Problem ist aktuell die Knappheit der Ressourcen (Masken, Desinfektionsmittel, Schutzbrillen etc.). Der inländische Ausbau der Produktionskapazitäten muss forciert werden, die
Bundesregierung muss Koordinierung und Anreize für die Unternehmen bieten, die sich (vorübergehend) auf die Produktion dringend notwendiger Güter konzentrieren. Des Weiteren sollte ein zollfreier Import medizinischer Produkte gewährleistet sein.

3. Angemessenes Verhalten

Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes Verhalten ersetzt werden. Dazu gehören u.a.:

  1. Der besondere Schutz von Risikogruppen (unter Punkt 4 genauer erläutert).
  2. Die Einhaltung von Hygieneregeln.
  3. Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
  4. Das konsequente Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen.
  5. Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

4. Risikogruppen schützen

Es ist wichtig bei einer Beendigung des Lockdowns die Risikogruppen zu schützen. Dafür bedarf es einer Reihe von Maßnahmen:

  1. Unter Beteiligung verschiedener medizinischer Fachrichtungen sollte zentral koordiniert eine Aufstellung erarbeitet werden, welche Personen bzw. Patienten zu den Risikogruppen zu zählen sind, die mit der Infektion des SARS-CoV-2 besonderer Gefährdung ausgesetzt wären. Diese ist durch das RKI und die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zu veröffentlichen und allen Arztpraxen auf geeignetem Wege zuzustellen.
  2. Darauf basierend ist ein Konzept zu erarbeiten und vorzustellen, nach dem die Hausärzte aufgrund der Patientenakten in ganz Deutschland die sogenannten Risikopatienten feststellen und rechtssicher an die Gesundheitsämter weitergeben dürfen.
  3. Die Gesundheitsämter müssen ermächtigt sein, Kontakt mit den dann entsprechend Benannten aufzunehmen und Ihnen eine besondere Fürsorge zum Schutz Ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis anzubieten. Dies kann ein staatlich organisierter Lieferdienst für allein lebende Personen der Risikogruppe sein. Des Weiteren werden Personen der Risikogruppe FFP2-Masken zum Infektionsschutz zur Verfügung gestellt, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung in Kontakt mit anderen Menschen kommen.
  4. Die lokalen Gesundheitsämter werden ermächtigt flexibel auf die Lage zu reagieren und Lockerungen sowie Verschärfungen der Corona-Maßnahmen auf Basis lokaler Risikoabschätzung vorzunehmen.

5. Bundeseinheitliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime etc. erarbeiten

Unter Beteiligung von Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) und Robert-Koch-Institut (RKI) sind bundeseinheitliche, verbindliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime, vergleichbare Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken und mobile Pflegedienste zu erarbeiten, um damit den Schutz von Risikopatienten und Mitarbeitern sicherzustellen. Die Grundrechte der Betroffenen sind dabei zu wahren.

6. Strikte Grenzkontrollen

Voraussetzung für die Aufhebung von Einreisesperren sind stark ausgebaute Schnelltestkapazitäten. Einreisesperren müssen also aufrecht erhalten bleiben, bis verpflichtende Schnelltests bei der Einreise durchgeführt werden können.

Flankierend hierzu ist das Vorhalten von Isolationskapazitäten direkt vor Ort an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen zu ermöglichen, um Infektionsketten aus dem Ausland so früh wie möglich zu unterbrechen.

Die Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm ist gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.

7. Priorisierung bei Impfungen

Nach Entwicklung eines Impfstoffes soll von Beginn an eine Priorisierung für Mitarbeiter im Gesundheitssystem und für Personen der Risikogruppe vorgenommen werden. Die Impfungen finden selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis statt.

8. Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten/Wiedereröffnung der Geschäft

Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Geschäfte folgen keiner Logik des Infektionsschutzes. So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht. Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen.

Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.

9. Christliches Osterfest

Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern.

10. Durchsetzung und mindestens wöchentliche Überprüfung der Maßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer regelmäßigen wöchentlichen Überprüfung aller Maßnahmen auf. Der Bundestag ist dabei in angemessener Weise zu beteiligen. Auf eine disziplinierte Umsetzung der jeweils erforderlichen Maßnahmen in allen Bevölkerungsgruppen ist zu dringen, um ihre möglichst rasche Aufhebung zu erleichtern

Die AfD-Fraktion ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen und unter der Bedingung des Fremd- und Eigenschutzes durch
Masken, Abstandsregeln etc. eine schrittweise Normalisierung, wie unter Punkt 10 beschrieben, ab dem 14. April möglich ist.

Eine Normalisierungsstrategie ist nicht zwingend mit einer allgemeinen Lockerung gleichzusetzen, sondern muss, wie oben beschrieben, gesundheitspolitisch gerahmt sein.

Als freiheitliche Fraktion möchten wir im Einklang mit den Gesundheitsinteressen der Menschen nach der Prämisse handeln:

So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen wie nötig!

Die weitere schrittweise Normalisierung, wie beispielsweise das Ende der Einschränkungen der Grundrechte der Allgemeinheit ist unmittelbar nach Umsetzung der oben geforderten Maßnahmen der Normalisierungsstrategie zu vollziehen.

Um danach stufenweise weitere Lockerungen vorzunehmen, müssen durch die Bundesregierung folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Testung auf Infektiosität (RT-PCR) ist zentral für die Verhinderung der Virusausbreitung. Zusätzlich muss schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, wie hoch die wirkliche Zahl derer
ist, die die Infektion – mit oder ohne Symptome – durchgemacht haben (Antikörpernachweis). Die aktuell vorhandenen Testkapazitäten sind nicht ausreichend vorhanden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Testkapazitäten auszuweiten, so dass grundsätzlich alle Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen zeitnah getestet werden können.

Danach sollen die Risikogruppen getestet werden. Und anschließend sollen die Testkapazitäten soweit ausgebaut sein, dass die gesamte Bevölkerung zeitnah auf anonymer und freiwilliger Basis getestet werden kann. Die Bürger haben ein Recht auf Information über den eigenen Gesundheitszustand. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind ausreichende Teststationen bereitzustellen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Frage, ob das Coronavirus todesursächlich war, durch konsequente Obduktionen auf wissenschaftlicher Grundlage festzustellen

Durch den weitreichenden Einsatz von Mund-Nasenschutz-Masken, kann die Verbreitung des Erregers wahrscheinlich wirksam eingedämmt werden. Bislang wurde eine Ausstattung der gesamten Bevölkerung nicht erreicht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich. die gegenwärtigen Versorgungsengpässe vollständig zu beheben und für jeden Bürger Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung zu stellen. Für systemrelevante Berufe (z.B. medizinisches Personal, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Verkäufer etc.) ist gleichzeitig die Ausstattung mit Schutzkleidung zu gewährleisten.

Positionspapier zur Corona-Krise

Trotz Notstand: Heiko Maas verschenkt Schutzausrüstung ans Ausland

Trotz Notstand: Heiko Maas verschenkt Schutzausrüstung ans Ausland

In Deutschland ist angesichts der Corona-Krise Schutzausrüstung absolute Mangelware. Pfleger, Krankenschwestern und Ärzte müssen oftmals mit selbstgenähten Masken arbeiten und diese dann auch noch überproportional oft und lange nutzen.

Die Bundesregierung beteuert gleichzeitig, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun würde, um den Mangel an adäquater Schutzbekleidung zu bekämpfen und Atemschutzmasken in ausreichender Zahl zu gewährleisten. Das Außenministerium konterkariert diese angeblichen Bemühungen mit einem Post auf Twitter. In diesem heißt es, dass Deutschland der palästinensischen Selbstverwaltung „Schutzkleidung und Infomaterial zur Verfügung gestellt“ hat.

Auswärtiges Amt - Tweet Solidarität auf internationaler Ebene ist sicherlich nicht prinzipiell abzulehnen, allerdings darf dies nicht zu Lasten der eigenen Bevölkerung gehen. Noch Ende Februar verschenkte die Bundesregierung mehrere Tonnen Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung nach China. Damals galt vielleicht noch die Ausrede, man habe die Lage unterschätzt (wovor die AfD warnte), aber dass deutsche Ärzte und Klinikpersonal mangelhaft geschützt sind, während Heiko Maas großzügig den Weltenretter spielt, ist absolut nicht nachvollziehbar.

TM

Robert Habeck blamiert sich bei Maybrit Illner

Robert Habeck blamiert sich bei Maybrit Illner

Robert Habeck und die Grünen sind in der Corona-Krise bis dato nicht mit konstruktiven Vorschlägen aufgefallen. Die Lieblinge der deutschen Presselandschaft können einfach nicht von ihren Lieblingsthemen lassen und fordern mal schnellere CO2-Preissteigerungen und mal mehr Migration für Deutschland. In Zeiten einer die Wirtschaft und viele Bürger existenziell bedrohenden Krise, noch unverständlicher als sonst und schlicht verantwortungslos. Die Grünen nehmen ihre Rolle als Totengräber der deutschen Wirtschaft nach wie vor sehr ernst.

Robert Habeck war nun in einer Sondersendung von Maybrit Illner zum Thema „Corona“ eingeladen. Habeck wird generell von den Öffentlich-Rechtlichen gerne zum nächsten Kanzler ausgerufen und daher eher mit wachsweichen Fragen konfrontiert, die joviale Antworten von Herrn Habeck geradezu begünstigen. Angesichts der Krise drängten sich jedoch unangenehmere Fragestellungen auf, denen Habeck krampfhaft versuchte mit Phrasen aus dem Weg zu gehen.

Da sich die Grünen lieber im Fahrwasser der moralischen Überlegenheit bewegen und die sachliche Auseinandersetzung grundsätzlich meiden, stellt eine Krisen mit konkreten Fakten und Problemen eine ganz neue Herausforderung für grüne Spitzenpolitiker dar. Robert Habeck patzte dementsprechend vollständig. Er fantasierte von Szenarien, bei denen sich die „Inkubationszeit verdopple“. Dies ist gleichermaßen unsinnig wie unmöglich.  Offensichtlich hat sich der ehemalige Schriftsteller Habeck mal wieder nicht zur Sache informiert bevor er lospoltert, ähnlich wie damals bei der Pendlerpauschale

Den Öffentlich-Rechtlichen wird es nach der Krise zunehmend schwerer fallen, die Grünen als die neuen Heilsbringer der deutschen Politik glänzen zu lassen.

TM

Für Asylanten sind die Grenzen weiter offen!

Für Asylanten sind die Grenzen weiter offen!

Wie Innenminister Seehofer (CSU) jetzt zugab, habe sich „am bisherigen Asylverfahren keine Änderung ergeben“. Damit räumte Seehofer ein, was viele schon länger ahnten. Zwar hat die Regierung die deutschen Grenzen für Franzosen und Schweizer ebenso geschlossen, wie für Dänen und Österreicher, für Afghanen und Iraner, wie für alle anderen illegal Einreisenden gelten diese Beschränkungen jedoch nicht. An unseren Grenzen gilt das Wort Asyl nach wie vor als „Sesam öffne dich“. Während Bundespolizisten unsere Grenzen also vor EU-Ausländern „schützen“ und bereits über 63.000 Reisende abgewiesen wurden, um eine Ausweitung der Corona-Krise zu verhindern, werden vermeintliche Flüchtlinge einfach durchgewunken. Seehofers ursprünglicher Plan die Grenzen mit Hilfe der Notstandsklausel der EU-Verträge insgesamt zu schließen, scheiterte nach internen Angaben am Widerstand der Kanzlerin. Dass die Asylzahlen dennoch recht gering ausfallen, liegt daran, dass unsere europäischen Nachbarn nicht die abwegigen Unterscheidungen der Bundesrepublik übernommen haben, sondern ihre Grenzschließungen allgemein gelten.

In Zeiten in denen die Bevölkerung die schmerzhaftesten Einschnitte in Grund- und Bürgerrechte erträgt, um die weitere Ausbreitung der Pandemie zu vermeiden, hat die Kanzlerin nach wie vor nicht den Tanz um das goldene Kalb der Flüchtlingsaufnahme eingestellt. Wir können das nur als verantwortungslos jenseits unserer schlimmsten Vorstellung bezeichnen.

Die seit 2015 durchgängige Haltung der Bundesrepublik: Asylverfahren gehen vor der Sicherheit der deutschen Bevölkerung, bleibt auch in der Corona-Krise das Motto!

TM

Grüne wollen schnelle CO2-Preissteigerung

Grüne wollen schnelle CO2-Preissteigerung

Wie sich die Coronakrise weiterentwickelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand voraussagen. Allerdings ist schon jetzt klar, dass die Wirtschaft, egal bei welchem Pandemieverlauf, schwere Schäden nehmen wird und viele Arbeitsplätze in Deutschland bedroht sind.

Arbeitsplätze und die schaffenden Bürger spielen in der grünen Politik aber keine Rolle. So pochen die Grünen mitten in der Krise darauf, dass die zwischen Bundesrat und Bundesregierung vereinbarte CO2-Preissteigerung für 2021 auch wirklich umgesetzt wird. Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, sagte deshalb der DPA: “Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom Dezember umgesetzt werden.“ Und weiter: “Gerade beim nationalen Emissionshandel braucht es ein Zeichen, dass wir nach der Corona-Krise anders wirtschaften wollen.”

Einen FDP-Vorschlag nach einem Aufschub für die CO2-Sondersteuer wegen der Corona-Krise blockierten die Grünen bereits. Unabhängig davon wie schwer also der Schaden für die deutsche Wirtschaft sein wird, wollen die Grünen an Ihrem Dogma der höheren CO2-Bepreisung festhalten, komme was wolle.

Dass die Grünen derzeit ihr parteipolitisches Kleinklein trotz der Krise nicht zurückstecken können (Ähnlich wie SPD und Linkspartei), offenbart, wie ideologisch verbohrt diese Partei ist und wie wenig sie wirtschaftliche Belange der Unternehmen und auch der Bürger interessieren.

TM

Es gibt nur eine AfD!

Es gibt nur eine AfD!

Stellungnahme des Landesvorstandes der AfD-Rheinland-Pfalz:

Der Landesvorstand der AfD Rheinland-Pfalz hält die aktuellen Aussagen unseres Bundessprechers Jörg Meuthen weder für hilfreich noch für zielführend.

Unsere Bürgerpartei hat den Anspruch, Volkspartei zu werden – auch im Westen.
In unserer Partei ist deshalb Platz für Libertäre, Konservative, Liberale, Patrioten, Ost und West: kurz gesagt für alle diejenigen, die auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und die auf dieser Basis gemeinsam für ein besseres Deutschland kämpfen möchten.

Wir alle wollen mit unserer Politik erreichen, dass die Bürger unseres Landes ein würdiges, sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können. Unser Grundsatzprogramm atmet den Geist der sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Ehrhards. Jeder, der sich hinter diesem Programm versammeln kann, ist bei uns herzlich willkommen.

Es gibt keine unüberwindbaren Gräben, sondern den unbändigen Willen, gemeinsam aus Liebe zu unserem Land alle demokratischen Hebel in Bewegung zu setzen, um die desaströsen Zustände, die die Altparteien über Jahrzehnte geschaffen haben, zu beenden.

Für die AfD Rheinland-Pfalz ist deshalb völlig klar: Die Einheit unserer Partei ist nicht verhandelbar und steht auch nicht zur Debatte.
Es gibt nur eine AfD – und nur gemeinsam werden wir Deutschland verändern.

Ihr
AfD-Landesvorstand Rheinland-Pfalz

GroKo-Streit um Vermögensabgabe zur absoluten Unzeit

GroKo-Streit um Vermögensabgabe zur absoluten Unzeit

Saskia Esken, Mitglied des Bundestages und Chefin der ehemaligen Volkspartei SPD sucht den Schulterschluss mit der Linken. Wie diese fordert sie nun eine Abgabe auf alle Vermögen oberhalb von einer Million Euro. Im Raum steht eine Zwangsabgabe von 5%, Das hieße also, ab einem Besitz von einer Million Euro wären bereits 50.000 Euro fällig. Geld, das ein Unternehmer nicht mehr in seine von Corona gebeutelte Firma stecken könnte. Klingt nach einer absolut sicheren Methode den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland den Todesstoß zu geben? Ist es auch.

Es zeigt sich eben, dass Deutschlands Linken in der Krise nie etwas Neueres einfällt als ihre schon immer unsinnigen Forderungen nach der Enteignung des Bürgers unter Klassenkampfrhetorik aus vergangenen Jahrhunderten. So gibt es selbst aus der eigenen Partei wenig Zuspruch und Finanzminister Scholz, ebenfalls SPD, hüllt sich zu den Forderungen seiner Parteivorsitzenden in Schweigen. Deutlicher wird der haushaltspolitische Sprecher der SPD. Gefragt was er davon halte? „Nix“ seine knappe Antwort. In trauter Einheit befindet sich Esken allerdings mit der Linkspartei, deren Vorstandsbeschluss (wir berichteten) Esken offensichtlich nacheifert.

Eine klare Absage erteilt jedoch der Koalitionspartner CDU. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Tillmann, wird in der Welt mit den Worten zitiert dass: „man nach einer Krise über Steuersenkungen und nicht über Steuererhöhungen sprechen muss.“

Insgesamt beweist Esken ihr gewohnt katastrophales Zeitmanagement. Während drastisch fallender Aktienkurse, zahlreichen Insolvenzen von Betrieben, der nahezu ausnahmslosen Verunsicherung der Bevölkerung und Unmengen von Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden oder davon bedroht sind, einen Koalitionskrach vom Zaun zu brechen mit Methoden, die schon zu Lenins Zeiten nicht funktionierten, ist einfach nur unverantwortlich.

TM

Skrupellos: Abmahnanwälte bitten bei „Schutzmasken“ zur Kasse

Skrupellos: Abmahnanwälte bitten bei „Schutzmasken“ zur Kasse

 Schutzmasken sind derzeit weltweit ein gefragtes Gut im Kampf gegen das Corona-Virus. Die Knappheit bedroht vor allem Personal im Gesundheitsbereich, welches mit Infizierten in Kontakt tritt und daher den wenigen Vorräten an medizinischen Masken für sich beanspruchen muss. Aus diesem Grund haben viele Firmen wie Trigema oder auch Schneidereien damit begonnen, in der Krise Masken aus Stoff herzustellen. Diese schützen zwar nur bedingt vor Covid-19, sind aber sicherlich eine bessere Variante als einfach gar keinen Schutz zu tragen. Auch viele Privatleute wollen ihren Beitrag leisten und nähen privat in der häuslichen Quarantäne Masken für sich und andere.

Dass dabei aber überhaupt von „Schutz“ die Rede ist, ruft mittlerweile skrupellose Abmahnanwälte und – verbände auf den Plan. Diese versuchen aus der Krise Profit zu schlagen, indem sie teure Abmahnungen an Firmen oder Privatleute verschicken, die vielleicht einfach nur helfen wollen. Auch Ehrenamtliche sind vor den Abmahnern nicht sicher.

Rein rechtlich dürfen genähte Stoffmasken nicht als „Mundschutz“, „Atemschutz“ oder überhaupt „Schutz“ bezeichnet werden. Dies sei Medizinprodukten vorbehalten. Die Inhaberin einer Augsburger Textilfirma beklagte jüngst in einem NTV-Interview, dass ihr Unternehmen keine Anfragen von privaten Pflegediensten oder Kinderhospizen annehmen dürfe, weil sonst eine teure Abmahnung droht. Und das obwohl bei ihr dringende Bitten von Pflegeleitern und Ärzten eingehen, die sonst überhaupt keine Schutzkleidung mehr zur Verfügung haben. Die Zertifizierung als Medizinprodukt würde noch Monate in Anspruch nehmen. Zeit, die in der Krise fehlt. Von der Politik fühlt die Unternehmerin sich im Stich gelassen.

Auch der berüchtigte Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“, vor allem bekannt für Dieselfahrverbote, macht derzeit wieder mit dreister Abmahnabzocke von sich reden. Mitten in der Krise verschickte der Verein Abmahnungen wegen angeblich inkorrekter Öko-Papieretiketten. Erst auf öffentlichen Druck ruderte die „Deutsche Umwelthilfe“ etwas zurück, drohte aber gleichzeitig in Richtung von systemrelevanten Einzelhändlern: “Wir hoffen, dass die Unternehmen während der Corona-Krise ihr Möglichstes tun, um rechtliche Vorgaben zur korrekten Information der Verbraucher einzuhalten. Diese herausfordernde Situation darf kein Freibrief sein, um schwerwiegende Verstöße gegen ökologische Verbraucherschutzvorschriften zu begehen.”

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Öko-Etikett ist also das, was die DUH unter einem „schwerwiegenden Verstoß“ versteht. Die Politik sieht dem zwielichtigen Treiben von Massenabmahnern schon seit langem tatenlos zu. Dass sich daraus eine ganze Branche entwickeln konnte, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gnadenlos ausnimmt und teilweise sogar in die Insolvenz treibt, ist eine Fehlentwicklung die umgehend korrigiert werden sollte. Dies wird erneut dadurch deutlich, dass Abmahnverbände, -vereine und –anwälte sogar die Corona-Krise nutzen, um sich die Taschen voll zu machen.

TM

Berliner Bezirksbürgermeister infiziert sich absichtlich mit dem Coronavirus

Berliner Bezirksbürgermeister infiziert sich absichtlich mit dem Coronavirus

Der Bürgermeister des Berliner Bezirkes Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), hat sich in einem Interview zu seiner Coronaerkrankung geäußert. Darin gab er an, sich freiwillig bei seiner Freundin angesteckt zu haben, weil er den Krankheitsverlauf als nicht so gefährlich eingeschätzt habe und auf eine spätere Immunisierung hoffte. Wie der Grünen-Politik eine Krankheit an der weltweit Menschen sterben unterschätzen konnte, weil er viel Fahrrad fährt und sich für fit hält ist ein absolutes Rätsel.

Mit der freiwilligen Ansteckung hat er darüber hinaus genau das getan, was Millionen Deutsche nun durch Kontaktverbote vermeiden sollen. Wie gewöhnlich sind nach grüner Logik alle Menschen gleich, nur manche sind gleicher. Wir alle sind gegenwärtig von Freundin und Verwandten getrennt und leiden unter der Pandemie. Dass sich ausgerechnet der Bürgermeister eines Bezirkes mit über 380.000 Einwohnern über alle Regeln der Regierung und der Vernunft hinwegsetzt, um Zeit mit seiner erkrankten Freundin zu verbringen ist ein Skandal und ein schreiendes Beispiel für grüne Verantwortungslosigkeit.

Das hält von Dassel jetzt jedoch nicht davon ab eine Maskenpflicht für alle zu fordern, wo er jetzt wieder gesundet erscheint. Man möchte an dieser Stelle eine politische Schizophrenie attestieren. Der gewählte Beamte war nach eigenen Angaben zwei Wochen krank und hofft nächste Woche wieder diensttauglich zu sein. Während einer Pandemie hat ein Bürgermeister eines Bezirkes mit der Einwohnerzahl einer Großstadt sich also freiwillig und aus privaten Gründen in eine zweiwöchige Krankheit begeben und seine Bürger im Stich gelassen. Wir fordern den regierenden Bürgermeister von Berlin, Müller (SPD), auf, sofort dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen und zu verhängen. Gegen Bürger fordern und verhängen grüne Politiker Kontaktstrafen von bis zu 25.000 Euro, wie kann dann ein solches Verhalten straflos bleiben?

TM