Vorentscheidung bei Kanzlerkandidatur? CDU-Funktionäre für Laschet!

Vorentscheidung bei Kanzlerkandidatur? CDU-Funktionäre für Laschet!

Die Kanzlerfrage in der Union spitzt sich zu!

Nachdem sowohl der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als auch der nordrhein-westfälische Länder-Chef und CDU-Vorsitzende Armin Laschet ihre Ansprüche auf die Kanzlerkandidatur der Schwesterparteien angemeldet hatten, legen sich die ersten wichtigen Parteigremien der Christdemokraten fest:

Armin Laschet soll Kanzlerkandidat der Union werden!

Ein zugehöriger Beschluss wurde noch nicht gefasst.

Von Spahn bis Schäuble: Breite Laschet-Unterstützung

Im Anschluss an die Sitzung des Parteipräsidiums in Berlin hatte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt, dass das Präsidium Laschet „für außergewöhnlich geeignet“ halte und gebeten habe, „mit Markus Söder jetzt gemeinsam den weiteren Weg zu besprechen.“

Laut Medienberichten teilte auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dem Parteivorstand der CDU mit, dass sich das Parteipräsidium „klar dafür ausgesprochen“ habe, „dass Armin Laschet Kanzlerkandidat werden soll.“ Darüber hinaus habe er Laschet attestiert, er bringe für die Herausforderungen einer Kanzlerkandidatur alles mit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der das Rennen um den Parteivorsitz als Partner von Laschet begangen hatte, berichtete ebenso von einem klaren Votum für den Mann aus Nordrhein-Westfalen.

Auch der CDU-Vorstand will laut Pressestimmen Laschet als Kanzlerkandidaten in die Bundestagswahl im Herbst schicken. Unter anderem sollen sich der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul und der Europaabgeordnete Daniel Caspary für den Vorsitzenden ihrer Partei ausgesprochen haben.

Laschet mit Rückenwind – trotz desaströser Umfragen

Laschet trat am Nachmittag in der Parteizentrale der CDU vor die Pressevertreter und erhöhte den Druck auf seinen Konkurrenten aus Franken. Er werde „recht bald das Gespräch“ mit Söder suchen, da alle Parteigremien auf eine schnelle Entscheidung drängen. Der Rückenwind für Laschet scheint nach diesem Tag spürbar, obwohl sich dessen Umfragewerte weiter desaströs lesen. In einer repräsentativen Erhebung vergangene Woche gaben nur 17 Prozent der Befragten an, Armin Laschet zu wählen, falls der Bundeskanzler direkt gewählt werden könnte. Robert Habeck (Die Grünen) erzielte in derselben Umfrage 22 Prozent.

TM

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat die Pläne der Bundesregierung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert. Er sei „fassungslos“, sprach von einer „Nichtachtung der Justiz“ und rief dazu auf, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen“.

Am vergangenen Wochenende zum 11. April 2021 war ein Entwurf der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes an die Öffentlichkeit gelangt. Im Papier wird deutlich, wie weitreichend Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Unter anderem sind eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen geplant.

 Gnisa: „Nichtachtung der Justiz“

Auf seiner Facebook-Seite teilte Gnisa seinen Unmut über die geplante Reform mit. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es soweit“, erklärte der 57-Jährige. Mit seinem Demokratieverständnis hätten die Pläne aus Berlin „nichts mehr zu tun.“ Allen voran die sog. „Corona-Notbremse“, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greifen soll, kritisiert der Richter hart:

Nächtliche Ausgangssperren seien eine „Nichtachtung der Justiz“, gerade da Gerichte die Wirksamkeit dieser Maßnahme angezweifelt hatten. Ebenso entspreche es nicht „dem Bild des Grundgesetzes“, Eltern ab einer 100er-Inzidenz zu verbieten, ihre Kinder zu treffen.

„Dauerlockdown“: Automatisch greifendes System ohne Korrektur

Gnisa sieht die Gefahr eines nicht mehr einzufangenden „Dauer-Lockdown“: „Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen.“ Zumindest auf zwei oder drei Monate könnte das Gesetz zumindest beschränkt werden, so der Direktor des Amtsgerichts in Bielefeld.

Kritik an der Fokussierung auf die Inzidenz

Der Richter kritisierte zudem die starke Fokussierung des Entwurfes auf die Inzidenzwerte. Bei derart drastischen Maßnahmen sei diese als einziges Instrument nicht ausreichend und untauglich: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist […] willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt, wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“

Daher appellierte Gnisa zum Ende seines Facebookentrags an alle Lesenden, ihren Bundestagsabgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“

TM

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog

Die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) werden konkreter.

Ein am Samstag, dem 10. April 2021, verschickter Entwurf für die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes macht deutlich, wie weitreichend die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Schon am Tag zuvor war bekannt geworden, dass die für den 12. April geplante Bund-Länder-Konferenz zusammen mit den 16 Ministerpräsidenten nicht stattfinden wird. Stattdessen liegt verschiedenen Medienhäusern nun besagter Entwurf vor, der unter anderem eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen vorsieht. Unterstützung erhielt die Kanzlerin laut Pressestimmen von Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD), der in seiner Partei für weitreichende Durchgriffsrechte des Bundes warb. Schon am kommenden Dienstag soll das Kabinett die Neuregelung beschließen.

Durchgriffsrechte für den Bund

Unter anderem heißt es im am Wochenende öffentlich gewordenen Entwurf, die Bundesregierung solle ermächtigt werden, bei einem Riss des Inzidenzwertes von 100 „Gebote und Verbote […] zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen“. In Zukunft soll diese bundeseinheitliche Regelung per Gesetz die immer neuen Bund-Länder-Konferenzen ersetzen, die in regelmäßigen Abständen von Kanzlerin Merkel und den Länderchefs abgehalten wurden. Eine ganze Liste an Maßnahmen umfasst der Gesetzesentwurf, der noch in dieser Woche beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Knallhart-Regeln im Ãœberblick:

  • Bei Ãœberschreiten einer Inzidenz von 100: Harte, regionale Lockdowns.
  • Private Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person.
  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.
  • Schließung aller Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Gastronomie mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Öffnung der Schulen und Kitas nur bei einer Inzidenz von unter 200. Bei einer Ãœberschreitung des Wertes ist Distanzunterricht verpflichtend. Die Unterrichtsteilnahme für die Schüler soll nur bei zwei negativen Testnachweisen in der Woche möglich sein.

Falls die Inzidenzschwelle von 100 über drei Tage unterschritten wird, können die Knallhart-Maßnahmen wieder entfallen. Bei drei Tagen über dem Grenzwert treten die Regeln wieder in Kraft.

Kritisch kommentiert wurden einzelne Stellen des Maßnahmen-Katalogs vom SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach. Dieser mahnte, dass das „Notbremsengesetz“ einen großen Teil seiner Wirkung verliere, „wenn die Testpflicht in den Betrieben nicht kommt.“ Die bundesweite Pflicht für zwei Corona-Tests in der Woche könne die Ansteckungsgefahr senken.

Schon in der kommenden Woche soll die umstrittene Regelung im Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung zusammenkommen und dem Entwurf abschließend zustimmen.

Einzelne Details wie eine verschärfte Home-Office-Pflicht stehen jedoch noch zur Diskussion.

TM

Deutschland. Aber normal. – AfD-Kampagne zum Bundestagswahlkampf

Deutschland. Aber normal. – AfD-Kampagne zum Bundestagswahlkampf

Im Vorfeld des konstruktiven Dresdner Parteitages der Alternative für Deutschland wurde von den Parteisprechern die Wahlkampagne der AfD für die Bundestagswahl vorgestellt.

„Deutschland. Aber normal.“ – Mit diesem Motto wird die AfD in den Bundestagswahlkampf 2021 ziehen. Während sich die etablierten Parteien in ihrem Elfenbeinturm immer weiter von den Bürgern entfernen, rückt die einzige echte Oppositionspartei die Lebensrealität der Menschen in den Fokus:

„Viele Menschen spüren, dass in Deutschland vieles nicht mehr richtig funktioniert.

Wenn sich Ministerien mehr mit Gendersternchen beschäftigen als mit echten Problemen, ist es kein Wunder, dass der Staat bei seinen Kernaufgaben versagt. Bei der Euro-Krise, bei der Flüchtlingskrise und jetzt in Zeiten der Pandemie. Die deutsche Politik ist geradezu verrückt geworden. Es ist an der Zeit für normale Politik für unser Land.“

Bundessprecher Jörg Meuthen konkretisiert dies in einer Pressemitteilung:

„16 Jahre Merkel-Herrschaft haben Deutschland grundlegend verändert – und zwar zum schlechteren. Vieles von dem, was in diesem Land selbstverständlich, gut und normal war, ist durch die Politik Angela Merkels aus den Angeln gehoben worden. Die Pandemie hat diese Entwicklung noch verstärkt und beschleunigt.“

Dazu ergänzt Bundessprecher Tino Chrupalla:

„Wir stehen für beständige und verlässliche Politik. Wir stehen für das, was sich immer mehr Menschen in unserem Land wünschen: „Deutschland. Aber normal.““

Zur Kampagne „Deutschland. Aber normal.“  wurden zwei Filme veröffentlicht. In diesen wird deutlich, welche Partei an der Seite der Bürger steht und in ihrem Interesse handelt, während die Altparteien stets der Auffassung sind, sie müssen das Volk durch Verbote und Weisungen erziehen.

“Deutschland. Aber normal.” – die Kampagnenfilme:


Plakatmotive „Deutschland. Aber normal.“

Auch erste Plakate wurden der Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Auch in diesen wir deutlich, dass die AfD dafür steht, dass endlich wieder der gesunde Menschenverstand in die Politik zurückkehrt, denn „Deutschland muss wieder normal werden. Dann wird es auch wieder besser.“

Werfen Sie einen Blick auf die ersten Plakate:

Deutschland. Aber normal. - Solo-Selbstständige


Deutschland. Aber normal. - Tempolimit


Deutschland. Aber normal. - Leitkultur


Nach diesem Ersteindruck werden wir Ihnen in den kommenden Tagen noch weitere konkrete Punkte vorstellen und darüber berichten, wofür die AfD politisch kämpft.

TM

Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Sea-Watch“ hat mit dem Bekenntnis zur linksextremen Antifa für Aufsehen gesorgt.

Das Seenotrettungsschiff, welches durch den Verein „United4Rescue“ finanziert wurde und vor der lybischen Küste Menschen aus Schlauchboten übernehmen soll, bekannte sich mit einem veröffentlichten Foto klar zur linksradikalen „Antifa“. Nachdem in dieser Woche ein Bild durch die sozialen Medien ging, welches die Flagge genannter „Antifa“ im Bug des Schiffes zeigt, postete die NGO am Donnerstag eine Botschaft mit verlinktem Foto, auf welchem die Fahne eindeutig an der Spitze des Schiffmastes zu identifizieren ist:

„Aufgrund der Stimmungsmache von AfD und anderen Rechten gegen eine Flagge der Antifaschistischen Aktion an unserem Bug haben wir uns entschieden, diese zu entfernen. Sie hängt jetzt etwas sichtbarer weiter oben. Gern geschehen.“
Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Mit diesem deutlichen Bekenntnis wird klar ersichtlich, dass es der Organisation SeaWatch vor allem um die Vollstreckung einer politischen Agenda geht. Hinter dieser Fahne steht eine Ideologie, welche Grenzen und Nationalstaaten rigoros ablehnt und sich für grenzenlose Migration einsetzt.

Kirche und Antifa: Hand in Hand

Mitinitiiert und unterstützt wurde das zweifelhafte Projekt von Heinrich Bedford-Strohm, Chef der evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Dieser war auf Anfrage eines Online-Nachrichtenmagazins nicht zu einer Stellungnahme bereit. Lediglich eine EKD-Sprecherin antwortete, dass die evangelische Kirche „für eine auf der Würde jedes Menschen gründende, offene, tolerante und gerechte Gesellschaft“ einstehe.

Angesichts zahlreicher Tweets scheint mittlerweile jedoch offensichtlich, dass vermeintliche Seenotrettung und die politische Agenda der Antifa fest miteinander verwurzelt sind. Beispielsweise äußerte Carola Rackete, ehemalige Kapitänin des Schiffes, am 22. Februar 2021 auf ihrem Twitterkanal:

„If #SophieScholl was alive today I am pretty sure she would be Part of al local #Antifa organising.“

Im August vergangenen Jahres twitterte Sea-Watch:

„#Antifa-Arbeit ist auch an Land richtig & wichtig, auch sie wird kriminalisiert und auch sie braucht Geld, deshalb gibt es jetzt die #Antifaschistische Auktion.“

Mit politischen Kräften vom linksextremen Rand scheint die evangelische Kirche kein Problem zu haben.

TM

Bund-Länder-Gipfel geplatzt! Corona-Chaos bei der Bundesregierung

Bund-Länder-Gipfel geplatzt! Corona-Chaos bei der Bundesregierung

Chaostage in Berlin:

Der für Montag angesetzte Corona-Gipfel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer findet nicht statt!

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge werde stattdessen von der Bundesregierung beabsichtigt, schon in der kommenden Woche einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen, der eine bundeseinheitliche und verbindliche „Corona-Notbremse“ in Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 vorsieht. Damit könnte der Bund um Kanzlerin Merkel in Zukunft Maßnahmen beschließen und den Ländern verbindlich vorgeben. Laut Pressestimmen scheinen auch einige Ministerpräsidenten, trotz drohendem Macht- und Autoritätsverlust, nicht abgeneigt von dem Vorstoß aus der Hauptstadt.

Wie konkret die Pläne in der Bundesregierung schon ausgearbeitet sind, zeigte ein Interview des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstagabend. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) flankiert die Vorstöße am Freitagmorgen mit der Forderung nach einem härteren Lockdown und „bundeseinheitlichen Maßnahmen“.

Schäuble (CDU): „Es kann schnell gehen, wenn die Beteiligten alle wollen“

Nach Bundestagspräsident Schäuble sei die gewünschte Änderung auf dem Gesetzesweg schnell zu erreichen. In einem Fernsehinterview skizzierte der 78-Jährige zwei Wege: In den kommenden Sitzungswochen des Bundestags in Berlin könne der Bund ermächtigt werden, bundeseinheitliche Regeln für Corona-Maßnahmen zu erlassen. Jedoch sei es ebenso möglich, „bestimmte Regeln für die Länder verbindlich“ durch ein Bundesgesetz vorzugeben. Bei erstgenannter Ermächtigung müsse der Bundesrat zustimmen, beim Bundesgesetz nicht, so Schäuble. Dieses könne in gerade einmal einer Sitzungswoche umgesetzt werden.

Spahn (CDU): „Wir müssen die dritte Welle brechen“

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen hat auch Bundesgesundheitsminister Spahn „konsequente und bundeseinheitliche Maßnahmen“ zur Eindämmung des Corona-Virus gefordert. Die Ministerpräsidenten-Konferenz sei „eigentlich das richtige Format“, jedoch wären Lösungen schwierig zu finden, „wenn manche schon die Einschätzung der Lage nicht teilen.“ Ebenso sprach sich der 40-Jährige für einen härteren Lockdown aus:

„Wir müssen die dritte Welle brechen.“

Es benötige in der jetzigen Lage einen Lockdown, um die Inzidenz von 100 deutlich zu unterschreiten, so Spahn. Der Gesundheitsminister betonte, dass soziale Kontakte massiv eingeschränkt werden müssten, im Notfall auch mit Ausgangssperren in der Nacht.

Merkel drängt nach mehr Macht

Angela Merkel hingegen scheint weiter darauf hinwirken zu wollen, dass die Bundesregierung bei Einschränkungsmaßnahmen über die Köpfe der Länder hinweg entscheiden kann. Dafür werden schon Gespräche mit Olaf Scholz und Markus Söder geführt. Wie es nach den Forderungen der Bundesregierung weitergeht, ob die Länder einknicken und die geforderte Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommt: Alles offen.

Die Bürger müssen derweil in ihrer Unsicherheit verharren.

Es regiert das Chaos!

TM

Gesetz gegen Hasskriminalität? Oder gegen Regierungskritik?

Gesetz gegen Hasskriminalität? Oder gegen Regierungskritik?

Der Kampf gegen unliebsame Meinungen im Internet wird weiter verschärft!

Deutschlands Social-Media-Plattformen löschen immer mehr Accounts wegen regierungskritischer Äußerungen. Eine Entwicklung, die durch das neue sogenannte Gesetz gegen Hasskriminalität weiter befeuert wird?

Es ist ein wahrer Regen an Mitteilungen, der derzeit auf der Twitterseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz auf die Nutzer niederprasselt. Mehrere Grafiken und Beiträge preisen das neue Gesetzespaket zur Bekämpfung von “Rechtsextremismus und Hasskriminalität” an, versehen werden die Erklärvideos durchgängig mit dem Hashtag #HateSpeech. Seit 3. April ist genanntes Maßnahmenpaket in Kraft, damit die zuständigen Behörden „sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen“ können. So formuliert es zumindest Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die erst vor wenigen Tagen mehr Freiheiten nur für Personen forderte, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind.

Die neuste Löschwelle in den sozialen Netzwerken deutet jedoch darauf hin, dass die Strafverfolgung und Zensur hauptsächlich dazu dienen soll, unliebsame Meinungen abseits des politischen Mainstreams mundtot zu machen. Regierungskritische Kräfte scheinen ins Visier der Restriktionen zu geraten.

Lambrecht (SPD): Ermittlungen gegen Hetzer, „bevor aus ihren Worten Taten werden“

Vergangene Woche erläuterte die Bundesjustizministerin die neuen Maßnahmen ihres Ministeriums. Hassbotschaften und Bedrohungen würden nun Anklagen und Verurteilungen nach sich ziehen. „Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich“, so die 55-Jährige. Gerade in der Coronazeit sei der „Hass“ im Netz aggressiver geworden und stamme oft aus dem Bereich des Rechtsextremismus. Es sei eine „ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden“, erklärte Lambrecht.

Die neuen Strafen haben es in sich. Bei Beleidigungen im Netz drohen in Zukunft zwei Jahre Gefängnis, bei Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen im Internet können drei Jahre Haft angeordnet werden. Darüber hinaus müssen die sozialen Netzwerke ab Frühjahr 2022 Androhungen zu Mord oder Vergewaltigung nicht mehr nur von ihren Seiten entfernen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. Dies solle zu „schnellen und konsequenten Ermittlungen“ führen, bevor aus „Worten Taten werden“, betonte die Bundesjustizministerin.

AfD: Kritik am Gesetzesentwurf

Schon im vergangenen Jahr hatte die AfD-Bundestagsfraktion in der Diskussion um den damals vorgelegten Gesetzesentwurf Kritik am Vorhaben der Bundesregierung geäußert. Die Vorlage enthalte neben „sinnvollen […] Änderungen strafrechtlicher Vorschriften“ mehrere Schwachstellen. Zum einen werde die Beurteilung einer strafrechtlichen Handlung privaten Unternehmen überlassen, zum anderen sei eine Schieflage in der Schwerpunktsetzung für das Bundeskriminalamt offensichtlich. Hoch qualifizierte Kriminalbeamte müssten Beleidigungen und Bedrohungen nachgehen, während die Bekämpfung von Schwerstkriminalität und internationalem Terrorismus zu kurz kommen könnte.

Die Bedenken der größten Oppositionsfraktion im Bundestag ignorierte die Bundesregierung. Seit Ostern ist das umstrittene Gesetz in Kraft.

Bedenken bleiben.

TM

Grüne Planwirtschaft: Industrie alarmiert!

Grüne Planwirtschaft: Industrie alarmiert!

Im Zuge der Beitragsreihe „134 Seiten Grüner Albtraum – Das Wahlprogramm unter der Lupe“ haben wir bereits auf einige Missstände im Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl hingewiesen. Nun äußert sich auch der Bundeverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) zum Wahlprogramm und positioniert sich eindeutig gegen die wirtschaftspolitischen Pläne der „Öko-Partei“.

Obwohl es im Grunde für große Wirtschaftsverbände untypisch ist, sich zu parteipolitischen Forderungen öffentlich zu äußern, formulierte der BDI innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal scharfe Kritik gegenüber dem Grünen Bundestagswahlprogramm. Der Grund hierfür liegt in der Befürchtung, dass bei einer möglichen Beteiligung der Grünen in der nächsten Regierungskoalition, die marktwirtschaftlichen Mechanismen durch einen „steuernden Staat“ eingegrenzt werden sollen. So sehen die Wirtschaftsvertreter bei den Grünen ein „prinzipielles Misstrauen“ gegenüber den Marktkräften.

Grüne Wirtschaftspolitik als Investitionsbremse

Außerdem fürchtet der BDI, so wörtlich, eine „sehr eingeengte Perspektive auf ein Staatsziel Klimaschutz.“ Die Forderung der Grünen nach höheren CO2-Preisen sowie Vorgaben zur Nutzung von Wasserstoff und Klimaverträglichkeitsprüfungen sieht der Verband äußerst kritisch. Sie gehen davon aus, durch höhere Steuern für Unternehmen den finanziellen Spielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen zu verlieren. Auch die „Vielzahl an Verboten [und] Quoten“, die das Grüne Wahlprogramm vorsieht, seien abzulehnende „Bausteine einer anderen Gesellschaftsordnung.“

Damit setzt sich das Bild, welches sich bereits in der Reihe „134 Seiten Grüner Albtraum – Das Wahlprogramm unter der Lupe“ andeutete, nun auch im Themenbereich Wirtschaft ungebrochen fort: Die Grünen fordern Verbote und Einschränkungen, anstatt auf die freiheitliche Gestaltungskraft der Bürger zu vertrauen. Ihr Ziel, die Gesellschaft nachhaltig umzugestalten, bezieht sich nicht nur auf LSBTIQ-Förderung, sondern eine veritable Umgestaltung unserer Wirtschaft hin zu einem plangesteuerten Regelwerk vergangener Zeiten.

Union und FDP, als mögliche Koalitionspartner der Grünen, scheint ein solches Programm nicht abzuschrecken.

TM

Infektionsschutzgesetz: Entmachtet Merkel die Länder?

Infektionsschutzgesetz: Entmachtet Merkel die Länder?

Am Montag, 12. April 2021, sollen die Ministerpräsidenten der 16 Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum nächsten virtuellen Bund-Länder-Gipfel zusammengeschaltet werden, um über neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Deutschland zu beraten.

Doch dazu könnte es nicht kommen!

Laut Medienberichten prüft die Kanzlerin in diesen Stunden die Option, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Grund für den Plan Merkels soll der Umstand sein, dass die 66-Jährige keine Mehrheit unter den Länder-Chefs ausmachen kann.

Durch eine Veränderung des Gesetzes könnten die Corona-Maßnahmen bundesweit vereinheitlicht werden. Wie genau besagte Änderung aussehen soll, ist bisher noch nicht publik gemacht worden. Denkbar ist, dass in bestimmten Kreisen automatisch ein Lockdown in Kraft tritt, wenn Inzidenz, R-Wert und weitere Aspekte bestimmte Werte erreichen.

Außerdem wird über die Pläne einiger Unionsabgeordnete zusammen mit der Fraktionsspitze berichtet, eine Initiative zu lancieren, die es auch der Bundesregierung ermöglicht, Corona-Maßnahmen anzuordnen. Faktisch wäre die Bundesregierung dann ermächtigt, restriktive Schritte in der Corona-Politik zu erlassen.

Nach Pressestimmen reagierten die Bundesländer entrüstet auf den Vorstoß aus dem Kanzleramt und dem Bundestag. Auch die SPD soll sich kritisch geäußert haben. Von einer Drohung der Kanzlerin ist die Rede, ebenso vom letzten „Notnagel“ Merkels, einem „Bundesgesetz“.

Die nächsten Tage werden zeigen, ob die Kanzlerin wirklich ernst macht und die Länder entmachtet. Es wäre der nächste Paukenschlag nach knapp einem Jahr Corona-Krise.

TM

Merkel will kurzen Knallhart-Lockdown bundesweit!

Merkel will kurzen Knallhart-Lockdown bundesweit!

Die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) unterstützt die Idee eines verschärften Lockdowns zur Senkung der Corona-Zahlen und befürwortet dafür ein einheitliches Vorgehen der sechzehn Bundesländer.

Auf den „Brücken-Lockdown“-Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) angesprochen, antwortete die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer, dass die Forderung nach einem „kurzen, einheitlichen“ Lockdown richtig sei. Darüber hinaus sprach sich Demmer für ein „gemeinsames, bundeseinheitliches Vorgehen“ aus, da die „Vielfalt der beschlossenen Regeln“ nicht zu Sicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen würden. Die stellvertretende Regierungssprecherin begründete die möglichen Schritte mit der Zahl der belegten Intensivbetten in Deutschland. Diese steige zu stark und zu schnell an.

Auch CSU-Chef Markus Söder hatte sich am Morgen für einen bundesweit einheitlichen Lockdown ausgesprochen. Im „Morgenmagazin“ sprach der bayrische Ministerpräsident von einem „Kreuz und Quer“, das nicht funktioniere.

Eine vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz, wie von Laschet gefordert, soll es jedoch nicht geben. Für den Vorstoß des CDU-Bundesvorsitzenden gebe es „erkennbar keine Mehrheit“, erklärte Demmer. Demnach werden die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin wie geplant am 12. April zum nächsten Bund-Länder-Gipfel zusammengeschaltet.

TM