Willkür? Die falsche Fixierung auf die Inzidenz

Willkür? Die falsche Fixierung auf die Inzidenz

Am 21. April 2021 hat die Regierung mit ihrer komfortablen Mehrheit im Deutschen Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit bundesweite Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten ermöglicht. Wenn das Gesetz endgültig in Kraft tritt, dann wird es automatische Verschärfungen anhand der Sieben-Tage-Inzidenz geben.

Wird der magische Wert von 100 überschritten, sollen bereits nächtliche Ausgangssperren in Kraft treten. Ab 150 dürfen Geschäfte nicht mal mehr Kunden nach vorheriger Terminbuchung empfangen. Ab 165 müssen Schulen zum Distanzunterricht wechseln.

Was das Infektionsgeschehen betrifft, ist die Bundesregierung voll auf die Inzidenz fixiert. Doch diese Praxis steht seit langem in der Kritik und die Stimmen, welche sich gegen eine Orientierung am Inzidenzwert aussprechen, werden immer lauter.

Inzidenzen nicht aussagekräftig

Tatsächlich kann man nüchtern feststellen, dass die 7-Tage-Inzidenz keine Aussage über die Belastung des Gesundheitssystems gibt. Ein positives Testergebnis alleine lässt auch völlig offen, ob der Betroffene tatsächlich unter Symptomen leidet und damit tatsächlich erkrankt ist. In den Monaten Januar bis März 2021 hatten ein Drittel der mit Corona Infizierten überhaupt keine Auswirkungen gespürt.

Wenn nun die Testungen massiv ausgeweitet werden, dann steigt logischerweise die Inzidenz, weil viele symptomlos Infizierte, welche ansonsten nichts bemerkt hätten, mit in die Zahlen einfließen. Wie hoch die Dunkelziffer ist, konnte aufgrund mangelnder Testkapazitäten nie beziffert werden. Auch die Altersstruktur der Infizierten wird nicht berücksichtigt. Genau so wenig wird bei dem Wert beachtet, wie viele Bürger aus sogenannten Risikogruppen betroffen sind.

Kritik an der Koppelung von Einschränkungen an Inzidenzwerte kam von Berliner Amtsärzten. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten diese im Februar, „Inzidenzen bilden nicht das wirkliche Infektionsgeschehen ab“, da diese von den Testkapazitäten und dem Testwillen der Menschen abhängig seien.

Auch warum in dem geänderten Infektionsschutzgesetz für Schulschließungen plötzlich die Zahl von 165 ausschlaggebend sein soll, stößt auf Widerspruch. Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung meinte: „Einen Wert von 165 ohne nähere Begründung festzulegen, erweckt den Eindruck von Würfeln auf hohem Niveau“. Dazu darf man ergänzen, dass die Zahl von 165 in keiner wissenschaftlichen Empfehlung genannt wird.

Dauer-Lockdown mit willkürlichen Inzidenzwerten?

Betrachtet man die von etlichen Fachleuten und Kommunalpolitikern kritisierten willkürlichen Inzidenzen als Voraussetzung für Grundrechtseinschränkungen, dann könnte vermutet werden, die Regierung plane  eine No-Covid-Strategie durch die Hintertür. Es gäbe kurz nach Verabschiedung der sogenannten Corona-Notbremse so gut wie keinen Landkreis, in denen nicht die Zahl von 100 überschritten wird und damit Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten.

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel bekräftigte in einer Pressemitteilung die Position der AfD-Fraktion:

„Abstrakte „Infektionszahlen“, die weder systematisch erhoben werden noch zwischen lediglich positiv Getesteten und tatsächlich Erkrankten unterscheiden, sind keine taugliche wissenschaftliche Grundlage für derart weitreichende Eingriffe in Bürgerrechte, Wirtschaftsleben und gesellschaftliche Freiheiten.“

Weiter fordert die AfD, die Risikogruppen endlich effektiv zu schützen und sich bei der Einschätzung der Gefahrenlage an der Auslastung des Gesundheitssystems zu orientieren.

Anstatt sich stur auf die Inzidenz zu konzentrieren, schlägt unter anderem der Epidemiologe Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung vor: “Wenn man gezwungen ist, sich auf nur einen Messwert zu beschränken – und das scheint so zu sein -, dann wäre die Zahl der Neuaufnahmen auf Intensivstationen das, was der Situation am ehesten gerecht wird.”

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bürger mit dem Verlust ihrer Freiheit die Zeche für das Versagen der Bundesregierung bezahlen müssen. Die Regierung unter Angela Merkel hält trotzdem weiter stur an ihrem Kurs fest und lässt nur Expertenmeinungen zu, welche deren eigene Haltung bestätigen. Und so können am Ende scheinbar nur die Gerichte die willkürliche Koppelung von Grundrechten an Inzidenzwerte stoppen. Oder der Wähler zur Bundestagswahl im September.

TM

Grüner Machtkampf? Habeck kann Enttäuschung nicht verbergen

Grüner Machtkampf? Habeck kann Enttäuschung nicht verbergen

Am 19.04.2021 ernannte der Bundesvorstand der Grünen Annalena Baerbock zur ersten Kanzlerkandidatin der Partei. Baerbock – jung, aufstrebend, weiblich – erklärte im Wohlfühl-Interview bei ProSieben am Tag der Ernennung, dass Robert Habeck und die ganze Partei sie im Wahlkampf unterstützen würden. In der medialen Berichterstattung der Eindruck, als sei alles vorbereitet für einen harmonischen Wahlkampf in einem zusammenstehenden Team.

Doch entspricht diese Wahrnehmung tatsächlich der Realität? Herrscht bei den grünen Medienlieblingen wirklich eitel Sonnenschein?

Habeck: „Schmerzhaftester Tag in meiner politischen Laufbahn“

Zumindest bröckelt das Image des mutmaßlichen Dream-Teams. Medienberichten zufolge nennt Habeck den Tag der Entscheidung „bittersüß“ und spricht vom „schmerzhafteste[n] Tag in meiner politischen Laufbahn“.

„Nichts wollte ich mehr, als dieser Republik als Kanzler zu dienen. Und das werde ich nach diesem Wahlkampf nicht“, so Habeck enttäuscht. Die Aufgabe seines Ministeramts in Schleswig-Holstein sei ein Opfer gewesen, um seine Partei an die Position zu stellen, an der sie nun stehe. Dass er den Kampf ums Kanzleramt nun nicht von der Spitze führe, bezeichnet der 51-Jährige als den „bittere [n] Teil.“

Ein Ministeramt strebt der Schleswig-Holsteiner dennoch an:

„Wenn wir es gut machen, werde ich Teil der Bundesregierung sein. Die Wirklichkeit zu gestalten ist für mich der Sinn von Politik. Das bedeutet für mich Verantwortung.“

„Bei Frauen würde man das sexistische Zuschreibung nennen“

Frustriert zeigte sich Habeck darüber hinaus über die fehlende Beachtung seiner bisherigen politischen Erfahrungen nach seinem Wechsel in die Bundespolitik:

»Ich wurde auf einmal über Äußerlichkeiten beschrieben und nicht über meine Leistungsbilanz und Erfahrung. Das hat genervt und war irritierend. Bei Frauen würde man das sexistische Zuschreibungen nennen.«

Schlechter Verlierer oder letzte Hintertür ins Kanzleramt?

Was der Co-Bundesvorsitzende mit seinen Äußerungen bezwecken möchte, ist nicht bekannt. Ist er ein schlechter Verlierer oder verfolgt er eventuell politische Hintergedanken?

Klar ist jedoch: Die bisherige öffentliche Wahrnehmung, es passe kein Blatt Papier zwischen die beiden Bundesvorsitzenden der vermeintlichen Öko-Partei, könnte getäuscht haben.

Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten. Es ist jedoch erstaunlich, dass Habeck den Weg über die Medien geht und die „bittersüße“ Pille zum Wohle der Partei nicht allein schluckt.

Klar dürfte sein: Der 51-Jährige ist weit enttäuschter über die Kanzlerkandidaten-Entscheidung, als bisher medial und öffentlich kommuniziert wurde.

TM

Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt bundesweite “Notbremse”

Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt bundesweite “Notbremse”

Die namentliche Abstimmung zur bundesweiten „Corona-Notbremse“ ist im Bundestag zu Ende gegangen. Vorausgegangen war eine hitzige und lange Debatte, in der der AfD-Fraktionschef Alexander Gauland das Gesetz als „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“ sowie als „Tabubruch“ bezeichnete. Die Regierungsparteien verteidigten ihren Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und betonten die Verhältnismäßigkeit und Nutzen der bundesweiten Maßnahme.

Zahlreiche Vertreter der AfD-Bundestagsfraktion hatten schon angekündigt, gegen das geplante Gesetzesvorhaben zu stimmen. Unter anderem veröffentlichten die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Sebastian Münzenmaier ihre roten Stimmkarten in den sozialen Netzwerken. Auch weitere Fraktionen kündigten an, dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen.

Trotz dieser Bedenken aus dem Plenum nutzten die Regierungsparteien heute ihre Mehrheit im Parlament. Die Grünen erwiesen sich wieder einmal als freundlicher Gehilfe der Großen Koalition.

342 vs. 250: Die “Corona-Notbremse” steht

Mit den Stimmen der Union und SPD hat der Bundestag schlussendlich die Bundesnotbremse beschlossen. Insgesamt 342 Parlamentarier stimmten für die Notbremse, 250 dagegen. Die 64 Enthaltungen sollen Medienberichten zufolge überwiegend aus der Fraktion der Grünen kommen.

Unter anderem können, falls das Gesetz den Bundesrat erfolgreich passiert, nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen und weitreichende restriktive Maßnahmen für Geschäfte und den Einzelhandel verhängt werden. Dies soll geschehen, falls in einem Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz oberhalb der Schwelle von 100 pro 100.000 Einwohner liegt. Allen voran die nächtlichen Ausgangssperren und der Inzidenzwert für Schulschließungen von 165 brachte die Kritiker des Gesetzes auf den Plan. War vor wenigen Tagen noch der Schwellenwert 200 für die Schulen ins Auge gefasst worden, verringerte sich diese Grenze in den letzten Tagen noch einmal um 35. Diese Zahlenspielerei hatte die AfD-Fraktionsspitze auf einer Pressekonferenz massiv kritisiert. Auf Twitter kommentierte ein Nutzer während der Plenardebatte spöttisch, die Bundesregierung habe neue Zahlen „gewürfelt“.

Diese Maßnahmen kommen jetzt auf Sie zu!

Falls sie in einem der Landkreise leben, der die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet, müssen sie bald mit folgenden bundeseinheitlichen Maßnahmen rechnen:

  • Ausgangssperren ab 22 Uhr. Ausnahme bleibt das alleinige Joggen bis 24 Uhr
  • Mögliche Kontrollen von Autofahrern nach Anbruch der Ausgangssperre
  • Ab einem Schwellenwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Verbot des Präsenzunterrichts ab dem übernächsten Tag
  • Private Treffen sind höchstens mit dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren Person erlaubt
  • Einkaufen in Geschäften (nicht täglicher Bedarf) nur mit negativem Corona-Text und Terminbuchung
  • Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt

Nach dem Willen der Regierungsparteien soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes schnellstmöglich im Bundesrat abgestimmt werden und anschließend in Kraft treten. Gelten soll das Gesetz bis 30. Juni 2021.

TM

Debatte der Woche: Tabubruch Infektionsschutzgesetz

Debatte der Woche: Tabubruch Infektionsschutzgesetz

Es ist eines der umstrittensten Gesetze der Nachkriegsgeschichte.

Schon Im November 2020 gab es massive Proteste gegen den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Während die Proteste vor dem Reichstag eskalierten, verabschiedeten die Regierungspartei unter gütiger Mithilfe der Grünen die damals weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Zum Auftakt der Debatte stellt Dr. Bernd Baumann, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, einen Änderungsantrag vor, indem er die Rücküberweisung des Gesetzes in die Ausschüsse fordert. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages befürchte, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, erläutert Baumann. Dem Antrag stimmen die Parlamentarischen Geschäftsführer der weiteren Fraktionen nicht zu. Aus der Union heißt es, die Notwendigkeit des Gesetzes sei gegeben, alles sei regelgerecht abgelaufen. Der FDP-Mann Marco Buschmann bezichtigt die AfD der Heuchelei, ebenso Britta Haßelmann von den Grünen. Carsten Schneider (SPD) bittet um eine Zustimmung des Gesetzes, der Linke Jan Korte erklärt, das Gesetzesverfahren sei von der Geschäftsordnung gedeckt.

Im Anschluss eröffnet der Fraktionschef der Union Ralph Brinkhaus die Debatte.

Ralph Brinkhaus (CDU): Infektionsschutzgesetz als Gesetz fürs Leben

Der 52-Jährige beginnt seinen Redebeitrag mit einem Verweis auf Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2: Das Leben und die Gesundheit der Bürger müsse geschützt werden. Der Deutsche Bundestag sei in dieser Situation gefordert und müsse endlich handeln.

Zu den umstrittenen Punkten im Gesetz erklärt Brinkhaus, dass Brücken für alle Kritiker gebaut wurden. Nach dem Willen des Fraktionsgeschäftsführers wäre das vorliegende Papier „schärfer und härter“ ausgefallen. Den Vorwurf einer Untergrabung der Demokratie weist Brinkhaus zurück. Beim vorliegenden Entwurf habe es so viel Demokratie gegeben wie noch nie. Die Maßnahmen seien dringend notwendig, ebenso das Gesetz, das gegen alle Vorwürfe auch den Föderalismus berücksichtige. Das Infektionsschutzgesetz sei insgesamt ein Gesetz für das Leben. Zum Ende bittet der Fraktionschef um Zustimmung.

Dr. Alexander Gauland (AfD): „Dieses Gesetz ist ein Tabubruch!“

Dr. Alexander Gauland beginnt kraftvoll und beschreibt den vorliegenden Entwurf als Angriff auf die Freiheitsrechte, Föderalismus und gesunden Menschenverstand. Die Regierenden seien nicht bereit, ihre Fehler einzusehen, so der 80-Jährige.

Die Destruktion gehe dabei nicht von der Opposition aus, sondern von denjenigen, die in der Impfstoffbeschaffung versagt haben. Der Aufenthalt an der frischen Luft würde verboten, dafür sinnfreie Maßnahmen aufgrund einer manipulierbaren Inzidenz erlassen. Gauland weist darauf hin, dass „Einschränkungen von heute“ auch als „Einschränkungen von morgen“ gelten. Für seine Argumentation schlägt der AfD-Fraktionschef eine Brücke zum Klima. Ganz egal ob Pandemie oder Klima: das Notstandsgesetz sei übertragbar auf andere Bereiche, so Gauland. Der Regierung wirft er im Anschluss vor, das halbe Volk zu Querulanten zu machen. Grundrechte seien Abwehrrechte der Bürger gegen den übergriffigen Staat, diese ständern nicht unter Pandemie- und Klimavorenthalt

Grundrechte sind Abwehrrechte für die Bürger, Grundrechte stehen nicht unter Pandemie- und Klimavorenthalt. „Dieses Gesetz ist ein Tabubruch!“, ruft Gauland ins Parlament und betont, dass die AfD-Fraktion das Papier geschlossen ablehne.

Die Rede von Alexander Gauland im Video:

Olaf Scholz (SPD): Maßnahmen sind Ergebnis von Abwägungen, Klarheit und Konsequenz

Der Vize-Kanzler beginnt mit einem Loblied auf den Corona-Wiederaufbaufonds und steigt erst verspätet in das eigentliche Thema ein. Dabei bleibt der SPD-Kanzlerkandidat bei oberflächlichen Phrasen: Es müsse etwas getan werden, da die Lage sehr ernst sei. Die Bürger hätten verdient, schnell „aus der Sache zu kommen.“ Scholz geht davon aus, dass die einheitlichen Regeln des Bundes zur Verständlichkeit der Bürger für die Maßnahmen beitragen würden.

Es solle die klare Botschaft gesendet werden, die Bundesregierung habe einen Kurs, der entschlossen verfolgt werde. Dies sei mit dem Gesetz verbunden. Darüber hinaus seien Maßnahmen, die von der Bundesregierung beschlossen werden, nicht „frei gegriffen“. Vielmehr seien sie das Ergebnis von Abwägungen, Klarheit und Konsequenz, so Scholz.

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): Bundeseinheitlich ja, aber keine Ausgangssperren

Christine Aschenberg-Dugnus für die FDP beschreibt die bundeseinheitlichen Regelungen für notwendig und verweist dabei auf den bundesweiten Stufenplan ihrer Partei.

Das Gesetz an sich sei jedoch durchgefallen. Die Maßnahmen seien zur Bekämpfung des Virus nicht geeignet, allen voran die medial viel kritisierten Ausgangssperren. Der Fokus müsse vielmehr auf Impfungen, Testen und AHA-Regeln liegen, so die 61-Jährige.

Den Inzidenzwert allein hält Aschenberg-Dugnus für nicht ausreichend für eine Bewertung der Situation. Es müssten mehr Faktoren miteinbezogen werden. Zum Ende weist die Eppsteinerin darauf hin, dass ihre Partei eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen werde.

Amira Mohamed Ali (Die Linke): Testpflicht in Unternehmen

Die Bundesregierung taumele von einem Murks in den Nächsten, kritisiert Amira Mohamed Ali von der Linkspartei. Die vorgetragenen Lösungen würden die Probleme nicht lösen. Schon an einem frühen Zeitpunkt in ihrer Rede stellt die 41-Jährige fest, dass ihre Fraktion das Gesetz ablehne. Die Wirksamkeit von Ausgangssperren sei umstrittenen, die Einschnitte in die Grundrechte dafür umso massiver. Die Arbeitgeber werden nach Ali nicht genügend in die Pflicht genommen, es brauche eine Testpflicht für Unternehmen und Firmen.

Danach schweift die Fraktionsvorsitzende etwas ab und schwenkt einmal zu Schulen, anschließend zu einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes. Endgültig in linke Standardphrasen rutscht Ali, als sie auf das Profitproblem des Gesundheitssystems hinweist.

Maria Klein-Schmeink (Die Grünen): Notbremse zu halbherzig!

Wie schon in den vergangenen Wochen befürworten die Grünen den harten Wellenbrecher, dieser sei „dringend erforderlich“. Maria Klein-Schmeink beklagt, dass es so nicht weiter gehen dürfe und der Bund nun endlich die Verantwortung übernehmen solle. Zu spät und unwirksam seien die Maßnahmen des Entwurfs. Die Maßnahmen reichen für eine Trendumkehr nicht aus, meint die 63-Jährige.

Neben der Kritik an der Härte des Lockdowns bemängelt Klein-Schmeink die fehlende Wissenschaftlichkeit der Maßnahmen und verfassungsrechtliche Lücken. Die „Notbremse“ sei insgesamt zu halbherzig.

Jens Spahn (CDU): Impfen und Testen reichen nicht gegen die Corona-Welle

Zu Beginn bedient sich der Gesundheitsminister allgemeiner Phrasen. Corona habe Deutschland verändert, tiefgreifende Entscheidungen seien nun notwendig. Die Bundesregierung habe ihren Instrumentenkasten in der Corona-Zeit kontinuierlich erweitert. Jedoch reichen Impfen und testen würden gegen die Corona-Welle nicht aus, erklärt Spahn. Das bewährte und wirksame Mittel sei dabei die Reduktion von Kontakten. Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden. Dabei verweist der 40-Jährige auf die Schutzrechte des Staates

Die viel diskutierten Ausgangssperren seien notwendig, angemessen und geeignet, die Notbremse ein Ergebnis demokratischer Prozesse. Zum Ende bittet der Bundesgesundheitsminister um Zustimmung für das Gesetz.

Die Instrumente von gestern für die Probleme von Morgen

Kaum eine Debatte hat die Planlosigkeit der Bundesregierung besser veranschaulicht als im Bundestag zum neuen Infektionsschutzgesetz. Jens Spahn, Olaf Scholz und Ralph Brinkhaus flüchteten sich in allgemeine Phrasen, die so auch schon im April letzten Jahres gestanden haben könnten. Allen voran die AfD als größte Oppositionspartei zeigte eindeutig die Versäumnisse der Großen Koalition auf, wobei der Fokus von Fraktionschef Alexander Gauland klar auf den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger lag. Die anderen Oppositionsparteien störten sich weniger am Gesetz selbst als an kleinen Details der beschlossenen Maßnahmen. Echte Opposition geht anders.

TM

Baerbock bei ProSieben: Schmuseinszenierung für radikale Inhalte

Baerbock bei ProSieben: Schmuseinszenierung für radikale Inhalte

Zum ersten Mal in der Geschichte der Partei werden die Grünen bei der Bundestagswahl eine Kanzlerkandidatin ins Rennen schicken. Die Parteivorsitzende Annalena Baerbock wird versuchen, ihre Mitbewerber Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU) hinter sich zu lassen und die Nachfolge von Angela Merkel (CDU) anzutreten.

Annelena Baerbock im Interview bei ProSieben

Noch am Tag der Verkündung lud der neue Grünen Haussender ProSieben die 40-Jährige in ihre Fernsehstudios ein und ermöglichten der Kanzlerkandidatin zur besten Sendezeit ein Millionenpublikum. Neben persönlichen Fragen und flapsigen Sprüchen kamen auch die politischen Inhalte zur Sprache, für die Baerbock im Herbst kämpfen möchte. Mit sanften Worten formuliert und gefälligen Rückfragen seitens der Moderatoren flankiert, entstand eine ziemlich harmlose und zugleich bürgerliche Atmosphäre, die unterschiedliche Wählergruppen angesprochen haben könnte. Die wohl so gewollte Inszenierung des Senders sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, was hinter weichen Formulierungen wie „einladende Einwanderungspolitik“ steckt.

Gemütliches Warmlaufen im Jugendslang

Nach einem ausgiebigen Werbeblock starten die ProSieben-Moderatoren Katrin Bauerfeind und Thilo Mischke mit 45 Minuten Wohlfühlatmosphäre. Woher Baerbock das Selbstvertrauen nehme, ins Kanzleramt einziehen zu wollen und ob ihr „der Arsch jetzt eigentlich auf Grundeis gehe“, möchte das Moderationsduo in gewollt jugendlichem (und zeitweise etwas peinlichem) Unterton wissen. Baerbock hat sich offensichtlich Standardphrasen zurechtgelegt, die gekonnt abgespult werden. Die Kanzlerkandidatin spricht von Demut, einer großen Verantwortung und der Zeit, ein neues Kapitel für Deutschland aufzuschlagen. Sogar dass sie die bessere Kandidatin als ihr Mitkonkurrent Robert Habeck sei, wischt die 40-Jährige beiseite. Sie sei nicht die bessere Kandidatin. Nur sei in der Parteibasis der Wunsch geäußert worden, die Kanzlerkandidatur nicht in einem Wahlverfahren zu bestimmen, sondern im Einvernehmen zwischen Habeck und ihr.

„Einladende Einwanderungspolitik“: Euphemismus für Knallhartforderungen

Baerbock bleibt im gesamten Interview inhaltlich an der Oberfläche und schneidet politische Themenfelder nur an. Einige Thesen und Argumente zeigen sich als austauschbar und könnten so von beinahe allen anderen Parteien des politischen Spektrums vorgetragen werden: Der Klimawandel soll bekämpft, die Massentierhaltung abgeschafft, Krankenhäuser und Schulen besser ausgestattet werden.

Doch einige weitere Punkte lassen aufblitzen, was bei grüner Kanzlerschaft auf den Otto-Normal-Bürger zukommen könnte.

So plädiert Baerbock für eine „einladende Einwanderungspolitik“. Ein Blick in den Entwurf des Grünen-Wahlprogramms offenbart den Euphemismus: Nach fünf Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik soll jeder Migrant einen Antrag auf Einbürgerung stellen dürfen. Eine ganze Liste an kostenfreien Leistungen des deutschen Wohlfahrtsstaates für Neuankömmlinge runden die Forderungen der Partei ab: Zugang zu Wohnraum, Gesundheits- und Sozialleistungen, Kitaplätze, Schulen, Ausbildung. Die „Ausrufung „sicherer Herkunft- oder Drittstaaten“ lehnen die Grünen genauso ab wie die sogenannte „Duldung“. Der Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan soll hingegen wiedereingesetzt werden.

So viel zu der harmlosen Baerbock-Einladung für die Einwanderer.

E-Autos und Infrastruktur: Finanziert durch CO2-Steuern!

Auch im Bereich der Mobilität und Infrastruktur wird Baerbock von kritischen Nachfragen verschont, obwohl gerade die Finanzierung der Grünen-Projekte den deutschen Mittelstand massiv belasten werden.

Ab dem neuen Jahrzehnt sollen nach dem Willen der 40-Jährigen nur noch emissionsfreie Autos verkauft, die öffentliche Infrastruktur massiv ausgebaut werden. Beinahe 50 Milliarden Euro möchten die Grünen dafür aufwenden. Die Finanzierung soll laut Baerbock über Kredite und Steuerpolitik laufen. Dabei fällt beinahe unauffällig das Wort „CO2-Bepreisung“. Also genau die Steuer, die in diesem Jahr eingeführt wurde und die Benzinpreise in nie geahnte Höhen getrieben haben, soll wohl auch in Zukunft finanzielle Engpässe der Bundesregierung lösen. Und das nicht zu knapp.

Applaus von den Journalisten

Trotz diesen enormen Belastungen für den deutschen Steuerzahler applaudieren die wenig an journalistischer Distanz interessierten Jungmoderatoren am Ende der Sendung fleißig. Doch auch dieses Klatschen kann nicht überdecken, dass sich unter netten Worten und einer freundlichen Fassade Inhalte verbergen, die Deutschland verändern werden. Und zwar nicht zum Guten.

TM

Die Akte Laschet – Wer ist der CDU-Kanzlerkandidat?

Die Akte Laschet – Wer ist der CDU-Kanzlerkandidat?

Klein, flotten Schrittes, öfter eine Zigarillo in der Hand.

Nach mehreren Tagen offenen Streits zwischen den Schwesterparteien der CDU und CSU hat es Armin Laschet (CDU) geschafft. Der unscheinbare Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens wird der Kanzlerkandidat der Union.

Zwei harte innerparteiliche Gefechte musste Laschet in den letzten Monaten bestreiten und hat schlussendlich beide für sich entscheiden können. Gegen den Junge Union-Popstar und Ex-Black-Rock-Aufsichtsrat Friedrich Merz (CDU) erkämpfte sich der Aachener den CDU-Parteivorsitz, gegen den Lockdown-Fan Markus Söder (CSU) setzte sich der 60-Jährige im Kampf um die Kanzlerkandidatur durch. Auch heftiger Widerstand aus der eigenen Partei und offene Zweifel an seinen Fähigkeiten bewegten Laschet zu keiner Umkehr.

Doch wer ist der Mann, der die Union nun in den Bundestagswahlkampf führen und nach dem Willen der Schwesterparteien das Kanzleramt besetzen soll?

Über einen Zuwanderungsfreund, der nichts von Volksabstimmungen hält, von einer „Habeckisierung der Politik“ schwärmt und auch mal Noten auf Universitätsklausuren verteilt, die er eigentlich verschlampt hat.

Kanzlerkandidat der Union: Wer ist Armin Laschet?

Die politische Karriere Laschets begann Mitte der 90er-Jahre mit seinem Einzug in den Deutschen Bundestag. Schon 2005 wechselte der Aachener in die Landespolitik und zeigte schnell seine politische Linie auf: Er wird der erste Integrationsminister Deutschlands und fordert zudem messbare Erfolge in diesem Bereich ein. 2006 sprach sich Laschet für mehr Einbürgerungen aus, 2007 dafür, dass es mehr Zuwanderung brauche. 2009 veröffentlichte er das vielsagende Buch „Die Aufsteigerrepublik: Zuwanderung als Chance“. Im selben Jahr bekräftigte Laschet in einem Zeitungsinterview, dass der Islam „zu uns“ gehöre und kommentierte die Volksabstimmung zum Minarettverbot in der Schweiz:

„Glücklicherweise ist unsere Verfassung ja klüger und lässt keine Volksabstimmung auf Bundesebene zu, erst recht nicht über Grundrechte wie die Religionsfreiheit.“

“Türken-Armin” – „Für mehr Zuwanderung werben“

In einem Phoenix-Interview 2011 offenbarte er, dass die CDU das Problem des Demographischen Wandels in Deutschland „zu spät erkannt“ habe und diese Lücke auf dem Arbeitsmarkt mit Migranten lösen wolle:

„Aber das wird alles nicht reichen, um den demographischen Wandel zu bestehen. Deshalb müssen wir jetzt umsteuern und offensiv für mehr Zuwanderung werben.”

Anfang 2016 trat der heute 60-Jährige als Verteidiger der Migrationspolitik von Kanzlerin Merkel auf und meinte: „Wir waren alle in diesem Rausch.“ Nur ein Jahr später gewann der CDU-Politiker die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen etwas überraschend gegen die damalige SPD-Landesmutter Hannelore Kraft und setzt seitdem seinen migrationsfreundlichen Kurs nahtlos fort. Im August 2020 besuchte Laschet öffentlichkeitswirksam das Flüchtlingslager Moria, musste seinen Besuch aufgrund großer Tumulte jedoch abbrechen. Nur einen Monat später appellierte der Landesvorsitzende der CDU-NRW an die Europäische Union, Flüchtlingshilfe für Griechenland nicht von der normalerweise geltenden Einstimmigkeit abhängig zu machen. „Alle Willigen sollten jetzt tätig werden“, forderte der 60-Jährige.

Sein Engagement in der Migrationspolitik brachte Laschet in Parteikreisen schon früh den Beinamen „Türken-Armin” ein.

Aus schwarz wird grün: Von der „Habeckisierung“ der Politik

Laschet gilt nicht nur wegen seines migrationsfreundlichen Kurses in der Union als Parteilinker und wird medial als eine Art Nachlassverwalter für Angela Merkel (CDU) beschrieben. Seine Nähe zu den Grünen, mit denen sich der Aachener schon in frühen Jahren zum Pizzaessen traf und Gedanken austauschte, ist unübersehbar.

2019 schwärmte Laschet vom Auftritt des Führungsduos aus Robert Habeck und Annalena Baerbock. „Diese Habeckisierung der Politik“ sei „ein Wellness- und Wohlfühlfaktor“, so der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens.

Der Begriff der „Leitkultur der Vielfalt“ könnte ebenso von den Grünen-Chefs kommen, ist aber von Laschet aus dem Jahr 2018. Ein Jahr später stellte der ehemalige Integrationsminister fest, dass der „Markenkern der CDU […] nicht das Konservative” ist.

Verlorene Klausuren und Karl der Große

Auch abseits von Migrationsfreue und Grünen-Anbiederung leistete sich der neue Kanzlerkandidat der Union einige Patzer und Peinlichkeiten.

Kurios wurde es in Zuge der Veröffentlichung seiner persönlichen Biografie „Der Machtmenschliche“, in der Laschets Bruder mit Hilfe einer detaillierten Stammbaumanalyse herausgefunden haben wollte, dass ein Familienzweig in insgesamt vierzig Schritten vom Frankenherrscher Karl dem Großen zum NRW-Ministerpräsidenten und seinen Brüdern führt. Nach Medienberichten bewundert Laschet den mächtigsten Feldherrn des Mittelalters sehr und hat in seinem Büro in der Düsseldorfer Staatskanzlei sogar eine goldene Karl-Büste aufstellen lassen. Leider stellte sein Bruder in einem späteren Spiegel-Interview klar, dass er selbst „nicht wirklich“ an eine Abstammung glaube.

Mindestens ein „Geschmäckle“ hatte der Einkauf von Schutzausrüstung zur Eindämmung des Corona-Virus im Frühjahr 2020 beim Textilunternehmen Van Laack, ohne dass vorher ein entsprechender Auftrag ausgeschrieben worden war. Wenige Monate später kam heraus, dass Laschets Sohn Johannes, der für Van Laack als Werbegesicht arbeitet, den Kontakt zur Landesregierung hergestellt hatte. Jegliche Vorwürfe der Vetternwirtschaft wirkte Laschet mit einem Verweis auf die damalige Notsituation ab.

Am unvergesslichsten bleibt jedoch der Skandal um Klausurergebnisse an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen im Frühsommer 2015. Seinen Lehrauftrag gab Laschet auf, nachdem er Klausuren, die „auf dem Postweg abhandengekommen“ waren, einfach mit Noten versah. Zu Laschets Pech erhielten auch Studenten Ergebnisse, die die Klausur überhaupt nicht mitgeschrieben hatten. Der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Nordrhein-westfälischen Landtag rechtfertigte seine Bewertungen anhand seiner angeblich gemachten Aufzeichnungen, die er rekonstruiert habe.

Statt eines Rücktritts von allen politischen Ämtern steht Laschet wenige Jahre später an der Spitze der Union und möchte ins Kanzleramt einziehen. Zurück bleibt eine politisch entkernte und zerstrittene CDU/CSU, die Mandate und Posten schon in den Händen der Grünen ausmacht.

Aber hatte nicht Armin Laschet selbst von einer „Habeckisierung“ der Politik geschwärmt?

TM

CDU-Vorstandssitzung: Abend der Demontage für die Union

CDU-Vorstandssitzung: Abend der Demontage für die Union

Die Union versinkt immer tiefer im Kandidatenchaos. Markus Söder spielte am Montag-Nachmittag, den 19. April 2021, in einer Pressekonferenz den Ball an die CDU zurück und meinte, er würde nun ein Votum der CDU akzeptieren. Wer den Auftritt verfolgte, der wunderte sich über einen sichtlich gelassenen, gut gelaunten bayerischen Ministerpräsidenten. Von einer Stimmung einer zu erwartenden Niederlage durch CDU-Vorstandsbeschluss konnte keine Rede sein.

Am selben Tag begann dann eine Sondersitzung des CDU-Vorstandes. Armin Laschet lud zur erneuten Klärung der Kandidatenfrage. Möglicherweise versprach sich der CDU-Vorsitzende einen ähnlichen Rückhalt wie bei der Sitzung eine Woche zuvor. Auch Konkurrent Söder war eingeladen und dieser tat gut daran, seine Teilnahme abzusagen, denn der Abend eskalierte völlig.

Chaos-Sitzung des CDU-Vorstandes

Schon im Vorfeld war klar, dass sich die Funktionäre der CDU in einer Zwickmühle befinden. Sollten sie sich über die doch sehr deutliche Pro-Söder-Stimmung in der Basis und auch die Umfragen einfach hinwegsetzen? Oder wird Armin Laschet zum Rückzug bewegt und damit wohl auch als Vorsitzender der Partei kaum mehr zu halten sein?

Die Sitzung konnte in den Medien bemerkenswert offen mitverfolgt werden. Fast als Liveticker sickerten Informationen aus der internen Sitzung. Und schnell wurde klar, dass dies kein Zuckerschlecken für Laschet werden würde. In einer Eingangsrede machte der Nordrhein-Westfale klar, dass er sich nach wie vor zur Kandidatur bereit erkläre. Von der Bereitschaft zum Verzicht scheinbar keine Spur.

Natürlich hatte Laschet eiserne Befürworter wie seine Vorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer, allerdings wuchsen auch bei eifrigen Unterstützern offenbar erhebliche Zweifel, ob ein Votum pro Laschet nicht erheblichen Zorn bei der Basis hervorrufen würde und damit ein geschlossener Wahlkampf unmöglich gemacht würde.

Laut Medienberichten sollen auch Landwirtschaftsminister Klöckner und der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier trotz ihrer Zustimmung für Laschet auf die Stimmung der Mitglieder verwiesen haben. Mit am deutlichsten für Söder soll sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier ausgesprochen haben, der betonte, man müsse in die Basis hinein hören.

Zoff um Verfahrensfragen

Um aus diesem selbst verschuldetem, fast unlösbarem Dilemma herauszukommen, waren sich die Teilnehmer den Berichten zufolge nicht mal bei der Frage nach eventuellen Abstimmungsfragen einig. Zunächst wurde wohl eine Kreisvorsitzendenkonferenz in den Raum gestellt. Aber Laschet beharrte auf einer Entscheidung des Vorstandes. Aber wie? Die Sitzung war digital und es stand die Frage im Raum, ob eine weitere Präsenzsitzung erforderlich sei. Die Absurdität steigerte sich in zunehmendem Maße.

Gegen Mitternacht war der Gipfel der mangelnden Professionalität erreicht, als Medien berichteten, dass es langen Streit darüber gab, ob eine anonyme Abstimmung in einem digitalen Format denn überhaupt möglich sei.

Schließlich musste die Sitzung nach sechs Stunden Endlosdiskussion unterbrochen werden und Laschet soll gesagt haben: “Es kann nicht sein, dass wir an einem technischen Digitalproblem scheitern. In zehn Minuten geht es weiter.”

Als das schlussendlich geklärt war, gab es eine Entscheidung gegen eine Kreisvorsitzendenkonferenz und es wurde spannend.

In einer Abstimmung entschied sich der CDU Vorstand mit 31 Stimmen für Armin Laschet als Kanzlerkandidaten. 9 Stimmen gab es für Markus Söder und 6 Enthaltungen! Zustimmung von 67% exklusive der Enthaltungen!

Selbstdemontage der CDU

Man mag sich gar nicht vorstellen, wie Markus Söder die Berichterstattung verfolgt haben muss. Die Entkernung der CDU durch Angela Merkel hat sichtliche Spuren hinterlassen. Die Union steht nicht nur inhaltlich vor den Trümmern ihrer Existenz, sondern ist auch personell und strukturell im absoluten Chaos versunken.

Am Ende entscheiden sich die Funktionäre doch für die Parteiräson und liefern nach einer katastrophalen Sitzung ein am Ende überraschend deutliches Votum für Armin Laschet als Kanzlerkandidaten der Union ab. Wie die Basis reagiert, bleibt abzuwarten.

Im Anschluss wird es nun ganz auf die Reaktion von Markus Söder ankommen. Akzeptiert er das Ergebnis, dann geht die Union mit einem schon vorab massiv beschädigten Kandidaten in den Wahlkampf. Tut er das nicht, dann geht die Selbstdemontage weiter. Ob das letzte Wort nun gesprochen ist, mag man bei dieser Union nicht mehr glauben.

TM

Grüne Kanzlerkandidatin: Die Aussetzer von Annalena Baerbock

Grüne Kanzlerkandidatin: Die Aussetzer von Annalena Baerbock

Während die Union noch um ihre Kandidaten für eine mögliche Kanzlerschaft ringt, haben sich die Grünen schon entschieden.

Nicht Parteichef Robert Habeck, der lange als Favorit der Buchmacher galt, sondern sein weiblicher Gegenpart Annalena Baerbock wird die erste Frau sein, die Bündnis 90 in den politischen Kampf ums Kanzleramt führt.

Doch wer ist die Frau, die nach dem Willen ihrer Partei das Erbe Angela Merkels (CDU) antreten soll? Ein kurzer Blick auf die auffälligsten Patzer lässt erahnen, dass die ehemalige Vorsitzende des Grünen Landesverbandes Brandenburg noch einiges an Wissenslücken zu füllen hat, bevor der Wahlkampf m Sommer in seine heiße Phase kommt.

Ein Rohstoff namens Kobold

Den bisher größten Aussetzer leistete sich die 40-Jährige bisher im ARD-Sommerinterview 2019. Dort antwortete die Grünen-Chefin auf eine Zuschauerfrage, weshalb ihre Partei so einseitig auf das Elektroauto setze, mit einem Blick auf das Thema Recycling:

„Kobold – wo kommt das eigentlich her?“ Nur wenige Sätze später erklärte Baerbock, dass es auch „Batterien gebe, die auf Kobold verzichten können.”

Natürlich meinte die Bundestagsabgeordnete das Übergangsmetall Kobalt, die Dopplung des Fehlers erweckte trotzdem den Eindruck, dass ihr Wissen in diesem Bereich auf wackligen Füßen steht. Im selben Interview forderte die Grünen-Vorsitzende ebenso eine ganze Liste an neuen Steuern und die Einführung von Klimazöllen. Viele der Forderungen von damals finden sich in ähnlicher Form auch im Entwurf des Grünen-Wahlprogramms für die Bundestagswahl wieder.

Das Netz ist der Speicher

Mit ihrem Kobold-Versprecher verstärkte sich ein Eindruck, der allen voran seit Anfang 2018 aufgekommen war: Baerbock scheint teilweise nicht das beste Fachwissen im Bereich Technologien und Energiegewinnung zu haben. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk äußerte die Grünen-Funktionärin:

„An Tagen wie diesen, wo es grau ist, da haben wir natürlich viel weniger erneuerbare Energien. Deswegen haben wir Speicher. Deswegen fungiert das Netz als Speicher. Und das ist alles ausgerechnet.“

Wissenschaftler und Medien zeigten sich sichtlich amüsiert über die angebliche Wunderlösung eines Zentralproblems erneuerbarer Energien.

Kanzlerkandidatin Baerbock mit kruden Ansichten

Immer wieder fällt die grüne Kanzlerkandidatin mit absurden Thesen auf. Als Medien über die Ursache von öffentlichen Zitteranfällen bei Angela Merkel spekulierten, meinte Baerbock allen Ernstes, dass „dieser Klimasommer“ auf die gesundheitlichen Probleme Auswirkungen gehabt hätte.

Trotz oder gerade wegen dieser fachlichen Patzer führt Annalena Baerbock ihre Partei nun in den umkämpften Bundestagswahlkampf im Herbst. Während die Union und die SPD aller Voraussicht nach Männer in die erste Reihe schicken möchten, versuchen es die Grünen mit einer weiblichen Nachfolgerin für Angela Merkel. Während es Merkels Art ist, Dinge auszusitzen, heißt die Methode Baerbock, gefährliches Halbwissen zu verbreiten und wenn es dann peinlich wird, charmant wegzulächeln.

Hoffentlich kann die Bundesvorsitzende der Grünen ihre erheblichen Wissenslücken bis zum Herbst auffüllen. Sonst könnten mögliche Treffen mit hochrangigen Staatschefs der ganzen Welt ganz schön peinlich für Deutschland werden. Noch besser wäre es für das Land, eine Kanzlerin Baerbock bliebe ganz erspart.

TM

Markus Söder vs. Armin Laschet: Die Union zerlegt sich selbst

Markus Söder vs. Armin Laschet: Die Union zerlegt sich selbst

Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter ist ein Hashtag seit mehreren Tagen dauerhaft auf den ersten Seiten zu finden: #LaschetvsSöder.

Der Kampf um den Platz des Kanzlerkandidaten der Union beherrscht die Medienwelt und wird so öffentlich ausgetragen wie noch nie. Verbände und Gremien positionieren sich, in den Zeitungen und Fernsehformaten sprechen sich bekannte Politgrößen für oder gegen einen potenziellen Kandidaten aus. Gestern Nacht steuerte der politische Kampf auf sein Ende zu. Die Medien überschlugen sich mit Spekulationen, mehrere Fotografen und Journalisten fanden sich im Regierungsviertel in Berlin-Mitte ein und verharrten gespannt in der Nacht.

Gegen 1.30 Uhr dann die Meldung: Keine Einigung und keine Lösung. Was zurückbleibt, ist das Bild zerstrittener Schwesterparteien, die sich weiter öffentlich selbst zerlegen.

Showdown in Berlin – aber keine Lösung

Am Nachmittag dachten wohl viele Unionsanhänger, dass der interne Machtkampf um die Kanzlerkandidatur endlich ein Ende haben könnte. Nach Presseberichten war der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einen Learjet gestiegen, der ihn von Nürnberg nach Berlin brachte. Die eigene, restriktive Corona-Politik mit nächtlichen Ausgangssperren und so wenig Mobilität der Bürger wie möglich scheint für den Landesvater selbst offensichtlich nicht zu gelten.

Nur wenige Stunden später trafen die ersten Bilder aus dem Regierungsviertel ein, die auch CDU-Chef Armin Laschet zeigten.

Würden sich die beiden machthungrigen Spitzenfunktionäre endlich einigen können?

Die Besprechung, an der unter anderem auch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU), CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume teilgenommen haben sollen, dauerte bis tief in die Nacht.

Am Ende folgte ein ernüchterndes Ergebnis: Beide Kandidaten halten an ihrer Kandidatur fest und wollen nicht zurückziehen.

Geteiltes Stimmungsbild, Tendenz für Söder

Ein Ende des Machtkampfes in der Union scheint nicht in Sicht. Während das CDU-Präsidium und der Bundesvorstand klar für einen Kanzlerkandidaten Armin Laschet plädieren, stehen die Junge Union, große Teile der Bundestagsfraktion und die gesamte CSU hinter Markus Söder. Allen voran für Laschet gibt es viel zu verlieren. Eine Niederlage im Kampf um die Kanzlerkandidatur gegen die kleine Schwesterpartei könnte das Aus für ihn als CDU-Bundesvorsitzenden bedeuten. Mittlerweile scheint sogar eine Kampfabstimmung in der Bundestagsfraktion möglich, die die Fraktionsspitze in jedem Fall verhindern wollte.

Am Nachmittag möchte Markus Söder in München eine Pressekonferenz geben. Dass der Franke seine Kandidatur zurückzieht, gilt aber als unwahrscheinlich. Jedoch soll es in dieser Woche eine Entscheidung in der K-Frage der Union geben. Laut Pressestimmen wächst der Unmut der Basis über die Hängepartei zwischen den Parteien mit jedem weiteren Tag.

TM

AfD-Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise

AfD-Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für eine sofortige Beendigung des Lockdowns und für Unterstützung der Unternehmen unterschiedlicher Branchen in der Krise ein. Am Freitag, den 16.04. 2021, wurden drei Anträge der AfD-Fraktion im Plenum des Bundestags debattiert, die im Folgenden vorgestellt werden.

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen

Im ersten Antrag geht es darum, dass Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen bei Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen erleichtert werden sollen.
Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge an sich ist bereits jetzt möglich, jedoch sind die Unternehmen stark abhängig von den Sozialversicherungsträgern. Um den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, fordert die AfD-Fraktion deshalb, dass eine an die Corona-Pandemie angepasste Stundungsregelung gesetzlich verankert wird. Diese soll für den Zeitraum der COVID-Maßnahmen gelten. Konkreter belaufen sich die Forderungen darauf, dass erstens eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass das eigene Unternehmen finanziell erheblich von den COVID-Maßnahmen betroffen ist, ausreichen soll. Zweitens wird nach dem Antrag der AfD-Fraktion keine Sicherheitsleistung benötigt. Drittens sollen keine Stundungszinsen anfallen. Dieser Antrag ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es in Folge der COVID-Maßnahmen zu einer erheblichen finanziellen Notlage insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe gekommen ist. Das wirkt sich auch auf das Zahlen von Steuern und Sozialabgaben aus.

Dabei hebt die AfD-Fraktion hervor, dass Stundungen als letztes Mittel zu gelten haben, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Gleichzeitig soll es einen staatlichen Ausgleich für die Sozialversicherungen geben. Dabei handelt es sich um zinsfreie Darlehen oder Kredite, die später zurückgezahlt werden müssen.
Laut Ansicht der AfD-Fraktion ist keine Aushöhlung der Sozialversicherungen zu erwarten, da bereits bestehende Stundungsmöglichkeiten bisher nicht von allen Arbeitgebern genutzt wurden. Der Antrag stellt zudem keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Sozialversicherungen dar. Die aktuelle Stundungspraxis wird schließlich nicht geändert. Es wird in erster Linie Rechtssicherheit für die Unternehmen angestrebt.

Immunsystem und Gesundheit stärken – Fitnessstudios mit Hygiene während Corona öffnen

Im zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Fitnessstudios unter Einhaltung der Hygienerichtlinien wieder öffnen dürfen. Dadurch soll das Immunsystem und die Gesundheit der Bürger gestärkt werden.

Insgesamt bewertet die AfD-Fraktion die Schließung der Fitnessstudios als unverhältnismäßig, da sie pauschal ist und keine Ausnahmeregelungen beinhaltet. Zudem fehlen Öffnungsstrategien für diese Fitnesseinrichtungen. Von der Schließung sind in Deutschland 10.000 Fitnessstudios und damit ursprünglich 11,6 Millionen Mitglieder, 209.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 4.300 Ausbildungsbetriebe betroffen. Ein Umsatz von 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 weist auf die Relevanz von Fitnessanlagen für die Wirtschaft in Deutschland hin. Ein Rückgang der Mitglieder um 15,7 Prozent bis zum November 2020 und die finanziellen Schwierigkeiten, die infolgedessen auftreten, deuten auf die Notwendigkeit der Wiedereröffnung der Fitnessstudios hin. Schließlich bleiben die laufenden Kosten wie Miete oder Angestelltengehälter weiterhin bestehen. Es droht der dauerhafte Ruin zahlreicher Fitnessstudios.

Des Weiteren ist eine Öffnung dieser aus gesundheitlichen Gründen erforderlich. Bei umfassender Umsetzung von Hygienekonzepten scheint kein erhöhtes Infektionsrisiko in deutschen Fitnessstudios vorzuliegen. Dem gegenüber stehen die Folgen eines fehlenden Trainings für körperliche und mentale Gesundheit. Gute körperliche Fitness ist enorm relevant für eine erfolgreiche Krankheitsbewältigung sowie für die Prävention für schwerwiegende Verläufe von Infektionskrankheiten laut wissenschaftlichen Studien. Sport führt zu einer verbesserten Funktionalität des Immunsystems, Bewegung verbessert die Stimmungslage.

Eine Wiedereröffnung von Fitnessanlagen beurteilt die AfD-Fraktion auch deshalb als möglich, da der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) ein umfassendes Hygienekonzept ausgearbeitet hat, das die gesetzlich geforderten Auflagen mehr als erfüllt. Die Mitgliedsunternehmen des DSSV haben sich verpflichtet, diese Hygienebestimmungen umzusetzen.

Aus den genannten Gründen fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung erstens auf, einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu entwickeln, der Ausnahmeregelungen für die Öffnung von Fitnessstudios beinhaltet. Zweitens enthält der Antrag die Forderung, gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen eine einheitliche Regelung zu entwerfen, sodass Fitnessstudios öffnen können. Drittens soll das Hygienekonzept des DSSV auf Umsetzbarkeit geprüft und daraus ein eigenes Konzept zur Wiedereröffnung von Fitnessstudios erarbeitet werden. Abschließend fordert die AfD-Fraktion, dass Fitnessstudios als präventive Gesundheitseinrichtungen bewertet werden.

Den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld aussetzen

Der dritte Antrag beinhaltet die Forderung der AfD-Fraktion, den Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld auszusetzen.

Laut der Bundesagentur für Arbeit haben im März 2021 ca. 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld empfangen. Dieses Kurzarbeitergeld wird dabei in die Ermittlung des Einkommensteuersatzes einbezogen, der Steuersatz wird also auf das gesamte Einkommen angewendet. Jedoch sind Nachzahlungen bei der Einkommensteuer die Folge, da das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, der Einkommensteuersatz auf das Jahreseinkommen aber weiterhin vollständig angewendet wird.

Die hier geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld wurde von der Bundesregierung in der Debatte zum Jahressteuergesetzes 2020 bereits abgelehnt. Die Begründung lautete damals, dass dies gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht gerecht sei. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist allerdings eine doppelte Belastung für Kurzarbeitergeldbezieher alles andere als gerecht. Unterstützt wird diese Schlussfolgerung durch die Argumentation des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Dieser bezeichnet in Person von Dietmar Muscheid eine Steuernachzahlung zusätzlich zu dem Einkommensverlust in der Krise als ungerecht.

Konkret beziffert der Bund der Steuerzahler die Nachzahlung von Lohnsteuern für eine Person ohne Partner und Kinder auf etwa 301,00 Euro. Laut dessen Berechnungen ist die Kombination von Kurzarbeitergeld und Normallohn besonders stark von Nachzahlungen betroffen.

Neben der finanziellen Erleichterung der Arbeitnehmer hätte eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kurzarbeitergeld außerdem eine bürokratische Entlastung für Verwaltung und Arbeitnehmer zur Folge. In den Jahren 2020 und 2021 musste und muss bisher eine Einkommensteuererklärung bei mehr als 410,00 Euro Kurzarbeitergeld abgegeben werden. Daraus resultieren Millionen von Steuererklärungen, die die Finanzämter zusätzlich zu bearbeiten haben. Dieser unnötige Mehraufwand würde durch die Umsetzung der Forderungen im Antrag nun entfallen.

Zur Entlastung der Bürger und der Verwaltung fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung aus den genannten Gründen auf, das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen. Des Weiteren soll der Katalog des § 32b des Einkommensteuergesetzes dahingehend geprüft werden, ob und inwieweit weitere Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit den Folgen der COVID-Maßnahmen zu tun haben, in den Jahren 2020 und 2021 von der Besteuerung ausgenommen werden können.


Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich auch weiter für die Belange der Arbeitnehmer, Unternehmer verschiedener Branchen und der Bürger, die von den unverhältnismäßigen COVID-Maßnahmen der Bundesregierung betroffen sind, ein.

Die Altparteien hingegen, welche gerne behaupten, die AfD habe keine Vorschläge, stellten sich wie immer aus Prinzip quer und lehnten die Anträge ab.

TM