Mitarbeiter zum Lügen verdonnert – Wann muss Scheuer endlich gehen?

Mitarbeiter zum Lügen verdonnert – Wann muss Scheuer endlich gehen?

Die Vorwürfe gegen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer werden immer erdrückender und bedenklicher. Nachdem schon einige Ungereimtheiten wegen der gescheiterten PKW-Maut ans Licht kamen, wartet der „Report Mainz“ nun mit neuen, harten Vorwürfen gegen den CSU-Mann auf. Das Polit-Magazin wertete zahlreiche Dokumente aus dem Bundesverkehrsministerium aus und kam zum Ergebnis, dass der Bundestag und der Bundesrechnungshof im Maut-Verfahren gezielt von Scheuer getäuscht wurden. Der genannte Bundesrechnungshof wird dabei in seinen Vorwürfen sehr konkret:

Das Bundesverkehrsministerium soll gegen Haushaltsrecht verstoßen und Kosten für die Maut-Erhebung zum Staatsunternehmen „Toll Collect GmbH“ verschoben haben, welches für den Aufbau eines Systems zur Einnahme der LKW-Maut beauftragt war. Dies wurde dem Bundestag jedoch erst später mitgeteilt wurde. Der Bundesrechnungshof spricht in diesem Zusammenhang übrigens von „Arbeitsverweigerung“ von Seiten des Ministeriums, da zahlreiche wichtige Mautunterlagen mehrmals fehlten. Der „Toll Collect-Deal“ soll so schon weit vor dem Abschluss des Mautvertrags festgestanden haben, was das Bundesverkehrsministerium bis heute bestreitet. Die vorliegenden Dokumente weisen jedoch stark auf eine andere Sachlage hin. Übrigens hat das Bundesverkehrsministerium alle Papiere, welche auf eine frühe Einbindung von „Toll Collect“ hindeuten, als „Verschlusssache“ eingestuft. Nur ein Skandal von vielen im Maut-Desaster.

Des Weiteren liegen dem Magazin vertrauliche E-Mails aus dem Bundesverkehrsministerium vor, welche zeigen, dass den Mitarbeitern wohl nahe gelegt wurde, es gegenüber Pressevertretern nicht ganz so genau mit der Wahrheit zu nehmen. So ist aus dem E-Mail-Verkehr zweier Mitarbeiterinnen folgender Abschnitt zu lesen: „(…) es ist nicht schön, wenn wir als Fachebene für die allgemein politischen Auseinandersetzungen benutzt werden und Aussagen tätigen sollen, die definitiv nicht stimmen.“

Zum Ende der E-Mail wird von der ranghohen Mitarbeiterin die Empfehlung ausgesprochen, sich als Mitarbeiter des Verkehrsministeriums in bestem Falle aus dem Thema rauszuhalten. Ein gewisser Druck, welcher wahrscheinlich aus den höchsten Kreisen des Ministeriums kommt, ist nicht übersehbar. So werden die Mitarbeiter zum Lügen angehalten, um eine lückenlose Aufklärung des Maut-Debakels zu verhindern. Fragwürdige Methoden mitten in der größten Fraktion im Deutschen Bundestag.

Abschließend darf eine letzte Frage erlaubt sein: Wann muss Scheuer endlich gehen?

TM

Faktencheck: Medienmärchen der Corona-Pandemie über die AfD

Faktencheck: Medienmärchen der Corona-Pandemie über die AfD

Medien machen Krisenzeiten zur Stunde der Regierung. Tagtäglich sind die gleichen politischen Verantwortungsträger  auf den Fernsehbildschirmen und in den großen Zeitungen des Landes zu sehen und verkünden die neusten Entwicklungen und Lösungsvorschläge, um die Krise in den Griff zu bekommen. Oftmals gehen die Oppositionsparteien in Zeiten großer Unsicherheit etwas unter, da sie keine Gestaltungsmöglichkeiten haben und somit höchstens mit guten Anträgen punkten, welche von der Regierung aufgenommen werden können.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind ähnliche Tendenzen in Deutschland zu beobachten. Die Regierung, hierbei allen voran die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, ist sehr stark medial präsent, während die Oppositionsparteien der FDP und Linke eher sporadisch zum Zug kommen. Sehr auffällig zeigt sich eine tendenziöse Berichterstattung anhand von zwei Parteien der Opposition: Während die in Journalistenkreisen beliebten Grünen überproportional oft vertreten sind und ihre wenig hilfreichen Umweltfantasien an die Fernsehzuschauer herantragen dürfen, wird die AfD komplett ignoriert. Oftmals wird argumentiert, dass die AfD mit ihrer Arbeit nichts zur Krisenbewältigung der Corona-Pandemie beitragen könnte. Doch ist das wirklich so? Oder beweisen die großen Medienhäuser mal wieder ideologisch geprägten Mut zur (Informations-)Lücke?

Nachdem die tendenziöse Gästeauswahl in Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender beleuchtet wird, folgt ein Faktencheck der Arbeit der AfD in der Corona-Pandemie. Es zeigt sich, dass das vorgehaltene Argument, die Alternative würde keine Konzepte und Ideen einbringt, ein komplett erfundenes Märchen der Medien ist.

Tendenziöse Gästeauswahl in den Talkshows

Dem aufmerksamen Beobachter dürfte es schon vor der Corona-Pandemie aufgefallen sein: Den Talkshows der Öffentlich-Rechtlichen fehlt es deutlich an Neutralität. Regierungskritische Stimmen sind nicht gerne gesehen. Allenfalls, wenn sie linkes Gedankengut in sich tragen.

Konservative Stimmen fehlen komplett oder sind für die Redaktionen, wenn überhaupt, Makulatur. Während es in Zeiten vor der Corona-Krise wenigstens noch ab und an eine Einladung für einen Politiker der AfD zu einer vier-gegen-einen-Konstellation gegeben hat, wird die bürgerliche Opposition während der Corona-Krise völlig ignoriert. Flankiert wird das von einer öffentlich-rechtlichen Berichterstattung, die jegliche Positionen der AfD ignoriert und so versucht den Eindruck zu erwecken, es fehle an Konzepten und Ideen.

Betrachtet man die Gästeauswahl der großen Talkshows „Anne Will“, „Maischberger“, „Hart aber fair“ und „Maybrit Illner“, bietet sich ein klares Bild: Nur ein einziges Mal wurde ein AfD-Vertreter eingeladen. Im Gespräch ging es jedoch nicht um die Lösungsansätze der AfD in der Corona-Pandemie, sondern um den innerparteilichen Konflikt um die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz. Bei schlechter Presse ist die AfD also gerne willkommen, sonst nicht.

Grüne Hofberichterstattung

Bei den Grünen scheint das öffentlich-rechtliche Herz immer etwas höher zu schlagen. Bis zur Corona-Krise war die Klimafrage in den etablierten Medien omnipräsent und die Grünen wurden überproportional zu Rate gezogen. Dass dies zwangsläufig in einem Umfragehoch der Ökopartei endete, ist nur selbstverständlich. Annalena Baerbock und Robert Habeck durften sich über wohlfeile Hofberichterstattung, gefällige Fragestellungen und natürlich ordentlich Sendezeit freuen.

Aber auch jetzt entspricht die Anzahl der Talkshow-Einladungen nicht der tatsächlichen Präsenz im Deutschen Bundestag. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt Bündnis 90 / Grüne 8,9 % und ist damit die kleinste Oppositionspartei.

Betrachtet man die vier oben genannten, großen Talkshows, könnte man meinen, Schnitzel-Habeck sei der Oppositionsführer im deutschen Bundestag: Insgesamt siebenmal durfte ein Vertreter der Grünen auf einem Talkshow-Sessel Platz nehmen, genauso häufig wie die FDP-Politiker. Union und SPD sind unangefochtene Spitze mit jeweils 18 Einladungen. Völlig abgeschlagen sind Linkspartei mit zwei und die AfD mit eben nur einer Vertretung.

Wo ist die Neutralität?

Die Öffentlich-Rechtlichen werden nicht müde, immer wieder ihre angebliche „Systemrelevanz“ zu betonen und kämpfen derzeit, mit Hilfe der SPD-Frau Malu Dreyer als Speerspitze, wieder für steigende Rundfunkbeiträge. Laut deren Auftrag sind die Sender unter anderem dazu angehalten die „Sicherung der Meinungsvielfalt“ zu gewährleisten. Allein diese kurze Aufzählung der Talkshowgäste hat jedoch gezeigt, dass das komplette Gegenteil der Fall ist. Journalisten des ÖRR treten immer häufiger als Aktivisten in Erscheinung. Besonders auffällig ist dabei der stramm linke Georg Restle, aber auch die bekannte ARD-Frau Anne Will, welche mittlerweile sogar konsequent Gender-Formulierungen benutzt, die sonst nur bei besonders eisernen Linksradikalen angewandt wird. Linke bis linksradikale Agenda wird dann gerne mit dem euphemistischen Begriff des „Haltungsjournalismus“ von sich gewiesen.

Es ist mehr als deutlich geworden, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihrem Neutralitätsauftrag überhaupt nicht mehr nachkommen. Jedoch seien die Medienvertreter daran erinnert, dass auch konservative Kräfte ihre üppigen Gehälter bezahlen. Die Verantwortlichen sollten sich fragen, ob sie diese gebührenfinanzierte Spaltung der Gesellschaft weiter betreiben möchten.

Denn wie unser Faktencheck im Folgenden zeigt, hat die AfD einiges beizutragen.

Faktencheck der AfD-Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie

„Die AfD tut sich in der Krise schwer mit konkreten Vorschlägen“. Diese Aussage in den Stuttgarter Nachrichten steht sinnbildlich für das Bild, welches von den Medien in der Corona-Krise an die Bürger herangetragen wird. Beschäftigt man sich genauer mit der Arbeit der AfD vor und während der Krise, zeigt sich dem aufmerksamen Beobachter jedoch ein ganz anderes Bild.

Besonders erwähnenswert ist hierbei, dass die AfD schon im November und Dezember 2019 Anträge im deutschen Bundestag einbrachte, welche bei einer konsequenten Umsetzung zu einer enormen Minderung der anfänglichen Lieferengpässe für Medikamente geführt hätten: So wurde am 13.11.2019 ein nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung vorgelegt, in welchem auf die Gefahren der EU-Medizinprodukteverordnung hingewiesen wird. Im Dezember folgte ein Antrag, welcher darauf zielte, die Abhängigkeit der Arzneimittelmittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abzubauen. Ebenso wurde im Dezember ein Antrag eingebracht, welcher verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einfordert. Es wird deutlich, dass sich die AfD schon im Vorlauf der Pandemie für Besserungen im Gesundheitssystem einsetzte, während die Regierung noch komplett schlief. Vorsorge ist eben doch besser als Nachsorge, Herr Spahn.

Märchenstunde der Medien komplett widerlegt

Natürlich liest man von diesen Anträgen in den Mainstream-Medienhäusern nichts. Ebenso wenig von den zahlreichen Anträgen, welche die AfD in der Hochphase der Pandemie einbrachte. Insgesamt wurden nicht weniger als 31 (!) Anträge zwischen dem 11.2.2020 und 13.5.2020 gestellt, welche auf eine Bekämpfung der Corona-Pandemie abzielen. So wurde am 11. Februar ein Antrag zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland gestellt. Anfang März wurde auf die notwendige Sicherung der Grenzen hingewiesen, welche die Bundesregierung mal wieder bis zum letzten Augenblick verschlief. Ende März wurde ein Antrag zur Abschaffung des Solidaritätsbeitrags gestellt, ebenso wurde auf die Rechtssicherheit für Eltern und ihre Kinder während den Schul- und Kitaschließungen hingewiesen. Ein weiterer Antrag im April befasste sich mit dem Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien. Und auch im digitalen Bereich war die AfD aktiv: So wurden im April alleine vier Anträge zur digitalen Corona-Bekämpfung vorgelegt. Und im Mai wurde in mehreren Anträgen klar gefordert, den Bürgern in Deutschland ihre Grundrechte und Freiheiten wieder zu geben.

Dies ist nur eine ganz kleine Auswahl aus den zahlreichen Anträgen, welche die AfD in der Corona-Krisenzeit vorgelegt hat. Die Anträge umfassen hierbei alle relevanten Bereiche des Gesundheitssektors, der Bildungs- und Familienpolitik, der digitalen Welt, der Wirtschaft und liefern eine Grundlage für eine bessere Vorsorge bei jederzeit möglichen weiteren Katastrophenfällen.

Liebe ARD, liebes ZDF, liebe große Zeitungen: Wollt ihr die Arbeit der AfD einfach nicht sehen oder macht ihr eure Arbeit schlampig? Diese tendenziöse, von grün-roter Ideologie geprägte  Berichterstattung mit auffälligem Mut zur Lücke muss endlich aufhören. Kommt endlich eurem Neutralitätsauftrag nach und berichtet auch über die Arbeit der Alternative für Deutschland. Schließlich zahlen auch die AfD-Anhänger eure üppigen Gehälter mit!

TM

Ende der Corona-Bußgelder? – Berliner Gerichtshof gibt Kläger Recht!

Ende der Corona-Bußgelder? – Berliner Gerichtshof gibt Kläger Recht!

Immer mehr Bürger stellen die Sinnhaftigkeit der willkürlich wirkenden Corona-Einschränkungen der Bundesregierung in Frage. Sie demonstrieren friedlich, gehen gegen erhobene Strafen vor und ziehen teilweise bis vor die Gerichtshöfe in Deutschland, um sich ihr Recht einzuklagen. Ein Gerichtsurteil am Dienstag aus Berlin hat nun für Aufsehen gesorgt. Ein Berliner Rechtsanwalt hatte gegen die teuren Bußgelder zur Corona-Eindämmungsverordnung geklagt – und Recht bekommen!

In der Begründung des Gerichts hieß es, dass die Bußgelder für die Einhaltung des Mindestabstands sowie für das Gebot, die physisch sozialen Kontakte auf ein kleinstmögliches Minimum zu reduzieren, nicht rechtens seien. Für die Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Handlung ein Bußgeld nach sich zieht und welche Handlung strafrechtlich nicht relevant sei. Gerade für rechtstreue Bürger bestehe die Gefahr, sich aus Angst vor den erhobenen Strafen immer weiter in den eigenen Grundrechten zu beschränken. Weit mehr, als dies nötig sei.

Durch das gesprochene Urteil darf nun kein Bürger in Berlin mehr zur Kasse gebeten werden, welcher gegen den Mindestabstand von 1,5 Metern verstößt. Bei bisherigen Verstößen gegen das Mindestabstandsgebot wurden bislang bis zu 500 Euro fällig. Diese drakonischen Strafen sind nun glücklicherweise Geschichte. Ein wichtiger Schritt Richtung Wiedererlangung der Freiheit für die Bürger in Deutschland. Es ist zu hoffen, dass bald weitere Gerichtshöfe nachziehen und die mehr als fragwürdigen Corona-Bußgelder komplett aufheben. Das heutige Urteil in Berlin hat gezeigt: Der Kampf für seine Rechte lohnt sich auch in Corona-Deutschland!

TM

Die planlose (nicht-)Abschiebepolitik des Merkel-Kabinetts

Die planlose (nicht-)Abschiebepolitik des Merkel-Kabinetts

Naivität, strukturelle Probleme und ein undurchsichtiges Behörden-Wirrwarr: Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik stellt der deutschen Abschiebepolitik in einer heute veröffentlichten Studie ein vernichtendes Urteil aus. Die Wissenschaftler schreiben von einer „Dauerkrise“, Rückführungen von ausreisepflichtigen Personen könnten in tausenden Fällen nicht ausgeführt werden. Aktuelle Zahlen verdeutlichen das Dilemma: Während sich die Zahl der ausreisepflichtigen Personen seit 2013 auf knapp eine Viertel Millionen mehr als verdoppelt hat, gehen die Abschiebungen seit vier Jahren kontinuierlich zurück. Im Jahr 2019 schoben deutsche Behörden knapp 22.000 illegale Einwanderer ab, ca. 13.000 Personen verließen die Bundesrepublik mithilfe finanzieller Förderung durch deutsche Steuergelder freiwillig.

Illegalität und keine Konsequenzen

Allen voran die Laissez-faire-Haltung des Kabinetts von Angela Merkel steht einer konsequenten Abschiebepolitik im Weg. So beschreiben die Wissenschaftler der Studie die Ausreisepflicht, welche derzeit in Deutschland gilt, eher als theoretische Pflicht als eine praktische Verpflichtung. Mehr als achtzig Prozent der Ausreisepflichtigen seien in Besitz einer Duldung, welche ihnen zwar die Ausreise nahe legt, der Staat jedoch darauf verzichtet, die eigentlich geltende unbedingte Pflicht mit Zwang zu vollziehen. Eine Sackgasse, welche zu immer weniger Abschiebungen und so zwangsläufig zu immer höher steigenden Kosten für die deutschen Bürger führen. Hinzu kritisieren die Wissenschaftler in ihrer heutigen Vorstellung die oft undurchsichtigen Gründe vieler Duldungen und die viel zu lange Duldungszeit der illegal eingewanderten Personen. Ein weiteres Milliardengrab für hart erarbeitete Steuergelder.

„Deutschland sollte rote Linien definieren“

Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik zeigt neben den Versäumnissen der grün angehauchten Merkel-Regierung auch Lösungsansätze auf, welche die Abschiebeproblematik leicht beheben könnten. Allen voran die Behörden, welche die Abschiebungen zu organisieren haben, müssten weit effizienter arbeiten und endlich Struktur in ihre Abläufe bringen. Das Zuständigkeitschaos müsse dringend beendet werden. Hinzu brauche es weit mehr Daten zu Abschiebehindernissen und eine genaue Übersicht der konkret fehlgeschlagenen Abschiebeversuche. Als sehr wichtig beschreiben die Forscher darüber hinaus die Erstellung von fundierten Analysen, mit welchen Ländern Rückkehrkooperationen möglich seien und durch welche Anreize die Rückführungen in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten durchgeführt werden könnten. Hierbei fordern die Wissenschaftler endlich eine klare Kante der Bundesrepublik: Staaten, welche ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen wollen, müssten mit Sanktionen rechnen. Deutschland müsste hierbei eine klare rote Linie definieren, deren Überschreitung negative Folgen nach sich zieht. Hinzu weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine geordnete Ausreisepolitik angebracht wäre. Von Seiten der Bundesregierung hört man wieder einmal nichts dazu.

Wissenschaft stellt fest: Deutschland hat ein Abschiebeproblem

Am heutigen Dienstag wurde wissenschaftlich festgestellt, was viele schon insgeheim vermuteten: Eine deutsche Abschiebepolitik ist quasi nicht vorhanden. Die Ausreisezahlen sind viel zu niedrig, scheitern an der bloßen Planlosigkeit der zuständigen Behörden und sind ein Ergebnis der Ignoranz der Bundesregierung, welche der Einwanderung ins deutsche Sozialsystem noch nie etwas entgegenzusetzen hatte. Diese Ignoranz der Großen Koalition kostet den deutschen Steuerzahler Geld und Sicherheit. Die AfD wird sich weiter dafür einsetzen, dass endlich konsequent abgeschoben und geltendes Recht durchgesetzt wird. So kann es nicht weitergehen!

TM

Liveticker: AfD-Kundgebung in Stuttgart

Liveticker: AfD-Kundgebung in Stuttgart

Die AfD wird heute in Stuttgart eine Kundgebung zum Schutz der Grundrechte, u.a. mit Dr. Alice Weidel, durchführen.

Bereits im Vorfeld wurde versucht, die Kundgebung zu verbieten. Dies konnte durch eine Klage verhindert werden.

Mehre linksextreme Gruppierungen rufen dazu auf, die Kundgebung der bürgerlichen Opposition zu stören.

Wir berichteten in unserem Liveticker direkt von vor Ort. Sie können die Ereignisse natürlich gerne nachlesen und Ihre Meinung im Kommentarbereich schreiben.

Liveticker zur AfD-Kundgebung ins Stuttgart am 24.05.2020

Diskutieren Sie gerne im Kommentarbereich am unteren Ende der Seite mit.

24.05.2020 15:55 Wir beenden den Liveticker

Wir beenden den Liveticker an dieser Stelle und bedanken uns bei allen Teilnehmern vor Ort und natürlich auch Ihnen als Leser. Weiter wünschen wir allen Besuchern der Kundgebung eine gute und vor allem sichere Heimreise.

 

24.05.2020 15:49 Keine Antifa in Sicht bei Abreise

Bisher verläuft die Abreise reibungslos. Die Polizei hält die linksextremen Gegendemonstranten mit massiver Präsenz von den Kundgebungsteilnehmern fern. Auch Wasserwerfer sind vor Ort.

Abreise - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 15:43 Statement von MdB Markus Frohnmaier

Stellungnahme von Markus Frohnmaier zur linken Gewalt und der heutigen Kundgebung:

24.05.2020 15:37 Die Kundgebung wird mit der Nationalhymne beendet

Zum Ende der Kundgebung singen die Teilnehmer die deutsche Nationalhymne:

24.05.2020 15:31 Alice Weidel beendet die Kundgebung

Alice Weidel tritt noch einmal ans Rednerpult und beendet die Kundgebung mit den Worten “Lang lebe unser Ländle, Lang lebe unsere Freiheit”

Alice Weidel - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 15:26 Weitere Teilnehmerstimme

Wir haben wieder mit einem weiteren Teilnehmer der Kundgebung gesprochen. Wir fragen auch, wie sich die Kungebungsteilnehmer angesichts des brutalen Antifa-Angriffs von letzter Woche in Stuttgart fühlen und wie sie die aktuellen Lockdown-Maßnahmen bewerten:

24.05.2020 15:15 Linke Talkshow-Prominenz vor Ort

Vor Ort ist auch der selbsternannte “Rechtsextremismus-Experte”, Antifa-Fotograf und Dauer-Talkshow-Gast Olaf Sundermeyer.

24.05.2020 15:09

Demonstrant - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 15:05 Keine Regeln für die Antifa

Die AfD-Kundgebung wurde auf 100 Teilnehmer beschränkt und diese Zahl wurde natürlich erreicht. Die Abstandsregeln werden eingehalten. Für die Antifa gelten im grün-schwarzen Baden-Württemberg keine Regeln. Dicht gedrängt stehen an allen Seiten linke Gegendemonstranten und versuchen die Redebeiträge mit Vuvuzelas zu stören.

24.05.2020 14:57 Weitere Impression

Zur Stunde spricht MdB Marc Bernard:

“Wir erleben grade die größte Einschränkung der Grundrechte, die es in Deutschland jemals gab”
Auch die Teilnehmer machen ihre Meinung deutlich:

Teilnehmer - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:53 AfD hält sich an Auflagen

Im Gegensatz zur schreienden Antifa-Meute gelingt es der AfD, die kraftvolle Kundgebung unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen:

Abstands- und Hygieneregeln - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:50 Redeausschnitt von Martin Hess

Hier noch ein Eindruck der Rede von MdB Martin Hess:

24.05.2020 14:43 Teilnehmer fordern Grundrechte

Die Teilnehmer der Kundgebung verleihen ihren Forderungen nach der Wiederherstellung der Grundrechte auch mit  verschiedenen Schildern Ausdruck:

Forderung - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:40 Erneut Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier richtet erneut einige Worte an die Teilnehmer:

Kretschmann, Strobl und Kuhn wollten alle diese Demo nicht! Aber wer will Kretschmann, Strobl und Kuhn?”

Auch kritisiert er mit deutlichen Worten, dass versucht wurde, die AfD-Kundgebung mit dem Hinweis auf linksextreme Gegendemonstranten zu verbieten.

24.05.2020 14:36 Dr. Jongen beendet seine Rede

Dr. Jongen beendet seine Rede mit einem klaren Appell:

Der Souverän in Deutschland ist immer noch der Bürger! Gehen Sie weiter auf die Straße und demonstrieren Sie für die Grundrechte!”

24.05.2020 14:32 Dr. Marc Jongen zur Corona-App

“Das ist der Weg in eine Überwachungsdiktatur”

24.05.2020 14:29 Dr. Marc Jongen, MdB, ist nächster Redner

Als nächster Redner tritt Dr. Marc Jongen ans Mikrofon.

Dr. Marc Jongen - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:26 Martin Hess beendet seine Rede

Martin Hess beendet seinen Redebeitrag:

Die AfD ist der Verteidiger der Grund- und Freiheitsrechte . Das sind wir unseren Enkeln und Kindern schuldig. Wir sind die Stimme der Vernunft!”

24.05.2020 14:23 Zitate von MdB Martin Hess

“Der Bürger wehrt sich zurecht gegen die unverhältnismäßigen Einschränkungen!”

Die Regierung war der größte Fake-News-Produzent, den es in Deutschland gab”

24.05.2020 14:20 MdB Martin Hess ist nächster Redner

Nächster Redner ist der Bundestagsabgeordnete Martin Hess. Er stellt sich die Frage, warum die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt wurde und weiter:

Linksextremisms darf nie zu einer Einschränkung des Demonstrationsrechts führen”

Martin Hess - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:11 Antifa auf Abstand

Die Polizei hält die Antifa auf Abstand. Dicht gedrängt stehen die Gegendemonstranten:

24.05.2020 14:07 Alice Weidel spricht in Stuttgart

Dr. Alice Weidel spricht bei der Kundgebung:

“Solange es Bürger gibt, die für unsere Grundrechte einstehen, so lange gibt es Demokratie

24.05.2020 14:05 Markus Frohnmaier kündigt Alice Weidel an

Markus Frohnmaier übergibt nach einer kurzen Einleitung an Dr. Alice Weidel.

Eröffnung durch Markus Frohnmaier

24.05.2020 14:03 Erstes Interview mit einem Teilnehmer

Wir führten vor der Eröffnung bereits Gespräche mit Teilnehmern. Ein Interview können Sie hier hören:

24.05.2020 14:00 MdB Markus Frohnmaier eröffnet

Zur Stunde spricht der Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier.

24.05.2020 13:58 Die Kundgebung wird gleich beginnen

Alice Weidel spricht im Moment noch mit Pressevertretern. Danach soll die Versammlung eröffnet werden.

24.05.2020 13:55 Alice Weidel ist eingetroffen

Alice Weidel - AfD-Kundgebung Stuttgart

Alice Weidel spricht mit den Medien - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 13:48 Viel Polizei

Die Kundgebung ist auf 100 Teilnehmer beschränkt. Die Polizei ist mit einem massiven Aufgebot vor Ort

24.05.2020 13:45 Erste Bilder

Erste Eindrücke vom Kundgebungsplatz. Die ersten Teilnehmer versammeln sich und auch die Bühne wird bereits vorbereitet.

Kundgebungsplatz - AfD-Kundgebung Stuttgart

Bühne - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 13:35 Live vor Ort

Wir sind bereits vor Ort und konnten auch schon die ersten Teilnehmer begrüßen. Wir liefern bald erste Bilder.

Gerechtigkeit siegt: AfD-Kundgebung in Stuttgart darf stattfinden!

Gerechtigkeit siegt: AfD-Kundgebung in Stuttgart darf stattfinden!

Es war ein langer und mühsamer Weg, welcher sich am Ende doch ausgezahlt hat. Nach einem der Demokratie unwürdigen Hin- und Her, bei welchem allen voran die grüne Stadt Stuttgart eine mehr als unglückliche Rolle spielte, darf der Landesverband der AfD Baden-Württemberg an diesem Wochenende doch für die Aufhebung „aller Corona-bedingten Schließungen und Zwangsmaßnahmen“ demonstrieren. Die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel, welche in ihrer Funktion als Landesvorsitzende mit einem Redebeitrag auftreten wird, zeigt sich bei Facebook erleichtert: „Ich freue mich sehr auf Sie – morgen ab 14 Uhr auf dem Schillerplatz in Stuttgart!“

Fragwürdige Begründungen und ein unverschämter Innenminister

Dass die Kundgebung nun doch stattfinden darf, ist allen voran der Hartnäckigkeit des süddeutschen Landesverbandes zu verdanken, welcher sich gegen das Rathaus in Stuttgart auflehnte und unermüdlich auf das Recht der Versammlungsfreiheit pochte, welches die Stadt Stuttgart mit einer mehr als fragwürdigen Argumentation für diesen Sonntag einschränken wollte. So begründete die Stadt das Verbot mit einer befürchteten, starken Mobilmachung der linken Szene und einem daraus resultierenden unkontrollierbaren Corona-Infektionsrisiko für alle Beteiligten. Die Landeshauptstadt kapituliert also offensichtlich vor dem linken Mob, welcher in seinen Gewalttätigkeiten ständig neue Stufen überschreitet und in der Zwischenzeit bereit ist, das Leben Andersgesinnter für krude linke Ideologien zu opfern. Da muss die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, festgesetzt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, schon mal hinten anstehen. Ein Skandal!

Dass die Stadt wenige Wochen zuvor eine große Anzahl an 1. Mai-Demonstrationen zuließ und am morgigen Sonntag zahlreiche andere Bürgerzusammenkünfte bewilligt hat, macht darüber hinaus deutlich, dass die größte deutsche Oppositionspartei in ihrer regierungskritischen Arbeit wieder mal gezielt eingeschränkt werden sollte. Markus Frohnmaier, der AfD-Landesvize in Baden-Württemberg, merkte in diesem Zusammenhang an, dass auch der Opposition Grundrechte zugestanden werden müssen. Diese demokratische Selbstverständlichkeit sah aber leider auch das zugehörige Verwaltungsgericht in Stuttgart nicht so. Dieses unterstützte den Vorstoß der Stadt und lehnte den Eilantrag, welchen die AfD-Landesgruppe gestellt hatte, ab. Begründet wurde hier ebenfalls mit einer Angst vor dem linken Mob, durch welchen „körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten in größerer Zahl zu erwarten seien“. Eine weitere Aufgabe des Rechtsstaats vor linken Gewaltfantasien. Der CDU-Innenminister Thomas Strobl kommentierte in diesem Zusammenhang übrigens, dass die Kritik der AfD „Geschwätz“ sei. Vielleicht sollte sich Strobl lieber einmal um die ausufernde linke Gewalt in seiner Landeshauptstadt kümmern, anstatt politische Gegner unverschämt zu diffamieren.

Am Ende siegt die Gerechtigkeit

Trotz des Rückschlags vor dem Verwaltungsgericht ließ sich die Alternative in Baden-Württemberg nicht entmutigen und legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Und dieser gab vor wenigen Minuten bekannt, dass die Kundgebung nun doch stattfinden kann. Linker Hass ist eben doch nicht stärker als das Grundgesetz. Ein Sieg für die Demokratie und den langen Atem, welchen der Landesverband in Baden-Württemberg bewiesen hat.

Unser Live-Ticker für Sie!

Zahlreiche Steine wurden in den Weg gelegt, viele Hürden mussten übersprungen werden. Doch nun steht es schlussendlich fest: Morgen von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr darf auf dem Schillerplatz in Stuttgart protestiert werden. Der Landesverband Baden-Württemberg freut sich über zahlreiche Teilnehmer vor Ort.

Auch für Bürger, welche nicht an der Demonstration teilnehmen können, gibt es eine Möglichkeit, einen Einblick in die Geschehnisse zu bekommen: Im Rahmen dieser besonderen Demonstration wird das Team Münzenmaier vor Ort sein und sie mit einem Liveticker aus Stuttgart auf dem Laufenden halten. Wir freuen uns, wenn sie morgen auf der Homepage dabei sein!

TM

200 Clan-Mitglieder wollen Festnahme in Duisburg verhindern

200 Clan-Mitglieder wollen Festnahme in Duisburg verhindern

Antisemitische Äußerungen, Körperverletzungen, Geldwäsche, Verstöße gegen das Waffen-und Betäubungsmittelgesetz: Die arabische Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen ist komplett außer Kontrolle geraten. Alleine in Duisburg soll es mindestens 70 kriminelle Clans mit fast 3000 Mitgliedern geben. Eine unfassbare Zahl, welcher die Landesregierung und deren Vorgängerregierung niemals Einhalt geboten hat.

Dass die Clans eine hochkriminelle Energie in sich tragen, macht ein Blick auf die offiziellen Zahlen deutlich: Alleine in knapp sechs Monaten, von Juni 2018 bis Februar 2019, wurden knapp 258 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 19 Haftbefehle gegen Mitglieder arabischer Großfamilien erlassen. Schon lange gilt der Stadtteil Duisburg-Marxloh als einer der Problembezirke, in welchem die kriminellen, ausländischen Clans eine Parallelgesellschaft aufgebaut haben und keinerlei Respekt vor dem deutschen Recht zeigen. Die deutschen Anwohner fühlen sich nicht mehr sicher. Und das mitten in Deutschland.

Ein neuester Fall in Marxloh hat gestern die Aufmerksamkeit der Behörden erregt. Ein 18-jähriges Mitglied eines stadtbekannten libanesischen Clans, welches mit Haftbefehl gesucht wurde, sollte festgenommen werden. Als der Mann die Polizei entdeckte, flüchtete er in ein Haus. Als die Polizei die Festnahme schließlich im Hausflur durchführen wollte, habe der Libanese starken körperlichen Widerstand geleistet. Zur Hilfe eilten dem Kriminellen knapp dreißig Personen, welche in besagtem Hausflur die Maßnahmen der Polizei erheblich störten. Als die Beamten nach einem langen Kampf das Haus mit dem Libanesen verlassen wollten, stand vor der Tür eine Menschenmenge aus 200 Personen, welche die Festnahme zu verhindern versuchte.

Nach Polizeiangaben soll hierbei eine Vielzahl an Personen einen Clan-Bezug gehabt haben. Die Staatsmacht rückte daraufhin mit Verstärkung an, konnte einen Korridor durch den aufgeregten Clan-Mob bilden und mit insgesamt 36 Einsatzkräften die Festnahme durchführen. Es kam zu zwei weiteren Festnahmen aufgrund des Versuchs, die Absperrung der Polizeibeamten zu durchbrechen. Alles wie im Wilden Westen, nur eben mitten in Deutschland. Wer diesen teuren Einsatz bezahlen muss, erklärt sich von selbst: der deutsche Steuerzahler natürlich.

Dass dies kein bedauerlicher Einzelfall ist, zeigt ein Fall aus der Vorwoche. Auch hier sollte ein gerade 18-jähriges Mitglied eines libanesischen Clans festgenommen werden, auch hier wurde die Festnahme durch knapp 30 Angehörige gestört. Also alles wie immer in Marxloh.

Die aufgeführten Fälle verdeutlichen einmal mehr, wie arabische Clans und deren Mitglieder zu unseren deutschen Grundwerten stehen. Es gibt keinen Respekt für das Land, welches diese Menschen aufgenommen hat und ihnen jeden Monat kräftig Sozialhilfe bezahlt. Wer das Recht in unserem Land so mit Füßen tritt, gehört schleunigst abgeschoben oder ins Gefängnis.

TM

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Es ist eine der vielen schönen Traditionen in Deutschland. An Christi Himmelfahrt, im Volksmund eher unter dem Stichwort Vatertag bekannt, kommen große Gruppen von Männern und Frauen zusammen, wandern, essen, trinken das ein oder andere Kaltgetränk und lassen es sich in Gesellschaft ihrer Liebsten gutgehen. Leider macht die Coronaschutzverordnung dem Bierdurst dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung. Da die genannte Schutzverordnung aktuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt und kaum überblickbar ist, sind Missverständnisse und hohe Geldstrafen für die Bürger vorprogrammiert. Daher geben wir hier eine kurze Übersicht darüber, was in Ihrem Bundesland erlaubt ist, und was nicht. Allgemein gültig ist am Anfang festzuhalten, dass die jeweiligen Kontaktbeschränkungen, welche in ihrem Bundesland gelten, auch weiter Bestand haben. So sind Ausflüge in großen Gruppen in keinem Bundesland erlaubt, obwohl sich die Menschen an Vatertag an der frischen Luft befinden und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beachten. Sehr schade und wenig verständlich! Die AfD hat sich dafür eingesetzt, an diesem traditionellen Wandertag mit Gesellschaft größere Gruppen, natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln, zu erlauben. Leider müssen wir nun diesen Katalog für sie erstellen, um ihnen teure Strafen, teilweise bis zu 25.000 Euro, zu ersparen.

Regeln der Bundesländern

Baden-Württemberg:

Im schönen Schwaben-Baden-Land sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohle!

Bayern:

Sehr ähnlich zu Baden-Württemberg sieht es auch in Bayern aus. Feiern mit dem eigenen Hausstand sind überhaupt kein Problem, auch darf mit Personen aus einem weiteren Haushalt gefeiert werden, aber mit Sicherheitsabstand. Ebenso darf mit der beschriebenen Konstellation im Biergarten gefeiert werden. Verboten ist auch hier der Gruppenausflug mit über zwei Hausständen, sonst hält der Staat die Hand auf.

Prost!

Berlin:

In der Bundeshauptstadt sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider sind in Berlin die Kneipen und Biergärten geschlossen, daher kann dort ein gemütliches Zusammensein nicht stattfinden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen.

Prösterchen!

Brandenburg

Im schönen Brandenburg gelten dieselben Regeln wie in Baden-Württemberg und Bayern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf das Leben!

Bremen:

In Bremen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung, auf Bollerwagen oder Handkarren darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, auch Gaststätten dürfen keinen Alkohol außer Haus verkaufen. Danke Rot-Rot-Grün!

Daher an dieser Stelle nur ein kleines Zum Wohl!

Hamburg:

In Hamburg gelten ähnliche Regeln wie in den südlichen Bundesländern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand und auch nur, wenn die Anzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Nicht lang schnacken, Kopp in Nacken!

Hessen:

In Hessen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Ran an den Apfelwein!

Mecklenburg-Vorpommern:

Im schönen Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider ist die Gastronomie nicht geöffnet, aber die Biergärten sind geöffnet und dürfen mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand besucht werden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen. Auch hier bitte bedenken, dass nur ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf die Gesundheit!

Niedersachsen:

Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. In Niedersachen ist der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen nicht offiziell verboten, es wird aber davon abgeraten. Hinzu darf nur ein Hausstand den Wagen ziehen und dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Polizei in Niedersachsen hat bereits verstärkte Kontrollen für den Vatertag angekündigt.

Auf das Leben!

Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf euer Wohl!

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohl die Pfalz!

Saarland:

Im Saarland sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf! Falls sie einen sportlichen Vatertag verbringen möchten, denken sie daran, dass das Trainieren auf dem Sportplatz nicht erlaubt ist!

Sante!

Sachsen:

Im schönen Sachsen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Sachsen-Anhalt:

Im schönen Sachsen-Anhalt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung: Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen und Kumpeln ist nicht erlaubt! Gestattet ist nur ein Ausflug mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Danke Haseloff!

Von daher an dieser Stelle auch nur ein kleines Prost!

Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Geöffnet haben diese aber nur bis 20 Uhr, bitte bei der Abendplanung bedenken! Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr.

Wohl bekomm`s!

Thüringen:

Im schönen Thüringen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Hoch die Gläser!


Gerade in diesen teilweise trostlosen Zeiten ist es wichtig, die kleinen Freuden im Leben umso mehr zu genießen. Haben sie morgen einen schönen Feiertag. Ganz egal ob in Bayern, Rheinland-Pfalz oder Sachsen, machen sie trotz der von der Regierung verhängten Einschränkungen und Verbote das Beste aus diesem Tag. Genießen sie das Wetter, die deutsche Braukunst oder ein gutes Glas Wein. Diese Freiheit lassen wir uns nicht nehmen!

Auf die Freiheit!

TM

Versuchtes Tötungsdelikt durch Antifa: Wo bleibt der mediale Aufschrei?

Versuchtes Tötungsdelikt durch Antifa: Wo bleibt der mediale Aufschrei?

Am gestrigen Montagabend konnte sich das Fernsehpublikum in Deutschland wieder einmal davon überzeugen, wie linksverherrlichend die Medienlandschaft dieses Landes berichtet und im Gegensatz dazu die Opfer eines linksradikalen Gewaltmobs gekonnt ignoriert. Bei den Relotius-Freunden von Spiegel TV lief ein Beitrag zu einer Corona-Demonstration in Mannheim. In genanntem Beitrag wurde den Teilnehmer der angemeldeten Demonstration mehrmals eine rechte Absicht unterstellt und eine Verschwörungstheoretiker-Nähe attestiert. Nur für die linke Gegendemonstration, veranstaltet durch die ortsansässigen Gewaltapologeten der Antifa, hatte das Spiegel Team nette Worte übrig. Der Sprecher des Stückes meint wortwörtlich über die linksradikalen Gegendemonstranten: „Die einzig Vernünftigen heute.“

Diese Äußerungen des linksgerichteten Magazins müssen in den Ohren der drei Opfer, welche nur knapp 100 km Luftlinie entfernt in Stuttgart am Rande der Grundrechtedemonstration fast totgeprügelt wurden, wie blanker Hohn erscheinen. Nachdem wir am Sonntagmorgen schon exklusive Augenzeugenberichte zu der linken Gewaltorgie liefern konnten, kommen nun immer mehr erschütternde Details der Tat ans Tageslicht. So soll eines der Opfer bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund eines Schädelbruchs im künstlichen Koma liegen und ein größeres Blutgerinnsel im Gehirn davongetragen haben. Es besteht akute Lebensgefahr. Die anderen beiden Attackierten sollen einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben und schwerer verletzt worden sein, als dies zunächst angenommen wurde.

Die Polizei, welche an diesem Tag viel zu zögerlich agierte und die Tat nur am Rande ihres Polizeiberichts erwähnte, ermittelt nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts und wird eine Ermittlungsgruppe einrichten, an welcher auch der Staatsschutz und die Kriminalpolizei beteiligt sein werden. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem auch die eingesetzten Waffen des linken Gewaltmobs. Nach neuesten Informationen wurden neben Schlagringen und Pfefferspray auch eine Gaspistole und abgebrochene Flaschenhälse eingesetzt, um die Opfer lebensgefährlich zu verletzen. Die Gewaltbereitschaft der Antifa schreckt nun wohl auch nicht mehr vor Menschenleben zurück.

Die menschenverachtende Tat scheint für die großen Medienhäuser und Zeitungen aber nicht ins Weltbild zu passen. Folglich bleibt der mediale Aufschrei, welcher nach einem versuchten Tötungsdelikt in dieser Form unbedingt kommen müsste, bisher nahezu komplett aus. Einzig die Stuttgarter Zeitung liefert zwar ein kurzes und unvollständiges, aber immerhin richtiges Bild und berichtet von einem Tötungsversuch und Tätern aus dem linken Spektrum. Die Süddeutsche Zeitung bleibt bei ihrer verzerrenden und verharmlosenden Darstellung: „Nach Angaben der Polizei wurden bei einer Auseinandersetzung vor Beginn der Demo drei Menschen verletzt. Sie waren auf ihrem Weg zum Wasen von Unbekannten angegriffen und niedergeschlagen worden.“ Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen findet überhaupt keine Auseinandersetzung mit dem Mordversuch statt. Es drängt sich mal wieder die Frage auf, wie der Umgang der Mainstreammedien bei Tätern aus dem rechten Spektrum ausgesehen hätte.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den großen Zeitungen und Fernsehsendern ein Mordversuch keine Meldung wert ist, sobald die Täter nicht aus dem rechten Spektrum kommen und die Opfer „normale“ Bürger sind.  Diese traurige Realität ist jedoch schon lange keine Überraschung mehr. In den Redakteursstuben der großen Medienhäuser sitzen unzählige linksverherrlichende Schreiber, welche selbst Kontakte in die Antifa-Szene pflegen und pflegten. So gab beispielsweise der bekannte „ARD-Faktenfinder“ Patrick Gensing unlängst zu, als „Jugendlicher Antifa mäßig unterwegs“ gewesen zu sein. Und erinnert sei hier auch an die „Umweltsau“ Danny Hollek, welcher 2010 wegen eines linksmotivierten Angriffs auf einen Familienvater lange Tatverdächtiger war und trotz allem unbehelligt beim WDR weiterarbeiten dürfte. In Betrachtung all dieser Gesichtspunkte verwundert es auch nicht, dass der Angriff auf das Team der ZDF-Heute-Show nur so lange in den Mainstreammedien Präsenz hatte, bis klar wurde, dass auch in diesem Fall ein linker Gewaltmob für die Attacke verantwortlich war.

So wird ein linksradikaler Mordversuch an drei unschuldigen Bürgern leider völlig unbeachtet bleiben, während weiter fleißig über die Gefahr der friedlichen Teilnehmer der Grundrechtedemos philosophiert wird. Gewalt von links passt einfach nicht in das Weltbild der Redakteursstuben, welche die Antifa als „Die einzig Vernünftigen heute“ bezeichnen.

Gewalt und Mord kann jedenfalls niemals vernünftig sein.

TM