Infektionsschutzgesetz: Kanzler-Vollmacht für “Corona-Notbremse”

Infektionsschutzgesetz: Kanzler-Vollmacht für “Corona-Notbremse”

Es ist eines der brisantesten Gesetzesvorhaben der jüngeren Geschichte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte das ohnehin umstrittene Infektionsschutzgesetz weiter schärfen und dem Bund weitreichende Befugnisse in der Corona-Politik des Landes ermöglichen. Eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und umfassenden Kontaktbeschränkungen soll nach dem Wollen der Bundesregierung ab einer Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohnern automatisch bundesweit greifen. Zahlreiche Rechtsexperten hinterfragten das Vorhaben und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken an den Maßnahmen. Trotz aller Kritik soll die viel diskutierte „Corona-Notbremse“ schnellstmöglich durch das Parlament gebracht werden. Die heutige Diskussion verspricht einen emotionalen Meinungsaustausch der Fraktionen.

Angela Merkel (CDU): „Das Virus verzeiht keine Halbherzigkeiten!“

Die Bundeskanzlerin eröffnet die Aussprache. Der letzte Bund-Länder-Gipfel am 22. März habe für sie eine Zäsur bedeutet, erklärt Merkel. Die Corona-Politik müsse auf neue Füße gestellt werden und eine bundesweite Notbremse umgesetzt werden:

„Wir müssen die dritte Welle der Pandemie brechen!“

Die 66-Jährige sei sich bewusst, dass die geforderten Maßnahmen harte Einschränkungen für die Bürger seien. Beispielsweise Ausgangssperren seien jedoch keine neue Erfindung, sondern im aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz angelegt.

Merkel begründet konkret diese Maßnahme mit der notwendigen Reduzierung von Kontakten und Mobilität. Besuchsbewegungen müssten reduziert werden, dabei würde die im Vorhinein viel diskutierte Ausgangssperre mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

Das Virus verzeihe keine Halbherzigkeiten und kein Zögern, appelliert die Kanzlerin. Es brauche die Sprache der Entschlossenheit. Die Corona-Notbremse sei Idas Instrument, drohende Überlastungen des Gesundheitssystems zu verhindern und das Impfen der Schlüssel, die Pandemie schlussendlich zu überwinden.

Auch wenn es die Politiker den Bürgern nicht leicht mache: Jeder Tag, an dem die „Notbremse“ angewandt werde, sei ein gewonnener Tag, um die Corona-Welle zu brechen.

Dr. Alice Weidel (AfD): „Die AfD Fraktion lehnt aus demokratischer und freiheitlicher Überzeugung den Gesetzesentwurf ab!“

Als erstes erwidert die Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Alice Weidel. Noch nie habe es eine Bundesregierung gewagt, in so wenigen Sätzen wie im vorliegenden Gesetzesentwurf Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorzunehmen. Die 42-Jährige wirft den Regierenden obrigkeitsstaatliches Denken und ein Misstrauen gegenüber den Bürgern vor. Diese würden gegängelt und eingesperrt.

Klar positioniert sich Weidel zum am meisten umstrittenen Punkt, den nächtlichen Ausgangssperren. Diese seien unverhältnismäßig und rechtswidrig. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei nicht aussagekräftig genug, es brauche vielmehr eine transparente Debatte zur Abwägung der Maßnahmen. Bedrohte Personen benötigen Schutzangebote und keine pauschalen Lockdowns, erklärt Weidel. Nach einer Aufzählung der Kollateralschäden der „Dauer-Lockdown-Politik“, kommt die studierte Volkswirtin zu einem dramatischen Urteil: Dem Mittelstand werde das Rückgrat gebrochen und die Bürger ihrer Grundrechte beraubt und eingesperrt. Weidel endet mit einer klaren Ankündigung:

„Die AfD Fraktion lehnt aus demokratischer und freiheitlicher Überzeugung den Gesetzesentwurf ab!“

Die ganze Rede von Alice Weidel im Video:

Bärbel Bas (SPD): Ausganssperren als Paket wirksam

Die Infektionszahlen seien auch zu hoch, da die Corona-Notbremse nicht konsequent umgesetzt würde, erläutert die SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas. Die Menschen würden erwarten, dass es nun zu bundeseinheitlichen Maßnahmen kommt. Jede Infektion sei keine Kleinigkeit.

Ein Instrument seien auch die nächtlichen Ausgangssperren, die im Paket mit anderen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten könnten. Entscheidende Schritte müssten jetzt ins Gesetz gegossen werden, danach könne über Stufenpläne und Perspektiven diskutiert werden.

Bas mahnt, es sei „fünf nach zwölf“. Auch sie endet mit einem Appell: „Helfen Sie mit, diese dritte Welle zu brechen!“

Christian Lindner (FDP): Zwist mit Brinkhaus

Die Lage ist ernst, erläutert FDP-Chef Christian Lindner in seinem Anfangsstatement. Es müsse schnell, wirksam und rechtssicher gehandelt werden. Nach einer Aufzählung einiger schon lange in Kraft getretenen Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder eine Beschränkung der Kontakte, geht Lindner im Kern seiner Kritik auf die nächtlichen Ausgangssperren ein. Diese seien hoch problematisch, das Gesetz müsse jedoch verfassungsfest gemacht werden. Im Anschluss verliert sich der 42-Jährige in einem Schlagabtausch mit dem Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus. Der persönliche Zwist kostet Lindner viel Redezeit. Zum Ende meint der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, dass sich das Debakel der Osterruhe nicht wiederholen dürfe.

Im Anschluss an den Beitrag Lindners meldet sich der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zu Wort und erklärt, dass Ausgangsbeschränkungen in anderen Ländern gut funktioniert hätten.

Dietmar Bartsch (Die Linke): Kritik an Personaldebatten der Union

Der Linken-Fraktionsvorsitzende kritisiert die Bundesregierung in seinem Redebeitrag hart. Der Weg der Pandemiebekämpfung sei gescheitert, es sei mittlerweile „zehn nach zwölf“. Was es jetzt brauche, seien Millionenfache Impfungen und konsequentes Handeln.

Das Infektionsschutzgesetz behebe keine Mängel, sondern entmachte den Bundestag. Etwas überspitzt benutzt Bartsch die Metapher der „Abrissbirne“ für den Parlamentarismus.

Harte Kritik übt der 63-Jährige am Personal Roulette der Union der letzten Tage. Wiederum Brinkhaus ist es, der sich auf die Diskussion mit dem Redenden einlässt. Die Linke werden dem Entwurf nicht zustimmen können, erklärt Bartsch mit fast entschuldigendem Unterton Richtung Regierungsbank.

Katrin Göring-Eckardt (Die Grüne): Vorliegendes Gesetz ist nicht genug!

Konträr zu den anderen Oppositionsfraktionen möchten die Grünen den vorliegenden Gesetzesentwurf sogar noch verschärfen. Es müsse mehr getan werden, um die Zahlen konsequent nach unten zu bringen, so Katrin Göring-Eckardt. Wenig Verständnis zeigt die Fraktionschefin darüber, dass das Gesetz nicht schneller durch die zuständigen Gremien ging. Eine Inzidenz von 50 oder gar 35 sei erstrebenswert.

Homeoffice und verpflichtende Tests seien wichtige Bestandteile der Pandemiebekämpfung, erklärt Göring-Eckardt daraufhin und befürwortet die Pflichttests auch in Schulen und Kitas. Das Gesetz müsse nachgebessert werden, meint die 54-Jährige in ihrem letzten Redeabschnitt.

Merkel stur – AfD mit differenzierter Kritik

Bundeskanzlerin Angela Merkel scheint fest entschlossen, das Infektionsschutzgesetz in ihrem Sinne durch die zuständigen Gremien zu bringen und Deutschland pauschal die Lockdown-Decke überzustülpen. Während das den Grünen nicht weit genug geht, üben die anderen Oppositionsparteien teilweise harte Kritik am Vorhaben der Bundesregierung. Am differenziertesten gelingt dies der AfD-Fraktion und Alice Weidel, die alle Schwachstellen und das Ausmaß des geplanten Gesetzes gnadenlos offenlegt.

Die kommende Woche wird spannend in Berlin.

TM

Ausgangssperren: Merkels Kanzleramts-Juristen schlagen Alarm!

Ausgangssperren: Merkels Kanzleramts-Juristen schlagen Alarm!

Schnellstmöglich möchte Bundeskanzlerin Angelas Merkel (CDU) die viel diskutierte „Corona-Notbremse“ durch das Parlament bringen und die Maßnahmen so bundesweit vereinheitlichen. Trotz teilweise gravierender Kritik aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft scheint die Bundesregierung fest entschlossen, ihr Papier mit nächtlichen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und weitreichenden Geschäfts- und Schulschließungen schnellstmöglich verabschieden zu wollen.

Doch selbst im eigenen Haus wächst der Widerstand am Vorhaben der Regierenden.

Wie eine große deutsche Tageszeitung berichtet, sollen selbst die Rechtsexperten im Kanzleramt große Bedenken am pauschalen Bundeslockdown geäußert haben.

Recht auf Bildung und fehlende Verhältnismäßigkeit

Die Juristin Susanne Jaritz, die im Referat für Gesundheitspolitik arbeitet und früher als Richterin des Landessozialgerichtes Hessen agierte, hat nach Pressemeldungen einen Vermerk an den Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) geschrieben, den weitere Experten des Hauses abgezeichnet haben sollen.

In ihrem Papier kritisiert die Expertin eine ganze Reihe von Eckpunkten des neuen Gesetzesentwurfs.

Unter anderem sei der rein inzidenzbasierte Maßstab „angreifbar“. Jaritz plädiert für einen Einbezug weiterer Faktoren, beispielsweise die „Zahl der Intensivpatienten“.

Dem „Recht auf Bildung“ widersprächen die automatischen Schließungen von Kitas und Schulen, die „Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden“ im Einzelhandel sei bereits mehrfach von Gerichten beanstandet worden.

Die nächtlichen Ausgangssperren, laut Pressemeldungen selbst in der Unionsfraktion nicht mehr unumstritten, widmet Jaritz besondere Kritik. Die Juristin warnt, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen „vor Kurzem eine entsprechende Ausgangssperre aufgehoben” hat. Mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und den fehlenden Beleg der Wirksamkeit sei die Sperre problematisch.

Die Bundesregierung wollte sich laut dem vorliegenden Bericht nicht zu den Hinweisen der eigenen Rechtsexperten äußern. Schon Anfang der Woche hatte die größte Oppositionsfraktion im Bundestag angekündigt, das neue Infektionsschutzgesetz abzulehnen.

TM

Refugees welcome: FDP fordert schnelle Einbürgerung für “Flüchtlinge”

Refugees welcome: FDP fordert schnelle Einbürgerung für “Flüchtlinge”

Am 13. April haben die Freien Demokraten den Entwurf ihres Bundestagswahlprogrammes in Berlin vorgestellt. FDP-Chef Christian Lindner und Generalsekretär Volker Wissing stellten die Pläne vor, mit denen die Liberalen im Herbst um Wählerstimmen buhlen möchten. „Nie gab es mehr zu tun“ heißt das Programm, das auf insgesamt 76 Seiten in drei Überkapitel gegliedert ist. Während die Presse hauptsächlich die Steuerpolitik und die Digitalisierungspläne der FDP in den Vordergrund rücken, ist bisher wenig über die migrationspolitischen Ziele der Partei publiziert worden.

Ein Blick in das Wahlprogramm macht deutlich, dass die Liberalen die legale Zuwanderung von Geflüchteten ausweiten und schnelle Einbürgerungen ermöglichen möchten. In ihren Forderungen übertrifft die FDP damit sogar die Grünen.

FDP: Asylanträge in der Botschaft

Nach den Plänen der Freien Demokraten soll das Asylsystem der Europäischen Union reformiert werden. Ein verbindlicher Verteilungsschlüssel für alle Schutzsuchenden soll die gleichmäßige Aufteilung der Menschen auf alle EU-Mitgliedsstaaten sichern. Jedoch plädieren die Liberalen für eine Gemeinschaft der Willigen: Wenn eine Einigung der Mitgliedsstaaten nicht getroffen werden, „sollte Deutschland mit gleichgesinnten Staaten vorangehen“. Staaten, die sich dem Vorhaben verweigern, sollen mit finanziellen Kürzungen bestraft werden.

Acht Jahre soll derjenige EU-Staat, der für den Geflüchteten laut Verteilungsschlüssel zuständig ist, sorgen. Finanzielle und weitere Hilfsleistungen sollen dabei in allen EU-Staaten „einem europäischen Mindestniveau“ entsprechen. Darüber hinaus sollen laut Programmentwurf Asylanträge künftig auch „im Ausland in den europäischen Botschaften gestellt werden können“. Damit könnten Geflüchtete auf leichterem Wege eingeflogen werden. Ebenso sieht das Programm vor, Facharbeitskräften außerhalb der EU zu ermöglichen, auch ohne ein konkretes Angebot eines Arbeitsplatzes nach Deutschland kommen zu können.

In vier Jahren zum deutschen Pass: „Unabhängig vom Einwanderungsweg“

Zudem möchte die FDP die Vergabe deutscher Pässe massiv beschleunigen. Hierzu heißt es im Wortlaut:

„Wir fordern für Einwanderer zudem einen vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit nach insgesamt vier Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll bereits nach drei Jahren gewährt werden […]“

Damit unterschreiten die Liberalen sogar die Forderungen der Grünen und der Linkspartei, die beide nach fünf Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung durchsetzen wollen.

Den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möchten die Freien Demokraten dabei „unabhängig vom Einwanderungsweg“ unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. „Mehrstaatigkeit im Falle einer Einbürgerung“ soll grundsätzlich zugelassen werden.

Unter der modern gestalteten Lila-gelben Fassade von „Nie gab es mehr zu tun“ steckt bei einem genauen Blick eben doch ein klares „Refugees Welcome“.

TM

„Ungetüm von Gesetz“: Jurist zerlegt neues Infektionsschutzgesetz

„Ungetüm von Gesetz“: Jurist zerlegt neues Infektionsschutzgesetz

Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur neuerlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden immer lauter.

Ein ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, der 76-Jährige Friedhelm Hufen, hat das geplante Gesetzesvorhaben in einem Interview mit der Rheinzeitung „eine Katastrophe“ genannt. Der emeritierte Professor für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht hält einige Punkte im Papier für „glatt verfassungswidrig“ und sprach von einem „Ungetüm von Gesetz“.

Hufen: „Das Land sollte wirklich sehr gut überlegen, ob es diesem Ungetüm von Gesetz zustimmen will“

Ein „ganz besonders heikler Punkt“ sei der konkrete Eingriff des Bundes bei den Schulen. Hufen verwies darauf, dass Bildung „der Kernbereich der Landeskompetenz“ sei und er die geplanten Durchgriffsrechte für „glatt verfassungswidrig“ halte.

Dem Land Rheinland-Pfalz rate er dringend ab, dem Gesetz zuzustimmen:

„Das ganze Gesetz ist ein einziger Schnellschuss.“ Es gebe „unglaubliche Reibungspunkte“, „überschießende Regelungen“ und eine undurchsichtige Rechtsgrundlage, beispielsweise für Ausgangssperren: „Das Land sollte wirklich sehr gut überlegen, ob es diesem Ungetüm von Gesetz zustimmen will.“

Besonders problematisch sieht Hufen die medial viel diskutierten Ausgehverbote und Ausgangssperren. Dies sei faktisch das „Einsperren von Menschen.“ Die besondere Rechtfertigung der Maßnahme fehle Hufen, da die Ansteckungsgefahr im Freien geringfügig sei: „Die Ausgangssperren sind sicherlich ein sehr problematisches, wahrscheinlich sogar ungeeignetes Mittel und damit auch im juristischen Sinne unverhältnismäßig.“

„Es ist klar beabsichtigt, die Oberverwaltungsgerichte aus dem Spiel zu nehmen“

Im zweiten Teil wird im Gespräch noch mehr auf die rechtliche Dimension des Infektionsschutzgesetzes hingewiesen. Der Jurist erklärt, dass das Gesetz „die gleichheitswidrigen Regelungen“ übernehme, die sich so schon in den Landesverordnungen gefunden hatten. Privilegiert seien allen voran geschäftsmäßige Praktiken, während „Kunst, Kultur und Museen“ schlecht behandelt würden. Eine zentrale Regelung des Staats zu „Systemrelevanz und Wesentlichkeit“ lehnt der 76-Jährige in seinen folgenden Worten deutlich ab.

Als die Zeitung danach fragt, ob die Bundesregierung den Rechtsstaat „mit einem Taschenspielertrick“ aushebele, erklärt Hufen empört, dass der Rechtsschutz der Bürger ausgeschaltet würde:

„Es gibt keinen Rechtsschutz gegen Bundesgesetze und Rechtsverordnungen. Es ist klar beabsichtigt, die Oberverwaltungsgerichte aus dem Spiel zu nehmen.“

Im Anschluss spricht der Professor von einer Missachtung vorher getroffener Gerichtsentscheidungen zu Beherbergungsverboten und Ausgangssperren. 10.000 Verfahren vor Verwaltungsgerichten seien „dann alle Makulatur“, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als „einzige Ebene des Grundrechtsschutzes“ würde in Zukunft überrannt.

Für die Bürger, die ihr Recht in Zukunft vor Gerichten erstreiten wollen, stellt Hufen eine düsterere Perspektive. Die „Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde“ seien viel geringer als vor Verwaltungsgerichten. Auch erstrittene Ausnahmen wie Besuchszeiten in Altenheimen drohen der bundesweiten Sperre zum Opfer zu fallen: „Darüber hat einfach niemand nachgedacht. Eine Katastrophe.“

TM

Infektionsschutzgesetz: Die SPD als Merkels willige Stütze

Infektionsschutzgesetz: Die SPD als Merkels willige Stütze

Wenn am 16. April 2021 im Deutschen Bundestag die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden, richten sich alle Augen auf Angela Merkel. Diese hatte in den vorangehenden Wochen darauf hingewirkt, dass der Bund und damit natürlich vor allem das Kanzleramt weitreichende Befugnisse für den Erlass von Freiheits- und Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie erhält.

Der neue Entwurf trägt vor allem die Handschrift des Merkel-Kurses, aber welche Rolle spielt eigentlich die SPD bei dieser faktischen Entmachtung der Bundesländer in essenziellen Bereichen?

SPD bleibt Merkels Stütze in der Koalition

Denkt der geneigte politische Beobachter an die SPD in der Corona-Krise, kommt einem mittlerweile vor allem der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach in den Sinn. Dieser ist in der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft geradezu omnipräsent und bringt sich unter anderem immer wieder mit Extrempositionen ins Gespräch.

Wenig überraschend ist daher, dass Lauterbach die harte Linie der Kanzlerin teilt und sich als großer Befürworter der besonders umstrittenen Ausgangssperren in Szene setzt. Kritische Stimmen aus der Wissenschaft, die betonen, das Ansteckungsrisiko unter freiem Himmel, gerade bei wärmeren Temperaturen, sei eher gering, diffamiert er pauschal als nicht wissenschaftlich belegt. Dabei handele es sich lediglich um Meinungspositionen. Dass seine „Meinungspositionen“ immer auf wissenschaftlichen Fakten beruhen und Lauterbach die Weisheit für sich gepachtet hat, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.

SPD-Kanzlerkandidat Scholz für mehr Einschränkungen

Olaf Scholz, Vizekanzler und Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Bundestagswahl, verfügt ohne Zweifel nicht über einen derart ausgeprägten Geltungsdrang wie sein Genosse Lauterbach. In seiner Grundhaltung stützt aber auch er uneingeschränkt die Pläne von Angela Merkel zu den neuen Einschränkungsbefugnissen für den Bund.

So betonte Scholz in einem Zeitungsinterview: „Unverantwortlich wäre es jetzt, eine ganz lange wissenschaftliche Debatte darüber zu führen, was man alles auch anders machen könnte, ohne zu handeln.“

Deutlicher kann man kaum bekennen, dass in dieser Bundesregierung blinder Aktionismus über Krisenmanagement mit Augenmaß gilt. Der trockene Hanseat argumentiert lieber über Emotionen, wenn er meint „Wir können jetzt nicht Doktorarbeiten und Habilitationen schreiben. Wir müssen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen.“

Kaum kritische sozialdemokratische Stimmen

Die kritischen Stimmen bei den Sozialdemokraten halten sich sehr in Grenzen. Einzelne zaghafte Anmerkungen gibt es unter anderem von Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, welche anmerkt, es gebe noch Fragen bezüglich der Rechtsfolgen und der Verhältnismäßigkeit. Echte Kritik sieht anders aus.

Michael Müller, regierender Bürgermeister von Berlin, vollzieht das rhetorische Kunststück, zunächst den Beschluss zu kritisieren, indem er sagt, man müsse doch sehen, „dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen“, um dann im selben Atemzug die Zentralisierung der Einschränkungsgewalt zu loben, weil diese „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ geben würden.

Merkel holt sich ihre Macht mit komfortabler Mehrheit

Angela Merkel stützt ihre Macht nicht allein auf ihre eigene Partei, die sie sich über viele Jahre gefügig gemacht hat. Das neue, im höchsten Maße bedenkliche Infektionsschutzgesetz kann sie vor allem deswegen ganz in ihrem Sinne im Bundestag durchwinken, weil sie sich der steten Unterstützung der Sozialdemokraten sicher sein kann.

Euphemistisch wird dieses Gesetz von der Bundesregierung „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannt. Es drängt sich geradezu die Frage auf, wer eigentlich die Bevölkerung noch vor dieser Regierung schützt? Die einst so stolze Sozialdemokratie jedenfalls nicht.

TM

„Kameradenschweine“: Union versinkt im Kandidaten-Chaos!

„Kameradenschweine“: Union versinkt im Kandidaten-Chaos!

Der Schlacht um die Kanzlerkandidatur zwischen der CDU und CSU ist in vollem Gange!

In einer Fraktionssitzung der Union, die seit mehreren Stunden im Bundestag läuft, diskutieren die Abgeordneten die Kandidatenfrage für den kommenden Bundestagswahlkampf.

Doch nicht nur das Stimmungsbild ist gespalten!

Beinahe minütlich werden Informationen an die Hauptstadtpresse durchgesteckt. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) soll deswegen die nicht bekannten Informanten aus der Fraktion als „Kameradenschweine“ bezeichnet haben.

Laschet vs. Söder: Zusammenhalt vs. „maximal beste Aufstellung“

Auf der einen Seite der Union steht der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), dem jüngst das Vertrauen des CDU-Präsidiums und des Vorstands der Partei ausgesprochen wurde. Auf der anderen Seite Markus Söder (CSU), der eigentlich zugesagt hatte, bei fehlendem Rückhalt in den CDU-Gremien seine Kanzlerambitionen zurückzuziehen. Doch steigende Beliebtheitswerte und der schon in der Vergangenheit aufblitzende Machthunger haben den Franken wohl zu einem Umdenken bewogen.

Wie eine große deutsche Tageszeitung berichtet, hielten beide Kanzlerkandidaten in spe vor den insgesamt 245 Bundestagsabgeordneten aus CDU und CSU ihre Vorstellungsreden. Laschet habe den Zusammenhalt der Union beschworen und sich explizit gegen eine „One-Man-Show“ ausgesprochen. Die ganze Gesellschaft müsse sich in den Schwesterparteien widerspiegeln, betonte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident.

CSU-Chef Söder habe in seinem Beitrag „die maximal beste Aufstellung“ gefordert und die Wichtigkeit der Bundestagsfraktion der Union betont. Es sei eine Frage des Anstands und des Respekts, dass nicht nur in den Parteien geredet werde, so der bayrische Landes-Chef. Zum Ende soll Söder noch den pathetisch anmutenden Appell „Es geht nicht um mich, es geht um Deutschland! Ich bin bereit!“ geäußert haben.

Die Stimmung kippt? Söder Favorit der Unionsfraktion

Während Laschet in dieser Woche vom CDU-Präsidium und Vorstand Rückendeckung erhielt und mit breiter Brust vor die Abgeordneten getreten sein dürfte, wird ihm im Laufe der Sitzung das Lachen vergangen sein.

Eine große Mehrheit der Abgeordneten soll sich offen für seinen bayrischen Mitbewerber ausgesprochen haben. Während der Aachener hauptsächlich Rückendeckung aus Nordrhein-Westfalen und von seinem Kampagnen-Partner Jens Spahn erhielt, seien Stimmen für Söder aus beinahe allen Ecken des Bundes lautgeworden. Karin Maag (CDU), die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion und aus Baden-Württemberg, begründete ihre Zustimmung für Söder aufgrund heiß gelaufener Telefone im Wahlkreis. Christoph de Vries (CDU) soll erklärt haben, dass es keine Begeisterung für Armin Laschet gebe. Und Elisabeth Motschmann (CDU) habe laut der Presse gesagt, dass Umfragen nicht einfach beiseite gewischt werden könnten.

Die K-Frage: Das Chaos geht weiter!

Zum Ende der Sitzung sollen sich die beiden Bewerber noch einmal zu Wort gemeldet haben. Markus Söder bedankte sich für die Diskussion und verwies auf eine Entscheidung in den kommenden Tagen. Laschet kündigte an, die nächsten Tage mit seinem Gegner reden zu wollen. Übereinstimmend erklärten beide Kandidaten in abschließenden Statements nach der Fraktionssitzung, sich noch diese Woche über die K-Frage der Union einigen zu wollen.

Es ist noch nicht vorbei.

Die Chaos-Tage in der Union gehen weiter.

TM

 

“Demokratie leben”: Steuergelder für Islamisten und Antifa?

“Demokratie leben”: Steuergelder für Islamisten und Antifa?

Die Bundesregierung aus Union und SPD plant kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode das „Demokratiefördergesetz“ zu beschließen und somit mehrere hundert Millionen Euro für Organisationen und Aktivisten zur Verfügung zu stellen, die gegen Extremismus und radikale Bestrebungen vorgehen sollen.

Schon jetzt fließen knapp 150 Millionen Euro jährlich in die geförderten Sozialprojekte, bei einer Beschließung des Gesetzes würden die finanziellen Mittel noch einmal um knapp 50 Millionen Euro erhöht. Bisher werden mehrere hundert Vereine vom Programm „Demokratie leben“ unterstützt. Laut eines Medienberichts profitieren jedoch auch Organisationen von den finanziellen Zuwendungen des Staats, die in der Vergangenheit durch problematische Äußerungen oder Personalien aufgefallen sind.

Umstrittene Organisationen, viel Geld

Laut Presseberichten erhält beispielsweise der Verein „Eoto“ 400.000 Euro aus dem Programm „Demokratie leben“. Die Sozialarbeiter des Vereins schulen schwarze Jugendliche im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen. Hauptberuflich für „Eoto“ tätig soll der Grünen-Lokalpolitiker Jeff Kwasi Klein sein, der im vergangenen Jahr mit einer umstrittenen Rede auf einer Demonstration auf sich aufmerksam machte. Unter anderem plädierte Klein für die Formierung „robuster“ Gruppen dunkelhäutiger Menschen, „um nicht mehr die Polizei rufen zu müssen, wenn wir Hilfe brauchen.“  Darüber hinaus habe Klein in einem Podcast geäußert, dass schwarze Menschen eine „Schicksalsgemeinschaft“ seien, die eigene Wirtschaftsstrukturen aufbauen müssten, um vom „weißen Mann“ unabhängig zu sein.

Steuergelder für Islamisten

Mindestens 280.000 Euro Förderung erhalte auch der islamische Verein „Inssan“. Dessen Geschäftsführer ist Mohammad Hajjaj, der nach Medienberichten in Vereinen tätig sein soll, die islamistische Tendenzen vorweisen. Darüber hinaus erklärte Sigrid Herrmann-Marschall, eine deutsche Bloggerin mit dem Themenschwerpunkt Islamismus, dass die „Inssan“-Vorsitzende Lydia Nofal „als Mittlerin zwischen der Mehrheitsgesellschaft und dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft“ wirke. Im SPD-Arbeitskreis muslimischer Sozialdemokraten sollen Nofal und Hajjaj trotzdem zu finden sein.

Demokratie leben: Bezahlung für die Antifa

Eine ganze Reihe von Akteuren der linken Antifa-Szene profitieren zudem von den Zuwendungen aus dem „Demokratie leben“-Topf.

Beispielsweise soll im geförderten Projekt „Kiezstory“, das mit über 170.000 Euro für „Vielfaltsgestaltung“ gefördert wird, der in der linken Antifa-Szene bekannte Claudio C. arbeiten, bei dessen Mitbewohner bei einer Durchsuchung deren Wohngemeinschaft im Februar neun Rohrbomben gefunden wurden.

Ebenfalls durfte sich eine Veranstaltung mit der linksextremen Organisation „Interventionistische Linke“ über eine Bezuschussung freuen, ein besonders radikaler Zusammenschluss verschiedener Antifa-Gruppen.

„Demokratiefördergesetz“ mit Extremismusklausel?

In der Regierungskoalition entbrannte jüngst ein Streit über das sogenannte „Demokratiefördergesetz“. Die Union möchte durchsetzen, dass von den staatsgeförderten Vereinen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt wird. Diese Klausel hatte die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig gestrichen und dies mit den berüchtigten Worten „Linksextremismus sei ein aufgebauschtes Problem“ begründet.

Ob das umstrittene Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist bislang unklar. Dass extremistische Organisationen unter dem Deckmantel eines abstrakten und völlig aus dem Ruder gelaufenen „Kampf gegen Rechts“ mit Steuergeldern hart arbeitender Bürger finanziert werden, ist jedenfalls unerträglich.

TM

Deutschland beherbergt 1,9 Millionen „Flüchtlinge“

Deutschland beherbergt 1,9 Millionen „Flüchtlinge“

Deutschland ist nach wie vor das Einwanderungsland Nummer Eins für Migranten aus aller Welt. Zum 31. Dezember des Jahres 2020 befanden sich sage und schreibe 1,9 Millionen Migranten als sogenannte „Geflüchtete“ im Land. Viele mit anerkanntem „Schutzstatus“.

Dies geht aus einer Anfrage der Linkspartei hervor. In der Corona-Krise ist die Zuwanderung im laufenden Jahr etwas geringer ausgefallen als im Vorjahr.

Mit 1,9 Millionen leben in Deutschland mehr sogenannte „Flüchtlinge“ als die jeweilige Gesamtbevölkerung von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Immer weniger Abschiebungen in Deutschland

Während sich laut Register bis zu 760.000 Migranten mit abgelehntem Asylantrag im Land befinden, geht die Zahl der Abschiebungen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2020 sind nur noch 10800 illegale Einwanderer abgeschoben worden. Damit haben sich die Rückführungen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal halbiert.

Für radikale Einwanderungslobbyisten scheint das immer noch zu restriktiv zu sein. Ulla Jelpke, Abgeordnete der Linkspartei und immer wieder wegen Kontakte zur extremen Linken in der Kritik, ist der Meinung: „Auch viele formell abgelehnte, nur geduldete Flüchtlinge dürfen oder sollen aus guten Gründen nicht abgeschoben werden.”

Auch die berüchtigte Organisation „Pro Asyl“ ließ unlängst verlauten, Deutschland habe Platz und beklagte sich darüber, dass die Asylzahlen im Corona-Krisenjahr 2020 gesunken sind.

Etablierte Parteien für mehr Einwanderung

In ihrem Wahlprogramm sprechen sich vor allem die Grünen für Erleichterungen bei der Einwanderung aus und wollen damit Tür und Tor für ungeregelte Migration öffnen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass sowohl SPD, als auch CDU / CSU nicht über den politischen Willen verfügen, die grenzenlose Zuwanderung von Migranten in die Sozialsysteme zu beschränken.

Einzig die AfD hat auf ihrem Parteitag beschlossen, Migration wieder in geregelte Bahnen zu lenken, damit endlich wieder Vernunft in die deutsche Migrationspolitik einkehrt. Nicht zuletzt auch, damit auf die Corona-Krise unter einer Regierungsbeteiligung der Grünen in eine erneute Migrationskrise schlittert, sollten sich die Bürger genau überlegen, bei wem sie im September ihr Kreuz zur Bundestagwahl machen.

TM

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Wie verschiedene Pressestimmen aus Berlin berichten, hat das Bundeskabinett die bereits viel diskutierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese bundesweit greifende Regelung soll eine Einheitlichkeit in die Umsetzung der Corona-Maßnahmen bringen und einen sog. „Flickenteppich“ mit regional unterschiedlichen Öffnungsmodellen unterbinden.

Bundesweit harte Regeln: Ausgangssperren, Schulen, Betrieb

Demnach müssten Kreise und kreisfreie Städte ab einer Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre verhängen und ab 200 Fällen den Präsenzunterricht, der nur mit zwei Corona-Tests in der Woche gestattet werden soll, in den Schulen einstellen. Eine Ausnahme der Ausgangssperre gilt laut Entwurf, wenn der Aufenthalt im Freien der Versorgung von Tieren oder der Ausübung der Arbeitstätigkeit dient.

Auch auf weiterhin geschlossene Geschäfte und ausgeweitete Kontaktbeschränkungen werden sich die Bürger des Landes einstellen müssen. So soll festgelegt werden, dass Treffen in der Öffentlichkeit und den Privaträumen nur dann erlaubt sind, wenn der eigene Haushalt und höchstens eine weitere Person daran teilnimmt. Nach Medieninformationen soll zudem eine Pflicht für Arbeitgeber ausgearbeitet worden sein, ihren Beschäftigten vor Ort mindestens einmal in der Woche einen Test auf das Corona-Virus anzubieten.

Lockerungen von den bestehenden Restriktionen in den jeweiligen Kreisen soll es erst geben, wenn die Inzidenzgrenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die vom Bundeskabinett beschlossene „Corona-Notbremse“ soll in einem möglichst schnellen Verfahren auch vom Bundestag beschlossen und später durch den Bundesrat bewilligt werden. Dies könnte schon in dieser Woche geschehen.

AfD: Gesetzesvorhaben untergräbt demokratische Grundprinzipien

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland hatte sich schon zu Wochenbeginn gegen den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. Der Fraktionsvorstand sprach von einem „Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt“ und warnte vor einer Entkernung des Föderalismus.

TM