Politisch motivierte Kriminalität: Linksextreme Gewalt auf Rekordniveau

Politisch motivierte Kriminalität: Linksextreme Gewalt auf Rekordniveau

Am 04.05.2021 hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Statistik „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) des Bundeskriminalamts vorgestellt. Bei der Präsentation des Dokuments erklärte der 71-Jährige, dass die Anzahl der politisch motivierten Straftaten im Vergleich zu 2019 um 8,5 Prozent gestiegen sei. Er sprach außerdem von „klare[n] Verrohungstendenzen in unserem Land“. Seehofer wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Taten von Rechtsextremisten begangen worden seien.

„Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für die Sicherheit in unserem Lande“, so der Innenminister weiter.

Entspricht die Beurteilung des Innenministers der Realität?

Um die Gefahr, die von Extremisten ausgeht, abschließend beurteilen zu können, reicht es jedoch nicht aus, alle Straftaten in einen Topf zu werfen und zusammenzuzählen. Zusätzlich ist zumindest eine Sortierung nach Schwere der Tat vorzunehmen. Dabei steht vollkommen außer Frage, dass jede Straftat – ganz gleich welcher Gesinnung – strengstens zu verurteilen ist. Gleichwohl sollte man sich die Frage stellen, ob der Bürger mit der medialen Darstellung der Statistik politisch beeinflusst werden soll.

2020: Mehr linksextreme als rechtsextreme Gewalttaten

Eine erste Tendenz wird erkennbar, wenn man berücksichtigt, dass sich 85 (!) % der rechtsextremen Straftaten auf Delikte wie Beleidigung, Propaganda oder Volksverhetzung verteilen.

Werden hingegen die politisch motivierten Gewalttaten, die vor allem Körperverletzungen und Tötungsdelikte beinhalten, genauer in den Blick genommen, entsteht ein ganz anderes Bild. Dieses dürfte nicht nur den treuen Mainstream-Konsumenten überraschen, sondern auch den einen oder anderen linken Journalisten in Schnappatmung versetzen:

Im Vergleich zum Vorjahr sind die linksextremen Gewalttaten um 45 % auf über 1500 angestiegen! Im gleichen Zeitraum haben die rechtsextremen Gewalttaten um etwa 11 % (knapp 1100 Fälle) zugenommen. Im Jahr 2020 gab es demnach mehr linksextreme als rechtsextreme Gewalttaten. Linksextreme Gewalt befindet sich damit auf Rekordniveau. Nur im Jahr 2015 waren die Gewaltdelikte von Links zahlreicher.

Gigantischer Anstieg linker Gewalt gegen Polizisten?

Ein weiteres relevantes Indiz ist der riesige Anstieg an Straftaten, die sich gegen die Polizei richteten. Diese nahmen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 73 % zu. Ungefähr die Hälfte aller Straftaten gegen die Polizei werden dem linksextremen Spektrum zugeordnet (ca. 2.900 Fälle, davon knapp 1.000 Gewalttaten). Etwa ein Viertel aller Straftaten gegen Polizeibeamte gehen laut Statistik von Rechtsextremen aus (ca. 1.500 Fälle, davon gut 150 Gewalttaten).

Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass christenfeindliche Straftaten um etwa 10 % im Vergleich zu 2019, deutschfeindliche Straftaten sogar um knapp 70 % angestiegen sind.

Der „Kampf gegen rechts“ wird weiter befeuert

All diese Befunde machen deutlich, dass mit dem bloßen Nennen von Zahlen ohne Einordnung der gesellschaftliche Diskurs in die gewünschte Richtung gelenkt wird – die größte Gefahr komme ohne Wenn und Aber von „rechts“. Umso wichtiger ist es, sich nicht allein auf die mediale Darstellung zu verlassen, sondern eine genauere Analyse einzufordern und gegebenenfalls selbst in die Dokumente einzusteigen.

Kritische Betrachter der Berichterstattung wissen dies bereits seit langem. Doch der uninformierte Bürger wird möglicherweise gezielt manipuliert. Dessen sollte man sich bei der nächsten Bundespressekonferenz und beim Lesen des nächsten Artikels zur „Gefahr von rechts“ bewusst sein.

 TM

Beförderungsskandal: Steuerzahlerbundpräsident fordert Machtwort

Beförderungsskandal: Steuerzahlerbundpräsident fordert Machtwort

Die massive Corona-Restriktionspolitik der Großen Koalition hat die Bundesrepublik in eine der schlimmsten Wirtschaftskrisen der Nachkriegszeit manövriert. Schon eine Million Menschen verloren im vergangenen Jahr ihre Arbeit, Selbstständige und Arbeitnehmer zittern aufgrund immer neuer Lockdowns und nicht mehr durchschaubarer Regeln aufgrund der verhängten „Bundes-Notbremse“ um ihre Existenz.

Mitten in dieser Krisenzeit startet die Bundesregierung laut Medienberichten eine einzigartige Beförderungswelle. Hunderte Beamte sollen neue Titel und somit auch jeden Monat mehr Geld zugesprochen bekommen. Das stößt auf massive Kritik des Bundes deutscher Steuerzahler und der AfD.

Von Altmaier bis Maas: Klüngelei vor der Bundestagswahl

Knapp ein halbes Jahr dürfen sich zahlreiche Ministeriumsmitarbeiter in Berlin über satte Gehaltserhöhungen und neue Titel freuen. So berichtet es zumindest eine große deutsche Tageszeitung mit Verweis auf die Etatpläne der Bundesregierung. Dabei machen Christdemokraten und Sozialdemokraten gleichermaßen bei der Job-Klüngelei mit:

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll noch diesen Monat zahlreiche Mitarbeiter in höhere Besoldungsstufen befördern wollen, insgesamt erhalte das Resort des 62-Jährigen in diesem Jahr 237 (!) neue Stellen.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) möchte wohl bis Sommer 37 verdiente Mitarbeiter im höheren Dienst befördern, Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sogar 76. Im Bildungsministerium erhalte Anja Karliczek (CDU) 134 neue Stellen, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über 60, Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) 103. Schon seit Jahresbeginn soll Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) 44 Beamte in ihrem Ressort befördert haben.

Reiner Holznagel: Geplante Beförderungen müssen gestoppt werden

Unmut über die geplanten Beförderungen äußerte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Der 44-Jährige forderte in einer Pressemeldung Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Handeln auf:

 „Die geplanten Beförderungen müssen durch die Bundeskanzlerin sofort gestoppt werden!“

In der derzeitigen Krisenlage und angesichts immenser Staatsverschuldung greife „keine Erklärung für das Vorgehen einzelner Minister, getreue Beamte jetzt zu befördern“.

AfD: Massive Kritik an geplanter Beförderungsexplosion

Schon am Wochenende hatte die größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag die geplante Beförderungs- und Stellenexplosion kritisiert. Aus dem AfD-Fraktionsvorstand kommentierte Dr. Alice Weidel, dass die Bundesregierung „teure Stellen mit üppigen Pensionsansprüchen für ihre Parteifreunde“ schaffe, „während Einzelhändler, Restaurants, Hotels reihenweise pleite gehen [und] Menschen Angst um ihre Arbeitsplätze und ihre Familien haben.“

TM

Urteil: Vollversorgung für illegale Einwanderer aus sicheren Drittstaaten

Urteil: Vollversorgung für illegale Einwanderer aus sicheren Drittstaaten

Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat für mediales Aufsehen gesorgt. Laut Pressestimmen sprachen die Richter einer aus Nigeria migrierten Frau ungekürzte Asylleistungen zu, weil sie in Italien, wo so bereits anerkannt worden war, für ihren Lebensunterhalt betteln musste. In Hinblick auf das Migrationsziel Deutschland könnte das Urteil Folgen nach sich ziehen: Zuwanderer, die in einem EU-Land in prekären Verhältnissen leben, können wohl in Zukunft nach illegaler Einreise in die Bundesrepublik mit vollen Sozialleistungen rechnen. Die Bundestagsfraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Alice Weidel, nannte das Urteil einen „Skandal mit Domino-Effekt.“

Landessozialgericht: Migrationspolitische Interessen müssen auch bei einer illegalen Einreise hinter der staatlichen Leistungspflicht zurückstehen

Im konkreten Fall hatte die Stadt Göttingen eine Leistungskürzung damit begründet, dass die in Italien anerkannte Frau nur nach Deutschland eingereist sei, um finanzielle Leistungen zu erhalten. Darüber hinaus erklärte die Stadt, dass die Alleinerziehende durch den Gang ins Kirchenasyl ihre Abschiebung sabotiert habe.

Das Landessozialgericht folgte der Göttinger Erklärung nicht und entschied, dass bei einer materiellen Notlage staatliche Leistungen ein Motiv der Einreise nach Deutschland sein könnten, dies aber nicht zwangsläufig zu einer Einschränkung der Leistungen führen müsse. Migrationspolitische Interessen müssten auch bei illegaler Einreise hinter der staatlichen Leistungspflicht zurückstehen, so das Gericht.

Weidel: „Illegale Einreise von Migranten praktisch abgeschafft“

Die AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel kommentierte die Geschehnisse auf ihrer Facebookseite und übte massive Kritik am niedersächsischen Urteil.

Das Landessozialgericht habe die „illegale Einreise von Migranten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert sind, praktisch abgeschafft.“ Das Gericht öffne die Tür für diejenigen, die in anderen europäischen Staaten nach eigenem Empfinden „zu wenig Sozialleistungen“ erhielten. Dem Staat werde „das Recht abgesprochen, Migration nach festgelegten Gesichtspunkten zu steuern,“ so Weidel weiter.

Weiter nannte die 42-Jährige das Urteil einen „Skandal mit Domino-Effekt“ und forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf:

„Die Bundesregierung muss nun endlich reagieren und die Migration begrenzen!“

TM

Spahn kündigt Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene an!

Spahn kündigt Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene an!

Das Corona-Kabinett der Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der Corona-Geimpften und vom Virus Genesenen mehr Freiheiten ermöglichen soll.  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigte entsprechende Medienmeldungen in einem Pressestatement nach der Sitzung der Spitzenpolitiker der Großen Koalition. Schnellstmöglich soll die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht werden und das Kabinett und den Bundestag passieren. Aus den Bundesländern gebe es für das Vorhaben sehr gute Signale, so der 40-Jährige.

Schnelle Abstimmungen – Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren

Spahn erklärte nach dem Zusammentreffen des Kabinetts, dass die Beratungen mit Vertretern des Bundestags und des Bundesrats umgehend aufgenommen werden sollen. Das Ziel sei, dass die Verordnung schon in den nächsten Tagen in Kraft trete. Nach Aussage des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Johannes Fechner werde es zudem eine Sondersitzung des Rechtsausschusses geben. Bei einer erfolgreichen Abstimmung in den Gremien könnte der Bundesrat schon Ende der Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen und dem Vorhaben zustimmen.

Damit könnten vollständig Geimpfte und vom Corona-Virus Genesene in absehbarer Zeit von den derzeitigen Restriktionen bei privaten Treffen und den umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die genannten Gruppen würden dann bei privaten Zusammentreffen nicht mehr mitgezählt. Darüber hinaus müssten Geimpfte und Genesene keine negativen Tests mehr bei Einkäufen und Friseurbesuchen vorlegen und sich nach Reisen nicht mehr in Quarantäne begeben.

Grüne Unterstützung

Unterstützung erhält die Bundesregierung dabei von den Grünen. Parteichef Robert Habeck erläuterte nach Medienberichten, dass der Verordnungsentwurf „in die richtige Richtung“ gehe. Zugleich erklärte der Vorsitzende, dass seine Partei auch die zeitliche schnelle Umsetzung des Vorhabens unterstütze. Es sei „sachgemäß“ und „angemessen“, was die Bundesregierung plane.

Ob das geplante Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, werden die nächsten Tage zeigen.

TM

60 Euro CO2 -Preishammer: Grüne wollen Steuerzahler abkassieren!

60 Euro CO2 -Preishammer: Grüne wollen Steuerzahler abkassieren!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vor wenigen Tagen ein medial viel beachtetes Urteil zum Bundes-Klimaschutzgesetz gefällt. Dieses greife zu kurz, urteilten die Karlsruher Richter und verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemission nach 2030 genauer zu regeln. Die Umweltaktivisten von FridaysForFuture, Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP versuchten, das Urteil zu ihren Gunsten auszulegen und für ihre Klimaziele zu werben.

Nach übereinstimmenden Medienberichten gingen die Grünen am Wochenende noch einen Schritt weiter. Die Partei- und Fraktionschefs von Bündnis 90 sollen ein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) verschickt haben, in dem Sie noch in der laufenden Legislaturperiode konkrete Schritte für einen ambitionierten Klimaschutz fordern.

Das könnte die Bürger in Deutschland teuer zu stehen kommen.

Von 25 auf 60 Euro: Teures CO2

Konkret fordern die regierungswilligen Grünen an einer Stelle des Schreibens, den CO2 -Preis weit schneller und stärker zu erhöhen, als dies bisher vorgesehen ist. Dies könnte durch eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) geschehen.

Schon ab Anfang 2023 sollen für eine Tonne CO2  60 Euro fällig werden. Der grüne Wunsch entspricht einer Steigerung von 35 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung hatte bisher vorgesehen, den bisher geltenden Preis von 25 Euro bis 2025 auf 55 Euro zu erhöhen.

Das bedeutet die geplante CO2 -Preiserhöhung für die deutschen Bürger

Der vom BEHG betroffene CO2 -Ausstoß beläuft sich auf etwa 700 Millionen Tonnen pro Jahr. Durch eine einfache Rechnung ergeben sich mögliche Jahreskosten von 42 Milliarden Euro:

700 [Megatonnen] x 60 [Euro/Tonne] = 42.000.000.000 Euro

Das sind etwa 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Fertig man dieselbe Rechnung mit dem bisherigen Preis von 25 Euro pro Tonne an, ergeben sich:

700 [Megatonnen] x 25 [Euro/Tonne] = 17.500.000.000 Euro

Eine einfache Subtraktion zeigt die Zusatzkosten, die auf die deutschen Bürger nach dem Willen der Grünen zusätzlich zukommen sollen:

42.000.000.000 Euro – 17.500.000.000 Euro= 24.500.000.000 Euro!!!

Die ohnehin schon mit den höchsten Abgaben der Welt belastenden Deutschen könnten bald mit über 24,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belastet werden. Für Grüne Klimafantasien müssen wieder einmal die Bürger und Steuerzahler die teure Zeche bezahlen. Das ist, gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession, nicht normal.

TM

 

Grün mit gelbem Anstrich: Das FDP-Wahlprogramm unter der Lupe

Grün mit gelbem Anstrich: Das FDP-Wahlprogramm unter der Lupe

Am 13. April 2021 haben die Freien Demokraten den Entwurf ihres Bundestagswahlprogrammes in Berlin präsentiert. FDP-Chef Christian Lindner und Generalsekretär Volker Wissing stellten die Pläne vor, mit denen die Liberalen im Herbst um Wählerstimmen buhlen möchten. „Nie gab es mehr zu tun“ heißt das Programm, das auf insgesamt 76 Seiten in drei Überkapitel gegliedert ist.

Wir berichteten schon kürzlich auf unserer Seite, dass die Liberalen die legale Zuwanderung von Geflüchteten ausweiten und schnelle Einbürgerungen ermöglichen möchten. „Wir wollen die Chancen der Einwanderung für Deutschland nutzen, denn unser Land ist auf Einwanderung angewiesen“, heißt es unter anderem im FDP-Papier. „Wir fordern für Einwanderer zudem einen vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit nach insgesamt vier Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll bereits nach drei Jahren gewährt werden […]“ fordern die Freien Liberalen und übertreffen damit sogar die Forderungen von Linkspartei und den Grünen.

Neben der Migrationspolitik ist die FDP jedoch auch im Bereich innere Sicherheit und in ihrem Familienbild kaum noch von den Grünen zu unterscheiden. Ein kurzer Blick ins Wahlprogramm genügt.

 

FDP: LSBTI-feindliche Straftaten sollen in Polizeifokus rücken

Im Unterpunkt „Tolerante und weltoffene Gesellschaft“ offenbaren die Liberalen eine fatale Schwerpunktsetzung im Bereich der inneren Sicherheit. Der Unterpunkt „Islamismus: Prävention und Deradikalisierung stärken“ nimmt weniger Umfang ein als ein geplanter „Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“. Die Freien Demokraten fordern, das Grundgesetz „um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität […]“ zu erweitern und dass die Bundes- und Länderpolizeien „LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen“. Nach Willen der Freien Demokraten sollen „Homo- und transfeindliche Gewalt […] im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt.“

Natürlich ist jeder Art von Gewalt gegen Menschen zu verurteilen. Ob eine derartige Schwerpunktsetzung jedoch notwendig erscheint, ist fraglich und unterstreicht die Anbiederung der FDP an den grünen Zeitgeist. Die Forderung nach einem „ganzheitliche[n] Diversity Management als Teil ökonomischer Modernisierung […]“ atmet eindeutig die Luft von Bündnis 90.

 

Verabschiedung von der klassischen Familie

Die Familienpolitik der Liberalen tut dies noch mehr. „Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft und verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen,“ erklärt die FDP. „Bis zu vier Elternteile sollen im Interesse des Kindeswohls rechtliche Eltern sein können.“ Statt Mama und Papa sollen in Zukunft also Gruppen-Elternschaften erlaubt werden.

Die klassische Ehe scheint den Liberalen sowieso nicht mehr schützenswert: „Wir Freie Demokraten wollen die Verantwortungsgemeinschaft neben der Ehe gesetzlich verankern.“ Im Adoptionsrecht sollen Vorteile für Verheiratete entfallen: „Wir Freie Demokraten wollen Adoptionen auch unverheirateten Paaren ermöglichen. Unverheiratete Paare sollen verheirateten Paaren im Adoptionsrecht gleichgestellt werden.“

 

CO2-Steuer und Schuldenunion: Ein Grüner Zeitgeist gelb verpackt

Der linksgrüne Zeitgeist zieht sich noch weiter durchs FDP-Programm. Die Abschaffung der CO2-Steuer wird nicht gefordert, ebenso fehlt eine differenzierte Forderung zur Bekämpfung von Linksextremismus im Kapitel: „Tolerante und weltoffene Gesellschaft“. In der Bildungspolitik scheint die einzige Idee der Liberalen eine verstärkte Digitalisierung zu sein, die Wichtigkeit einer guten Lehrkraft blendet die FDP aus.

Der sich durch den gesamten Entwurf ziehende grüne Geist überrascht mit einem Blick auf die jüngsten Entscheidungen der Partei jedoch nicht. Erinnert sei an die Zustimmung zur Schuldenunion durch das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Auch dass die FDP-Verfassungsbeschwerde rein auf die Grund- und Freiheitsrechte für Corona-Geimpfte und Immunisierte beschränkt ist, offenbart den neugrünen Lifestyle-Liberalismus.

Wer im Herbst gelb wählt, wird eben doch grün bekommen.

TM

Für die Freiheit: AfD-Fraktion bringt Normenkontrolle auf den Weg!

Für die Freiheit: AfD-Fraktion bringt Normenkontrolle auf den Weg!

Am 28. April 2021 haben die AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, Beatrix von Storch, Enrico Komning und Christian Wirth Verfassungsbeschwerde gegen das 4. Bevölkerungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Zusätzlich strebt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine abstrakte Normenkontrolle an. In einer Pressemitteilung äußerte sich Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, zu diesem Vorhaben. Er hält die Beurteilung der zahlreichen Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht für „völlig offen“ und erklärt, die geplante Normenkontrolle sei „ein juristisch scharfe[s] Schwert“.

„Nur dieses Verfahren ist das von unserer Verfassung vorgesehene, um die inhaltliche Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz auf Antrag von Bundestagsabgeordneten vollumfänglich prüfen zu lassen“, so Brandner weiter.

Werben um Unterstützung von FDP und LINKE

Für eine abstrakte Normenkontrolle werden allerdings 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten benötigt. Da die AfD-Fraktion allein nur auf etwa die Hälfte der erforderlichen Abgeordneten kommt, wirbt sie aktiv um Unterstützung der Fraktionen der FDP und der Linkspartei. Diese hatten im Bundestag ebenfalls gegen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt.

Die FDP, die sich wieder einmal medial als die Partei der Freiheitskämpfer aufspielt, ist nun in der Verantwortung zu beweisen, wie ernst sie es mit dem Schutz der Freiheitsrechte der Bürger meint. Sollen aus den Worten des FDP-Bundesvorsitzenden Lindner und seiner Kollegen konkrete Ergebnisse folgen, dürfte einer gemeinsamen Normenkontrolle nichts im Wege stehen.

Gleiches gilt für die Fraktion der Linkspartei. In einem solchen Ausnahmezustand heißt es, fraktionsübergreifend zusammenzustehen, um gegen mögliche Verstöße gegen das Grundgesetz vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, ob Linke und FDP parteipolitische Interessen für ein übergeordnetes und interfraktionelles Ziel hintenanstellen können.

Die AfD-Fraktion ist sich der Verantwortung gegenüber den Bürgern bewusst. Sie setzt sich aktiv für die Freiheit und den Rechtsstaat ein.

Die abstrakte Normenkontrolle wäre ein notwendiger Schritt, um die Kräfte gegen die sogenannte „Bundes-Notbremse“ zu bündeln. Eine Anfechtung des 4. Infektionsschutzgesetzes könnte auf diesem Weg Erfolg haben.

TM

FDP-Verfassungsbeschwerde: Die liberale Mogelpackung

FDP-Verfassungsbeschwerde: Die liberale Mogelpackung

Die AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, Beatrix von Storch, Enrico Komning und Christian Wirth haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das 4. Infektionsschutzgesetz eingereicht. Dem umstrittenen 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorausgegangen war eine emotionale Debatte über den von den Regierungsparteien eingebrachten Entwurf. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sprach im Plenum des Deutschen Bundestags von einem „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“ sowie einem „Tabubruch“. Trotz aller Bedenken aus der Opposition ist das Gesetz mittlerweile in Kraft, weil das Gesetz nach der Abstimmung im Bundestag zügig den Bundesrat passierte und von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier unterzeichnet wurde.

AfD: Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger in Deutschland

Die Gruppe AfD-Parlamentarier begründete ihren Schritt in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger und der Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Dabei setzen sich die Abgeordneten für die Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger in Deutschland ein. Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften lehnt die AfD strikt ab.

Während die Verfassungsbeschwerde der Vertreter der größten Oppositionspartei im Bundestag medial weitgehend ignoriert wird, scheint die FDP ein Dauerabonnement für die TV-Sendungen des Landes zu besitzen. Die Presse überschlägt sich mit Lob für die angeblichen Freiheitskämpfer und Verteidiger der Grundrechte. Bei genauerem Hinsehen kann diese Meldung jedoch als Etikettenschwindel entlarvt werden.

FDP: Grundrechte nur für Immunisierte und Geimpfte

In der Sendung „Auf den Punkt“ der AfD-Fraktion im Bundestag stellen der Rechtsexperte Dr. Wirth und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch die „Falschinformation der Presse“ richtig. Dr. Wirth führt zu Beginn aus, dass die FDP eben nicht geschlossen als Fraktion klage, sondern „sie klagen als einzelne Abgeordnete.“ Darüber hinaus setze sich die FDP nur dafür ein, „dass Geimpfte ihre Rechte zurückbekommen“. Von Ungeimpften sei im Antrag überhaupt keine Rede, erklärt Dr. Wirth.

Eine nachfolgende Einblendung der Verfassungsbeschwerde der Liberalen beweist den Etikettenschwindel. Dort heißt es:

„[…]§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfSG, soweit er auch Personen, bei denen von einer vollständigen Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum untersagt; […]

  • 73 Abs. 1a Nr. 11b IfSG, soweit er regelt, dass auch private Zusammenkünfte von Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 infolge Impfung oder als Genesene auszugehen ist, ordnungswidrig sind […]“

Für die Freiheit aller Bürger setzt sich offensichtlich nur die AfD ein. Die FDP-Verfassungsbeschwerde ist nur eine gelbe Mogelpackung.

TM

AfD-Abgeordnete erheben Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

AfD-Abgeordnete erheben Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

Berlin, 28. April 2021. Die stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Beatrix von Storch und Sebastian Münzenmaier sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Enrico Komning und der Abgeordnete Dr. Christian Wirth haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz eingereicht. Wirth wird die Verfassungsbeschwerden als Rechtsanwalt vor Gericht vertreten.

 

Sebastian Münzenmaier:

„Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes schränkt die Bürger willkürlich und massiv in ihren Grundrechten ein. Wir rufen daher stellvertretend für alle Bürger das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an und erheben persönlich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und die darin enthaltenen Verletzungen unserer Freiheitsrechte.“

Beatrix von Storch:

„Das ist ein Präzedenzfall auch für die Zukunft. Das Urteil wird zeigen, ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind oder Regierungen diese auch in anderen Situationen, etwa nach Ausrufen eines ‚Klimanotstandes‘, willkürlich außer Kraft setzen können.“

Enrico Komning:

„Vor allem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Diesen in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Angriff auf wesentliche Bestandteile unserer Verfassung werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Wir sind davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung teilt und das verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz stoppen wird.“

Dr. Christian Wirth:

„Der ‚Inzidenz-Automatismus‘ ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Er zerstört die gebotene Grenze zwischen gesetzgebender und vollziehender Gewalt.“


Diese Pressemitteilung erschien zuerst bei der AfD-Bundestagsfraktion.

„Europe Welcomes“ – Grüne trommeln für mehr Migranten!

„Europe Welcomes“ – Grüne trommeln für mehr Migranten!

Um das Herz der meisten öffentlich-rechtlichen Journalisten zu erwärmen, muss man diese nur über die Grünen berichten lassen. Vom Rückenwind der unreflektierten Seligsprechung durch die Medien getragen, streben die Grünen ins Kanzleramt.

Umso wichtiger wäre es, die Inhalte und Handlungen genauer zu hinterfragen. Hinter diesen steckt eine brandgefährliche Ideologie, welche die Gesellschaft radikal umstrukturieren wird, sollte sie an die Schaltstellen der Macht kommen. Gerade bei der Migrationspolitik sind grüne Grundpositionen so simpel wie extrem: Jeder soll dort einwandern dürfen, wo er denn gerne möchte, natürlich mit anschließender Rundum-Versorgung.

Um sich das vor Augen zu führen, muss man nur einen Blick auf die grüne Fraktion im EU-Parlament werfen. Diese haben eine Kampagne gestartet, welche mehr Migranten die Einwanderung in Europas Sozialsysteme ermöglichen soll.

„Europe Welcomes“ – Eine Kampagne der Grünen für mehr Einwanderung

Wenn ein Land Regeln für die Begrenzung von Zuwanderung aufstellt, dann folgen grüne Belehrungen auf dem Fuß. Jüngst traf es die dänische Regierung, welche mittlerweile plant, Syrer in ihr Heimatland zurückzuführen. Syrien kann aus Sicht der dort regierenden Sozialdemokraten zum Teil als sicher eingestuft werden. Das Geschrei der Migrationsfanatiker war natürlich groß.

Doch bei verbalen Attacken auf Dänemarks Regierung wollten es die Grünen im EU-Parlament nicht belassen. Daher starteten diese eine Kampagne mit dem blumigen Titel „Europe Welcomes“, zu Deutsch „Europa heißt willkommen“. Sinn und Zweck der Aktion soll es sein, den Migrationsstrom nach Europa auch weiterhin sicherzustellen.

Aufrufe an die Bürger, Kommunalpolitiker moralisch zu erpressen

Wirft man einen Blick auf die Homepage der Aktion, wird schnell deutlich, dass der Gedanke dahinter kein geringerer ist, als die Bürger dazu zu bringen, enormen Druck auf Kommunalpolitiker aufzubauen.

Zunächst wird faktenfrei festgestellt, „Hunderte europäische Gemeinden“ seien bereit, Solidarität zu zeigen und Flüchtlinge willkommen zu heißen. Paradoxerweise geht es dann aber gleich damit weiter, die Bürger dazu aufzufordern, den Druck weiter wachsen zu lassen. Es drängt sich der Eindruck auf, die bereits genannten „europäischen Gemeinden“ müssen also erst zu ihrer Bereitschaft gezwungen werden.

Damit dies geschieht, wird eine große Handlungsaufforderung auf der Homepage platziert. „HANDELN SIE“ steht dort in großen Lettern mit symbolischem Megaphon.

Zunächst soll der unterstützungswillige Migrationsfreund nach Ansicht der Kampagnenbetreiber einen Brief an die lokale Politik schreiben. Damit er sich dabei nicht überanstrengt, gibt es auf der Seite praktischerweise gleich einen Vordruck, wo man nur noch Namen, Stadt und Region eintragen muss. In diesem vorgeschriebenen Brief ist dann die Rede von „humaner Alternative“ und „humanitärer Krise“. Der Empfänger wird darin aufgefordert, ein Versprechen abzugeben, „Asylsuchende und Flüchtlinge von den Außengrenzen weg umzusiedeln“.

Man kann sich vorstellen, dass bei einer Ablehnung eines solchen Briefes der Vorwurf der Menschenfeindlichkeit und des Rassismus nicht weit ist. Beugt sich der Kommunalpolitiker dem moraltriefenden Appellbrief, dann darf der Kettenbriefversender seine Gemeinde in die Karte auf der Kampagnenseite eintragen.

Sollte dieser keinen Erfolg gehabt haben, wird er noch aufgefordert, zumindest der „Bewegung“ beizutreten. Zu diesem Zweck wird eine Liste von Migrations-NGOs aufgeführt, bei denen die Anhänger ungeregelter Zuwanderung Mitglied werden sollen.

Wer Grüne wählt, bekommt Masseneinwanderung

Ehrliche Berichterstattung von etablierten Medienhäusern über die Migrationspläne grüner Multikulti-Fanatiker ist eher rar gesät. Stattdessen veröffentlicht man lieber Lobeshymnen auf die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock.

Die Kampagne „Europe Welcomes“ legt offen, was auf die Bevölkerung zukommt, sollten grüne Kanzlerträume bittere Realität werden. Eine neue Welle massenhafter ungeregelter Zuwanderung wäre die Folge. Die Bürger dürften dafür nicht nur mit ihren Steuergeldern, sondern auch mit dem Verlust der öffentlichen Sicherheit und noch mehr Konkurrenz auf dem knappen Wohnungsmarkt die Zeche zahlen. Aber das eigene Volk spielt in der grünen Gedankenwelt ohnehin nur eine untergeordnete Rolle, wie bei „Europe Welcomes“ wieder einmal mehr als deutlich wird.

TM