“2G wird so oder so kommen”: Söder im Dauer-Panik-Modus

“2G wird so oder so kommen”: Söder im Dauer-Panik-Modus

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich enttäuscht über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gezeigt. In einem Interview mit den ARD-Tagesthemen deutete Söder an, dass es bald zu einer Verschärfung der sog. 3G-Regelung zu einer 2G-Regel kommen könnte.

Markus Söder: „Ergebnis auf Sicht“

Markus Söder hat die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz kritisiert. Es sei ein „Ergebnis auf Sicht“ mit dem der 54-Jährige „nicht ganz“ zufrieden sei. Der bayrische Ministerpräsident schob dieses auf die Bundestagswahl im September, da “der eine oder andere in Sorge ist, dass man vor der Bundestagswahl nichts Abschließendes entscheiden will”. Ebenso machte der CSU-Politiker deutlich, dass sich die Debatte über die derzeit geltende 3G-Regelung (Geimpfte, Getestete, Genesene) bald in Richtung 2G (nur noch geimpft und genesen) bewegen könne. Schon jetzt würden verschiedene Institutionen nur für vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Bürger öffnen. Dies würde nun noch stärker werden, erklärte Söder, und richtete seinen Blick auf eine mögliche „hochschnellende“ Inzidenz: „2G wird so oder so ab einem bestimmen Zeitpunkt kommen. Mir wäre es lieber jetzt ehrlich darüber zu reden, als es zu vertagen bis nach der Bundestagswahl.”

Söder: Normalität nur mit Impfung

Schon am Nachmittag hatte der bayrische Ministerpräsident auf seinem Twitter-Kanal unmissverständlich klar gemacht, dass es für Ungeimpfte zukünftig schwieriger werden könnte. „Nur durch Impfen kommt unser normales Leben zurück. Die Impfquote reicht noch nicht aus, um sorglos zu sein.“ Söder richtete anschließend einen Appell an die Bürger des Landes: „Bitte impfen lassen! Vollständig Geimpfte brauchen ihre Freiheiten zurück. Wer sich nicht impfen lässt, hängt dagegen in einer Dauerschleife fest.“ Was genau mit der „Dauerschleife gemeint sein könnte, konkretisierte Söder im Tagesthemen-Interview. Impfen sei zwar weiter „eine freiwillige Entscheidung“, jedoch habe sie Konsequenzen. Die Kosten von Tests solle der Steuerzahler nicht mehr bezahlen müssen: „Wer sich entscheidet, nicht geimpft zu werden, der muss diese Entscheidung ein Stück weit auch selbst tragen.” Mit Tests alleine sei die 4. Welle nicht zu brechen, so Söder, der betonte, dass es um die „Wiederherstellung der Rechte von Geimpften“ gehe, nicht um Nachteile von Ungeimpften.

TM

Corona-Hammer: Enorme Einschränkungen für Ungeimpfte beschlossen!

Corona-Hammer: Enorme Einschränkungen für Ungeimpfte beschlossen!

Für den heutigen Dienstag wurde erneut eine Ministerpräsidentenkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder anberaumt. Mit Spannung wurden insbesondere die Entscheidungen zum Umgang mit ungeimpften Personen erwartet. Nun sind nach stundenlangen Verhandlungen die Beschlüsse auf der anschließenden Pressekonferenz verkündet worden.

Demnach werden die Regeln für Ungeimpfte bereits ab dem 23. August deutlich verschärft werden. Ab einer Inzidenz von 35 soll eine Testpflicht für Innenräume gelten, wovon Geimpfte und Genesene im Sinne der sogenannten „3G-Regel“ ausgenommen sind. Diese Testpflicht bezieht sich beispielsweise auf den Zugang zu Krankenhäusern oder Altenheimen, zur Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenbereich, zu körperlichen Dienstleistungen (z.B. Friseur) und zu Sport im Innenbereich.

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz: Bürgertests werden kostenpflichtig!

Eine weitere enorme Benachteiligung von ungeimpften Bürgern wird darin liegen, dass die notwendigen Tests zur Teilnahme an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sein werden. Beschlossen wurde wörtlich, dass der Bund „das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden“ wird. Somit müssen Ungeimpfte bei nahezu allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorweisen können.

Eine Ausnahme gilt nur für Menschen, die sich nicht impfen lassen können bzw. für die es nicht empfohlen wird (z.B. Schwangere).

Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen!

Des Weiteren werden die „Basisschutzmaßnahmen“ wie Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr sowie die Abstandsregeln für alle Bürger beibehalten. Zudem dürfen bei Sportevents höchstens 50 Prozent aller Plätze besetzt werden, maximal jedoch 25.000 Personen. Darüber hinaus soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ über den 30. September um drei Monate verlängert werden. Die Zustimmung in einer Sondersitzung des Bundestags am 7. September ist jedoch erforderlich.

Mit Altparteien kein Ende der Corona-Maßnahmen in Sicht

Statt ein Ende aller Corona-Maßnahmen wie beispielsweise in Dänemark zumindest in Aussicht zu stellen, beschließt die Ministerpräsidentenkonferenz deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte, die zudem – trotz aller Umstrittenheit – wieder an den Inzidenzwert gebunden sind. Dadurch, dass die Tests ab Mitte Oktober kostenpflichtig werden, wird der Impfdruck für die Bürger stark erhöht. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin unermüdlich für die Freiheit und Rückgabe aller Grundrechte für alle Menschen dieses Landes einsetzen!

TM

ARD-Sommerinterview: Chrupalla souverän, Moderator tendenziös

ARD-Sommerinterview: Chrupalla souverän, Moderator tendenziös

Am gestrigen Sonntag war der Bundessprecher und Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland, Tino Chrupalla, im ARD-Sommerinterview zu Gast. Trotz tendenziöser Fragen schlug sich der 46-Jährige wacker und stellte sich vor seine Partei.

Impfen und Dexit: Ein Rundumschlag

Moderator Deiß eröffnet das Gespräch mit dem nicht enden wollenden Thema Corona. Als der 43-Jährige nach der AfD-Position zum Impfen fragt, verweist Chrupalla auf Freiwilligkeit und die Stiko: „Unsere Position, was das Impfen angeht, als AfD ist klar: Wir setzen absolut auf Freiwilligkeit.“ Dabei erinnert Chrupalla an die Selbstverantwortung der Menschen und die Positionen der ständigen Impfkommission. Man wolle deren Entscheidungen akzeptieren, „so dass auch wir sagen, Kinder nicht zu impfen unter den jetzigen Voraussetzungen.“ Deiß leitet anschließend auf einen möglichen EU-Austritt Deutschlands über, den die AfD in ihrem Wahlprogramm so festgelegt hat. Wie sollen die Betriebe in Deutschland genügend Fachkräfte finden? Chrupalla sieht dabei andere Lösungen als fortlaufende Migration. Erst einmal müssten im eigenen Land die Voraussetzung geschafft werden, „dass sich junge Leute eines Berufes annehmen und diesen wertschöpfend ausüben.“

Klimathematik: Pragmatische Politik statt CO2-Luftschlösser

Nach den Flutkatastrophen in Südwestdeutschland setzt die AfD auf pragmatische Politik und schnelle Hilfen. Chrupalla erläutert die zukünftigen Herausforderungen im Katastrophenschutz und weist darauf hin, sich selbst ein Bild der zerstörten Flächen in Rheinland-Pfalz gemacht zu haben. Dabei habe der 46-Jährige Gespräche mit Betroffenen geführt. Es sei deutlich geworden, dass die Politik vor Ort versage. Bei einer später folgenden Schnellfragerunde führt der AfD-Spitzenkandidat noch aus, dass er eine finanzielle Spende für die Flutopfer getätigt habe.

Chrupalla zu Steuerpolitik: „Wir machen Politik für die Menschen, die Steuern bezahlen“

Wiederum tendenziös wird es, als Moderator Deiß die AfD als Partei darstellen zu versucht, die Steuerpolitik für reiche Leute mache. Chrupalla wehrt das ab: „Wir machen Politik für 15-20 Millionen Menschen, die Steuern bezahlen.“ Auch hier legt der AfD-Chef konkrete Pläne vor, an welchen Stellen die Bundesrepublik an ihren Ausgaben sparen könne: Migration, EU, verfehlte Energiewende.  Nicht sparen möchte im Anschluss Moderator Deiß mit Aufzählungen von angeblichen Verfehlungen verschiedener Kandidaten auf den Landeslisten, die teilweise schon mehrere Jahre zurückliegen. Chrupalla stellt sich dabei vor seine Parteikollegen. „Ich kann mich nur distanzieren von Äußerungen, die ich selbst getätigt habe.“

Dabei nimmt Chrupalla den ständig geäußerten Vorwurf auseinander, Kandidaten der AfD dürften gerichtsfest als „Rechtsextremisten“ bezeichnet werden. Er dürfe Moderator Deiß auch als Linksextremisten bezeichnen, so Chrupalla, da es unter die freie Meinungsäußerung fällt. Eine inhaltliche Bewertung finde nicht statt. Zudem könnten die angegriffenen Kandidaten alle ein lupenreines polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und hätten gute Arbeit im Deutschen Bundestag geleistet: „Herr Deiß, ich bin Bundessprecher einer Partei. Wir haben mehrere Strömungen […], die muss ich versuchen, zu vereinen.“

Fazit zum Sommerinterview mit Tino Chrupalla: Tendenziöse Fragen, souveräner Chrupalla

Offensichtlich waren Moderator Deiß und das Redaktionsteam der ARD bemüht, die AfD und ihren Bundessprecher mit tendenziösen Fragen in eine gewisse Ecke zu stellen. Chrupalla ließ sich auf dieses Spiel jedoch nicht ein, legte pragmatische Lösungen für große Problemfelder in Deutschland vor und stellte sich vor seine Partei. Die Bundestagswahl kann kommen.

TM

Marco Wanderwitz bei Markus Lanz: Pauschalurteile & Beschimpfungen

Marco Wanderwitz bei Markus Lanz: Pauschalurteile & Beschimpfungen

Marco Wanderwitz hat sich als sogenannter Ostbeauftragter der Bundesregierung einen Namen gemacht, wie noch keiner seiner Amtsvorgänger zuvor. Nicht etwa durch herausragende Leistungen oder integrative Arbeit, sondern vor allem mit verbalen Ausfällen und Beschimpfungen an die Menschen, für die er sich eigentlich zuständig zeichnet.

So attestierte der gebürtige Chemnitzer den Menschen in Ostdeutschland, sie seien „diktatursozialisiert“ und „auch nach 30 Jahren nicht in der Demokratie angekommen“. Als besonderes Feindbild hat Wanderwitz die AfD ausgemacht. Für die Alternative für Deutschland ist ihm offenbar keine Beschimpfung zu niveaulos. So sei es etwa durch nichts zu rechtfertigen, die AfD zu wählen, stellte der CDU-Politiker einst fest, und setzte damit die Stimme für eine demokratische Partei mit einem Kapitalverbrechen gleich.

Eben dieser Marco Wanderwitz war am 05. August in der Sendung von Markus Lanz zu Gast. Wie schon im Vorfeld zu erwarten war, gestaltete sich der Auftritt des Ostbeauftragten in puncto Benehmen und Wortwahl gewohnt unterirdisch sowie seines Amtes unwürdig. Wir haben uns den Auftritt für Sie angesehen.

Marco Wanderwitz bei Markus Lanz

Vorgestellt wurde Wanderwitz damit, dass er sich brüste, manche Leute würden Pickel bekommen, wenn sie seinen Namen hören. Als Markus Lanz die Bezeichnung „Ostbeschimpfungsbeauftragten“ zitiert, lächelt er verschmitzt und geradezu geschmeichelt, als ob ihn diese Rolle sogar erfreuen würde.

AfD verantwortlich für niedrige Impfquoten?

Themen der Sendung waren unter anderem die Corona-Politik und das Impfangebot für Jugendliche. Dass die Impfquote in Ostdeutschland nicht so hoch ist, liege laut dem Ostbeauftragten an der hohen Zustimmung zur AfD. Die Bürger on Ostdeutschland weiß er prompt in unterschiedliche Kategorien zu unterteilen. Er unterscheidet zwischen den Vernünftigen, die sich an alle Regeln halten und impfen lassen würden, und denen, die das angeblich nicht tun – und dann natürlich auch AfD wählen. Eine Impfpflicht hätte er lieber nicht von vorneherein ausgeschlossen.

Als ein anderer Gast die These einwirft, es könne auch verloren gegangenes Vertrauen in die Regierung dafür verantwortlich sein, dass die Menschen gegenüber staatlichen Maßnahmen kritisch eingestellt sind, will Wanderwitz dies nicht gelten lassen. Für ihn ist offenbar klar: Die AfD muss an allem schuld sein.

Wanderwitz spricht verachtend über Ostdeutsche

Gastgeber Markus Lanz konfrontiert den CDU-Politiker mit seinem Satz, ein erheblicher Teil der Bevölkerung habe Wanderwitz zufolge gefestigt rechtsradikale und nichtdemokratische Ansichten. Und schon ist Wanderwitz in seinem Element und gibt den Ankläger seiner Mitbürger. Auch als der Moderator darauf hinweist, dass ihm der Satz doch tierisch um die Ohren geflogen sei, meint Wanderwitz nur trotzig, seine diffamierende Aussage wäre dennoch „trotzdem richtig“ und „ja natürlich“.

Wanderwitz wähnt sich im alleinigen Besitz der Wahrheit und meint, er spreche ja nur aus, was evident sei. In gewissen ländlichen Strukturen laufe es ihm kalt den Rücken runter. Als „größte Problemgruppe“ bezeichnet er die Bürger, die noch in der DDR aufgewachsen sind. Eine unfassbare Entgleisung gegenüber den Menschen, welche die DDR-Diktatur miterlebt haben.

Ein großer Dorn im Auge ist Wanderwitz ferner, dass es Familien gibt, die es tatsächlich wagen, Einstellungen und Werte weiterzugeben, die dem Politiker nicht in den Kram passen. Das Wort „diktatursozialisiert“ für die Menschen in Ostdeutschland will er benutzt haben, weil ihm nicht besseres eingefallen sei. Der CDU-Mann redet sich immer mehr um Kopf und Kragen, ergibt sich in wüste Unterstellungen. Das geht sogar so weit, dass die anderen Gäste der Sendung sich angesichts dieser Entgleisungen sichtlich unwohl fühlen. Als Wanderwitz darauf angesprochen wird, dass derartige Beschimpfungen möglicherweise nicht die geeignete Methode seien, um die Menschen in Ostdeutschland zu vertreten, platzt nur aus ihm heraus, man würde keinen seriösen Politiker finden, der sich zum „Seelsorger für harte Rechtsradikale“ machen möchte.

Markus Lanz hakt bei den Pauschalbeschimpfungen von Wanderwitz nach und stellt infrage, dass die Ablehnung der Demokratie in Ostdeutschland wirklich in der Form vorhanden sei, wie Wanderwitz es darstellt.

Als Erwiderung kommen vom Ostbeauftragten natürlich nur weitere Beleidigungen. Wer seiner Ansicht nach nicht Altparteien wählt, wählt rechtsradikal und das lasse er keinem durchgehen. Bei solchen Ausbrüchen wird es offenbar sogar einem ZDF-Moderator zu bunt. Sichtlich irritiert über die Arroganz des Politikers hakt Lanz gezielt nach und fragt: „Wer bestimmt denn, was demokratisch ist? Sie?“. Das hatte gesessen.

Marco Wanderwitz macht seinem Ruf als „Ostbeschimpfungsbeauftragter“ alle Ehre

Wanderwitz kann sich aber dann selbst noch einmal unterbieten. Denn seine Antwort auf die berechtigte Frage des Moderators ist so hanebüchen, dass man sie nur wörtlich zitieren kann:

„Äh, ich habe zumindest für mich ne Meinung und wenn ich so sehe, wie die Meinungen sind, dann ist die übergroße Mehrzahl der Menschen in unserem Land der Meinung, dass die AfD ne rechtsradikale Partei ist.“ – Kommentar überflüssig.

Bei seinem Herzthema angekommen, redet sich Wanderwitz immer weiter in Rage und meint allen Ernstes, ein anständiger Demokrat wähle keine rechtsradikale Partei und die AfD sei eine rechtsradikale Partei. Argumente und Sachlichkeit? Fehlanzeige!

Zustimmung bekommt der CDU-Einpeitscher vor allem von Lanz-Dauergast Karl Lauterbach. Im Hass auf die AfD ist man sich einig. In den neuen Bundesländern sieht er überall Rechtsradikale. Ihm gehe es vor allen Dingen um diejenigen AfD-Wähler, die nicht rechtsradikal seien. Paradox! Erklärten die beiden Politikdarsteller denn nicht zuvor und in aller Regelmäßigkeit, dass sie AfD-Wähler für „Rechtsradikale“ hielten?

Weiter zeigt sich Wanderwitz stolz, dass er angeblichen Rechtsradikalismus thematisiere, ganz so, als sei das ein besonders mutiges Wagnis.

Wanderwitz distanziert sich von CDU-Direktkandidaten

Auf die Kandidatur seines Parteifreundes (!) Hans-Georg Maaßen angesprochen – immerhin der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz – muss Wanderwitz erst einmal tief Luft holen. Nach viel Lavieren lässt er sich nicht dazu hinreißen, zu sagen, dass er ihn als CDU-Kandidat wählen würde. Lieber betont er selbstherrlich, dass wenn er in diesem Wahlkreis wohnen würde, selbstverständlich er der Direktkandidat wäre. Er hielt es für einen Fehler, Maaßen als Kandidat aufzustellen.

Fazit zum Auftritt von Marco Wanderwitz bei Markus Lanz

Marco Wanderwitz beweist mit seinem Auftritt bei Markus Lanz erneut, dass er für das Amt des Ostbeauftragten der Bundesregierung charakterlich nicht geeignet ist. Mit einer unfassbaren Selbstherrlichkeit und Arroganz sitzt er im Stuhl und betreibt munter Pauschalurteile und Beschimpfungen gegenüber den Menschen, dessen Sprachrohr er eigentlich sein sollte.

Wenn man sich ansieht, wie Wanderwitz zudem die größte Oppositionspartei des Bundestages verächtlich macht, dann fragt man sich unweigerlich, ob es nicht er selbst ist, der allem Anschein nach „diktatursozialisiert“ ist.

TM

 

Habeck bei Maischberger: Klimaschutzministerium und Baerbock-Kritik

Habeck bei Maischberger: Klimaschutzministerium und Baerbock-Kritik

Am vergangenen Abend war der Grünen-Bundesvorsitzende Robert Habeck in der Sendung von Sandra Maischberger zu Gast. Dabei betont der 51-Jährige den Willen seiner Partei, ein Klimaministerium mit Veto-Recht durchzusetzen. Gegen Kanzlerkandidatin Baerbock (Die Grünen) setzte Habeck zudem eine verdeckte Spitze.

Habeck: Söder soll sehen, was er davon hat!

Am Mittwochabend begrüßte ARD-Moderatorin Sandra Maischberger Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger, Entertainer Hape Kerkeling, Autorin Amelie Fried, den Publizisten Wolfram Weiner und Journalist Robin Alexander in ihrer Show. Die Gäste diskutierten dabei zum Thema: „Politik, Show, Presse: Wer bringt das Talk-Karussell am schnellsten wieder auf Touren?“ Im Mittelpunkt der Sendung stand jedoch ein Gespräch mit Grünen-Vize Robert Habeck, der seine Redezeit mit einem Seitenhieb nach München begann. Nachdem Freien Wähler-Chef Aiwanger über den Zoff im Süden der Republik berichtet hatte, erklärte Habeck, dass sich der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) 2018 für eine Koalition mit den Freien Wählern entschieden habe: „[…] jetzt wird er sehen, was er davon hat!“

Habeck: Frauenkarte spielte entscheidendes Kriterium

Nicht los lassen wird den 51-Jährigen in naher Zukunft die Frage, ob er Annalena Baerbock sauer sei. Schließlich ist sie die Kanzlerkandidatin seiner Partei, nicht er. Dieses Mal geht es um die „Frauenkarte“, die die 40-Jährige gespielt habe. Habeck weicht nicht aus und meint: „Annalena hat viele Qualitäten, und die Frage von Gleichberechtigung, Emanzipation, ‚Frauenkarte ist ein, und auch ein entscheidendes Kriterium gewesen“, so der Grünen-Chef. Dies heiße jedoch nicht, dass auch andere Qualitäten vorliegen würden, erklärt Habeck weiter. Zu den Fehlern der Kanzlerkandidatin kommentiert der Lübecker: „Wir sind unterschiedliche Typen, und wir machen die Dinge prinzipiell fast gegensätzlich anders.“ Jedoch hätte er auch seine eigenen Fehler gemacht, führt der 51-Jährige aus.

Baerbock-Entscheidung soll noch „zur richtigen gemacht“ werden

Eine Auswechslung bei der Kanzlerkandidatur schließt Habeck aus. Eine Revision der Entscheidung werde es nicht geben:

 „Alle kämpfen dafür, dass diese Entscheidung zur richtigen gemacht wird.“ Begeisterung für seine Kanzlerkandidatin klingt anders. Daran ändert auch nichts, dass er Baerbock im Anschluss bescheinigt, dass sie Vertrauen wieder aufbauen wolle.

Finanz- und Klimaschutzministerium

Das Finanzministerium visiert Habeck offensichtlich an, das von seiner Partei geplante Klimaschutzministerium mit Vetorecht verteidigt er gegen die Meinung Sigmar Gabriels (SPD). Diesem wirft Habeck vor, kein Interesse am Klimaschutz zu haben, oder er habe „sich mehrfach über den Tisch ziehen lassen und will das nicht zugeben, als Umweltminister.“ Zum Ende verspricht der zornige Habeck mit Indianerehrenwort, dass es für die Bürger ein Energiegeld gebe und sagt ein „krasseres“ Wetter in der Zukunft voraus.

„Krass“ sauer dürfte auch Annalena Baerbock nach diesem Auftritt sein.

TM

Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Aufgrund der fehlenden Zusage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 wurden die Rundfunkbeiträge damals nicht von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender klagten – und bekamen jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht.

Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit durch seine Blockade im Dezember vergangenen Jahres verletzt hat. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Donnerstagmorgen hervor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der zunehmenden Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommen“. Die Aufgabe des Rundfunks sei es, durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten” die Wahrheit unverzerrt darzustellen.

Somit hatten die Verfassungsbeschwerden, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gestellt wurden, Erfolg. Der Weg für eine weitere Gebührenerhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 ist nun frei. Bis eine Neuregelung vereinbart wird, gilt nach Beschluss des Verfassungsgerichtes die ursprüngliche Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt somit monatlich um 86 Cent.

Und das nach einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Bundesrepublik Deutschland und einer Flutkatastrophe, bei der hunderte Menschen all ihr Hab und Gut verloren.

Rückblick: Sachsen-Anhalt im Dezember

Im vergangenen Dezember war es im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Showdown gekommen. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgezogen, da sich abzeichnete, dass nicht seine gesamte Fraktion die Erhöhung mittragen würde. Mit der größten Oppositionsfraktion der AfD wollte Haseloff jedoch nicht gemeinsam abstimmen. Weil jedoch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung blockiert. Bis heute.

TM

Steuerverschwendung: Kosten für Bundestagsneubau explodieren!

Steuerverschwendung: Kosten für Bundestagsneubau explodieren!

Einem Medienbericht zufolge liegen die Kosten für den Bundestagsneubau deutlich über den bisherigen Erwartungen. Statt den geplanten 190 Millionen sollen sich die Gesamtkosten nun auf über 332 Millionen Euro belaufen.

Laut des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wurden schon ca. 256 Millionen Euro für die Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses im Regierungsviertel in Berlin ausgegeben. Zudem kann der Bau erst im kommenden Jahr beendet werden. Verwendung findet die Gebäudeerweiterung in erster Linie für zusätzliche Büros von Abgeordneten. Die Finanzierung erfolgt durch Steuergelder des Bundes.

Bund der Steuerzahler: „Verzögerungen (…) ein Trauerspiel“

Aufgrund dessen kam Kritik durch den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, auf, der sich vor allem auf die Dauer des Bauprojekts (mehr als ein Jahrzehnt) bezog: „Die jahrelangen Verzögerungen sind ein Trauerspiel.“ Durch diese entstünden neue Kosten und Probleme.

Diese Aussagen spiegeln sich aktuell tatsächlich in dem Erweiterungsbau wider. Ein bereits eingebautes Heizkraftwerk muss den Angaben nach aufgrund inzwischen veralteter Technik baulich verändert werden, wofür laut dem Bund vier Millionen Euro fällig werden.
Eigentlich sollten die Bauarbeiten am Erweiterungsbau schon vor sieben Jahren abgeschlossen sein, was beispielsweise durch bauliche Mängel immer wieder verhindert wurde.

AfD will Steuerverschwendung als Straftat

Die AfD kritisiert diese massive Steuergeldverschwendung. In ihrem Grundsatzprogramm fordert die Partei unter anderem wegen solcher Vorkommnisse die Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung. Wörtlich heißt es dort: „Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.“

TM

Nach der Flutwasserkatastrophe: Die Heuchelei der Altparteien

Nach der Flutwasserkatastrophe: Die Heuchelei der Altparteien

In zahlreichen Medienberichten fordern FDP, Grüne und SPD in diesen Tagen eine Sondersitzung des deutschen Bundestags aufgrund der Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die großen Zeitungen inszenieren die Vertreter der Altparteien dabei als besorgte Kümmerer. Dabei beantragte die AfD als größte Oppositionsfraktion im deutschen Bundestag schon vor zwei Wochen eine Sondersitzung des Hohen Hauses. Berichtet wurde darüber kaum.

Zwei Wochen nach Überschwemmungen: Altparteien wollen Sondersitzung

Vertreter von FDP, SPD und der Grünen haben eine Sondersitzung des Bundestags zur Flutkatastrophe in Westdeutschland gefordert. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach sich in einem Interview Anfang der Woche dafür aus: „Nachdem sich jetzt abzeichnet, dass sich alle Länder zusammen mit dem Bund an einem Wiederaufbaufonds beteiligen werden, sollte aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion der Bundestag noch während der Sommerpause die gesetzlichen Voraussetzungen beraten und schnell Entscheidungen treffen“, so der 62-Jährige. Auch Britta Haßelmann, erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, äußerte ihre Zustimmung, dass die Sondersitzung „jetzt auch zeitnah zustande kommt“. Es brauche „weitere Unterstützung und Planungssicherheit.“ Deswegen sei ein „schnelles Handeln und Entscheidungen des Bundestages unverzichtbar.“ Marco Buschmann, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen, erklärte auf Twitter, dass es unverständlich sei, „dass die GroKo die Opfer der Hochwasserkatastrophe“ warten lasse. Der 44-Jährige warf der Großen Koalition vor, „mal wieder zu langsam und zu untätig“ zu sein.

AfD: Beantragung der Sondersitzung schon am 19. Juli

Zu langsam und zu untätig scheinen jedoch auch Grüne, SPD und FDP zu sein. Bereits am 19. Juli forderte die AfD als größte Oppositionsfraktion in einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) offiziell eine Sondersitzung des Bundestags, die die anderen Fraktionen geschlossen ablehnten. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte diese Behäbigkeit der weiteren Parteien in einem Pressestatement:

„Die von der Not bedrängten Bürger hätten eine zeitnahe Befassung des Bundestages verdient gehabt. Zwei Wochen wurden durch politische Spielereien vergeudet – ein weiterer Tiefpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung.“

SPD-Fraktionschef Mützenich müsse den Opfern der Fluten nun erklären, „warum er die bereits vor zwei Wochen beantragte Sondersitzung nicht unterstützen wollte.“ Nach wie vor sei die Fraktion der AfD jedoch bereit, eine Sondersitzung abzuhalten. Dies sei in Anbetracht der fast 180 Toten und unermesslichen Schäden dringlich, so Baumann.

TM

Ideologie pur: Grüne fordern Ministerien für Klimaschutz & Einwanderung

Ideologie pur: Grüne fordern Ministerien für Klimaschutz & Einwanderung

Die Grünen planen bei einer etwaigen Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl im September ein neues Klimaschutzministerium inklusive Vetorecht. Durch dieses soll es möglich werden, Gesetze verhindern zu können, die nicht mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen sind.

Mehrere Medien berichteten über diese Pläne im Rahmen der Vorstellung des sogenannten „Klimaschutz-Sofortprogramms” der Partei. Zu diesem gehören auch die Forderungen nach einem schnelleren Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie einem deutlich früheren Kohleausstieg (2030 statt 2038).

„Klima-Taskforce” und „Ausbauoffensive” der erneuerbaren Energien geplant

In dem erwähnten siebenseitigen Sofortprogramm heißt es dazu: „Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals gegeben hat.” Der angestrebte starke Fokus auf Klimapolitik zeichnet sich auch in der Planung einer „Klima-Taskforce” ab, die nach Wunsch der Grünen in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung im Wochenrhythmus tagen soll. Die Zuständigkeit, so die Forderung, soll bei dem neuen Klimaschutzministerium liegen.

Die Ökopartei verlangt des Weiteren eine „Ausbauoffensive” der erneuerbaren Energien unmittelbar nach der Bundestagswahl. „Wir brauchen schnellstmöglich mehr grünen (…) Strom, um die klimaschädlichen Emissionen insbesondere in den Sektoren Verkehr, Industrie und Wärme zu verringern”, steht diesbezüglich im Sieben-Seiten-Papier.

Baerbock fordert Ministerium für Vielfalt

Einem weiteren Zeitungsbericht zufolge fordert die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, außerdem ein Ministerium für Einwanderung. Um Gleichstellung und Teilhabe in der Gesellschaft zu erreichen, solle „die Vielfaltspolitik, die Teilhabepolitik in den Mittelpunkt eines gebündelten Ministeriums gestellt werden“, so die 40-Jährige.

Darüber hinaus soll die „Vielfältigkeit“  bei Bundesgremienbesetzungen durch ein von den Grünen geplantes Bundespartizipations- und Teilhabegesetz sichergestellt werden.

Reichardt: „Unverhohlene Drohung an unsere (…) Lebensweise“

Die AfD-Fraktion im Bundestag hält von den ideologischen Forderungen nichts und fordert stattdessen eine rationale Politik. Der Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt bezeichnete die Vorschläge der Grünen in einem ersten Statement auf seiner Twitterseite als „unverhohlene Drohung an unsere Wettbewerbsfähigkeit und Lebensweise.“ Außerdem würden diese in „vorsätzlicher Weise die wirklichen Probleme in Deutschland“ verkennen.

TM

Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Der Bayrische Rundfunk hatte via „Faktenfuchs“ am 29.4.2021 versucht, den AFD-Flyer des Bundesvorstandes bezüglich Covid-19 zu relativieren. Dabei wurden jedoch wesentliche Fakten ignoriert.

Folgende Punkte wurden vom BR kritisiert:

Erstens: wir würden einen saisonalen Effekt behaupten. Das stimmt. Laut Virologe Drosten gäbe es einen maximalen saisonalen Effekt von 20%. Das wären mehr als Null. Also ein saisonaler Effekt. Die aktuellen Inzidenzzahlen erhärten zudem unsere Position.

Zweitens: wir würden behaupten, mit mehr Tests erhielte man mehr positive Tests. Das stimmt. Es hängt jedoch mit der Prävalenz zusammen. Erhöht man aber an einem definierten Tag X die Testzahl, dann erhält man mehr positive Tests. Die absolute Zahl der positiven Tests ist also sehr wohl steuerbar.

Darüberhinaus gilt: je mehr Tests desto mehr falsch positive. Das hängt ebenfalls mit der Prävalenz zusammen. Je niedriger die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch positiven, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Spezifität (Verhältnis richtig negativer zu richtig negativen plus falsch positiven).

Und umgekehrt: je höher die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch negativen, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Sensitivität. Die Vorgabe bei den Antigentests z.B. lautet: mindestens 70% Sensitivität, d.h. : 30% dürfen falsch negativ sein!

Drittens: wir würden behaupten, bei der praktischen Anwendung der PCR-Tests hätte sich eine Fehlerrate gezeigt. Das wäre nicht so, argumentiert der „Faktenfuchs“ des BR und nennt Ringversuche, die die Sicherheit und Qualität des PCR-Tests beweisen sollen.

Das war ja auch nicht die Behauptung! Der PCR-Test ist natürlich gut, vorausgesetzt er wird für das verwendet, was er leisten kann. Er kann z.B. keine Infektionen nachweisen.

Das Problem sind Fehler vor dem Test, also bei der praktischen Anwendung.

Und damit zu einem uns bekannten Ringversuch (Quelle: dt. Ärzteblatt, 10/2020): es wurden 463 Labore in Deutschland überprüft, und zwar mit einer vorgegebenen Covid-19-Probe. Ergebnis: die Bandbreite der PCR-CT-Werte lag zwischen 13 (hoch positiv) und 38 (kaum etwas nachweisbar) – wohlgemerkt bei der gleichen Probe!

Wie ist das möglich? Antwort: unterschiedliche Abstrichtechniken der Untersucher, Transport, Lagerungszeiten, Temperaturschwankungen, jedes Labor kann einen anderen Test verwenden, das Virusgenom muß zuerst von RNA in DNA übersetzt werden, und zwar mit einem Enzym (Reverse Transkriptase) – letzteres ist ebenfalls fehlerbehaftet und temperaturlabil.

Und das alles bevor der PCR-Test überhaupt beginnt!

Viertens: wir würden behaupten, ca. 80% der SARS-CoV-2-infizierten Menschen zeige keine oder nur leichte Symptome. Der BR nennt 55-85% die erkranken.

Fazit: beide Aussagen stehen nicht im Widerspruch. Leicht erkrankt ist auch erkrankt.

Fünftens: die AFD würde behaupten, die Covid-19-Letalität wäre sehr niedrig. Man hätte mehr obduzieren müssen, um zu beweisen ob an oder mit Corona verstorben. Das stimmt beides.

Der BR bringt jetzt Letalität und Mortalität ins Spiel. Das Erste bezieht sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung, das Zweite auf die Erkrankten. Die Begriffe sind nicht vergleichbar.

Der BR erklärt, dass die Gesundheitsämter auf Basis ärztlicher Todesbescheinigungen die Entscheidung treffen, ob jemand an oder mit Corona gestorben ist.

Dies ist allerdings völlig unzureichend, da die Todesbescheinigungen nur eine vermutete Diagnose enthalten. Der Beweis kann nur durch die Obduktion des Pathologen erbracht werden.

Die Kritik des BR ist überwiegend ungerechtfertigt, der „Faktenfuchs“ offenbar faktenresistent.

 

Dr. med. Martin Dames

Facharzt für Innere Medizin