Das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen hätte die Einstufung des Landesverbandes der AfD als sog. Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. So entschied es das Verwaltungsgericht Weimar, worüber mehrere Medien berichten. Eine Schlappe für die Verfassungsschützer im Freistaat, deren Präsident Stephan Kramer schon in der Vergngenheit Schlagzeilen von sich machte.
Weimar: „Prüffall“-Bezeichnung nicht rechtens
Das Verwaltungsgericht in Weimar hat am Montagmorgen verkündet, dass der Thüringer Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ hätte bezeichnen dürfen. Die zuständigen Richter beschrieben in ihrer Urteilsbegründung, dass eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gegeben sei, jedoch nicht für den Prüffall. Somit hat das Landesamt in Thüringen rechtswidrig gehandelt, wobei eine Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
AfD: Klatsche für Geheimdienst
Vertreter der Alternative für Deutschland haben das Urteil wohlwollend aufgenommen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner kommentierte auf seinem Twitter-Kanal, das Urteil sei die „Nächste Klatsche“ für den Geheimdienst in Thüringen. Mit Blick auf Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer (SPD) schrieb der 55-Jährige ironisch, dieser versuche „wahrscheinlich doch noch, in den Bundestag zu flüchten.“
Kurioser Lebenslauf des Thüringer VS-Chefs Stephan Kramer
Brandner verweist in seinem Statement auf die ursprünglichen Pläne Kramers, für die SPD in den Bundestag einzuziehen. In einem Pressebericht hatte der 53-Jährige vor wenigen Wochen angekündigt, „ab 1. Juli bis zur Bundestagswahl in Urlaub“ zu gehen, um das Direktmandat im Wahlkreis 192 „Gotha-Ilm-Kreis“ zu gewinnen. Kramer zog dieses Vorhaben später zurück. Ein Blick in den Lebenslauf des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten macht jedoch deutlich, dass seine Bundestagskandidatur nicht die einzige merkliche Auffälligkeit ist. Der VS-Chef war vor seinem SPD-Eintritt schon in CDU und FDP aktiv und hat keinen Universitätsabschluss im Bereich Rechtswissenschaften, wobei das Thüringer Verfassungsschutzgesetz vorsieht, dass der Präsident der Behörde über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll. Darüber hinaus ist er Mitglied des Stiftungsrats der umstrittenen Amadeu Antonio Stiftung.
TM
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