AfD-Klage erfolgreich: Vertragsbruch der Allgemeinen Zeitung

AfD-Klage erfolgreich: Vertragsbruch der Allgemeinen Zeitung

Der sich im Endspurt befindliche Wahlkampf in Rheinland-Pfalz ist in diesen Tagen von einem vorsätzlichen Vertragsbruch der VRM-Mediengruppe überschattet worden. Vor wenigen Wochen hatte die AfD ein Werbepaket in der Allgemeinen Zeitung, die zum genannten Medienunternehmen gehört, gebucht und hierfür digitale Werbemittel übersandt.

Laut Vertrag sollten diese bis zum Tag der Landtagswahl auf dem Online-Portal der Zeitung erscheinen und so 180.000 Leserkontakte erreichen. Ãœber mehrere Tage lief die Online-Werbung ohne Probleme auf der Seite www.allgemeine-zeitung.de.

Erfolgreiche Klage der AfD

Völlig überraschend erhielt der AfD-Kreisverband Mainz am 9. März einen Anruf der VRM Mediengruppe. Die vertraglich vereinbarte Werbung werde sofort von der Seite genommen und auch in den kommenden Tagen nicht mehr gespielt, teilte eine Sprecherin den überraschten Politikern mit. Ein klarer Vertragsbruch der Medienmacher und ein schwerwiegender Eingriff in den auf Hochtouren laufenden Wahlkampf. Natürlich ließ sich die zweitgrößte Oppositionspartei im Landtag diesen Affront nicht gefallen und klagte auf einstweilige Verfügung. Der Beschluss des Amtsgerichts Mainz, der am heutigen Freitag der VRM-Mediengruppe zugestellt wurde, ist eindeutig:

„Die Antragsgegnerin (VRM Media Sales GmbH, d. Red.) hat die ihr durch die Antragstellerin (Alternative für Deutschland, Kreisverband Mainz, d. Red.) übersandten digitalen Werbemittel im Rahmen der von der Antragstellerin bei der Antragsgegnerin am 24.02.2021 gebuchten Werbung „Paket ‚L‘ 180.000 Leserkontakte für ihren Wahlerfolg“ zur Landtagswahl 2021 unverzüglich wieder […] einzublenden.“

Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft festgesetzt.

„Keine rechtlichen Gründe, die Vertragserfüllung zu verweigern“

Die einstweilige Verfügung sei laut der zuständigen Richterin zu erlassen, „da das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs und Verfügungsgrunds hinreichend glaubhaft gemacht sind.“

Auch der vertragliche Verfügungsanspruch des AfD-Kreisverbands Mainz sei „hinreichend glaubhaft gemacht.“

Darüber hinaus seien „keine rechtlichen Gründe ersichtlich, aus denen die Antragsgegnerin (VRM Media Sales GmbH, d. Red.) berechtigt wäre, die Vertragserfüllung zu verweigern.“

Dem Eilantrag wurde auch deswegen stattgegebenen, da es „aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zur Landtagswahl“ und dem „bereits ausgezahlten Werbebudget“ nicht mehr möglich sei, „anderweitige adäquate Werbung für den Landtagswahlkampf zu schalten.“

Demokratischer Wettbewerb massiv behindert!

Trotz der erfolgreichen Klage vor dem Amtsgericht Mainz ist der Schaden für den Wahlkampf der AfD noch nicht abzusehen. Mehrere Tage wurde die bereits bezahlte Werbung in der Allgemeinen Zeitung nicht angezeigt und somit tausende Leser nicht erreicht. Der grobe Vertragsbruch des Medienunternehmens zeigt das fragwürdige Verständnis der Medienmacher von demokratischem Wettbewerb. Es scheint, als solle eine starke Oppositionspartei gezielt geschwächt und ein gutes Wahlergebnis der AfD verhindert werden.

TM

AfD-Klage erfolgreich: Vertragsbruch der Allgemeinen Zeitung Zuletzt aktualisiert: 13.03.2021 von Team Münzenmaier

3 Replies to “AfD-Klage erfolgreich: Vertragsbruch der Allgemeinen Zeitung

  • Arthur

    Von Arthur

    Ausfallkosten zurückerstatten lassen!

  • Haupt Ferdinand

    Von Haupt Ferdinand

    Es ist ein Trauerspiel und ein Spiegelbild unsere Gesellschaft und eine Offenbarung der Demokratischen Gesinnung.

  • Andreas

    Von Andreas

    Schöner Erfolg.

Comments are closed.