AfD-Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise

AfD-Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für eine sofortige Beendigung des Lockdowns und für Unterstützung der Unternehmen unterschiedlicher Branchen in der Krise ein. Am Freitag, den 16.04. 2021, wurden drei Anträge der AfD-Fraktion im Plenum des Bundestags debattiert, die im Folgenden vorgestellt werden.

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen

Im ersten Antrag geht es darum, dass Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen bei Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen erleichtert werden sollen.
Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge an sich ist bereits jetzt möglich, jedoch sind die Unternehmen stark abhängig von den Sozialversicherungsträgern. Um den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, fordert die AfD-Fraktion deshalb, dass eine an die Corona-Pandemie angepasste Stundungsregelung gesetzlich verankert wird. Diese soll für den Zeitraum der COVID-Maßnahmen gelten. Konkreter belaufen sich die Forderungen darauf, dass erstens eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass das eigene Unternehmen finanziell erheblich von den COVID-Maßnahmen betroffen ist, ausreichen soll. Zweitens wird nach dem Antrag der AfD-Fraktion keine Sicherheitsleistung benötigt. Drittens sollen keine Stundungszinsen anfallen. Dieser Antrag ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es in Folge der COVID-Maßnahmen zu einer erheblichen finanziellen Notlage insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe gekommen ist. Das wirkt sich auch auf das Zahlen von Steuern und Sozialabgaben aus.

Dabei hebt die AfD-Fraktion hervor, dass Stundungen als letztes Mittel zu gelten haben, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Gleichzeitig soll es einen staatlichen Ausgleich für die Sozialversicherungen geben. Dabei handelt es sich um zinsfreie Darlehen oder Kredite, die später zurückgezahlt werden müssen.
Laut Ansicht der AfD-Fraktion ist keine Aushöhlung der Sozialversicherungen zu erwarten, da bereits bestehende Stundungsmöglichkeiten bisher nicht von allen Arbeitgebern genutzt wurden. Der Antrag stellt zudem keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Sozialversicherungen dar. Die aktuelle Stundungspraxis wird schließlich nicht geändert. Es wird in erster Linie Rechtssicherheit für die Unternehmen angestrebt.

Immunsystem und Gesundheit stärken – Fitnessstudios mit Hygiene während Corona öffnen

Im zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Fitnessstudios unter Einhaltung der Hygienerichtlinien wieder öffnen dürfen. Dadurch soll das Immunsystem und die Gesundheit der Bürger gestärkt werden.

Insgesamt bewertet die AfD-Fraktion die Schließung der Fitnessstudios als unverhältnismäßig, da sie pauschal ist und keine Ausnahmeregelungen beinhaltet. Zudem fehlen Öffnungsstrategien für diese Fitnesseinrichtungen. Von der Schließung sind in Deutschland 10.000 Fitnessstudios und damit ursprünglich 11,6 Millionen Mitglieder, 209.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 4.300 Ausbildungsbetriebe betroffen. Ein Umsatz von 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 weist auf die Relevanz von Fitnessanlagen für die Wirtschaft in Deutschland hin. Ein Rückgang der Mitglieder um 15,7 Prozent bis zum November 2020 und die finanziellen Schwierigkeiten, die infolgedessen auftreten, deuten auf die Notwendigkeit der Wiedereröffnung der Fitnessstudios hin. Schließlich bleiben die laufenden Kosten wie Miete oder Angestelltengehälter weiterhin bestehen. Es droht der dauerhafte Ruin zahlreicher Fitnessstudios.

Des Weiteren ist eine Öffnung dieser aus gesundheitlichen Gründen erforderlich. Bei umfassender Umsetzung von Hygienekonzepten scheint kein erhöhtes Infektionsrisiko in deutschen Fitnessstudios vorzuliegen. Dem gegenüber stehen die Folgen eines fehlenden Trainings für körperliche und mentale Gesundheit. Gute körperliche Fitness ist enorm relevant für eine erfolgreiche Krankheitsbewältigung sowie für die Prävention für schwerwiegende Verläufe von Infektionskrankheiten laut wissenschaftlichen Studien. Sport führt zu einer verbesserten Funktionalität des Immunsystems, Bewegung verbessert die Stimmungslage.

Eine Wiedereröffnung von Fitnessanlagen beurteilt die AfD-Fraktion auch deshalb als möglich, da der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) ein umfassendes Hygienekonzept ausgearbeitet hat, das die gesetzlich geforderten Auflagen mehr als erfüllt. Die Mitgliedsunternehmen des DSSV haben sich verpflichtet, diese Hygienebestimmungen umzusetzen.

Aus den genannten Gründen fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung erstens auf, einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu entwickeln, der Ausnahmeregelungen für die Öffnung von Fitnessstudios beinhaltet. Zweitens enthält der Antrag die Forderung, gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen eine einheitliche Regelung zu entwerfen, sodass Fitnessstudios öffnen können. Drittens soll das Hygienekonzept des DSSV auf Umsetzbarkeit geprüft und daraus ein eigenes Konzept zur Wiedereröffnung von Fitnessstudios erarbeitet werden. Abschließend fordert die AfD-Fraktion, dass Fitnessstudios als präventive Gesundheitseinrichtungen bewertet werden.

Den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld aussetzen

Der dritte Antrag beinhaltet die Forderung der AfD-Fraktion, den Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld auszusetzen.

Laut der Bundesagentur für Arbeit haben im März 2021 ca. 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld empfangen. Dieses Kurzarbeitergeld wird dabei in die Ermittlung des Einkommensteuersatzes einbezogen, der Steuersatz wird also auf das gesamte Einkommen angewendet. Jedoch sind Nachzahlungen bei der Einkommensteuer die Folge, da das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, der Einkommensteuersatz auf das Jahreseinkommen aber weiterhin vollständig angewendet wird.

Die hier geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld wurde von der Bundesregierung in der Debatte zum Jahressteuergesetzes 2020 bereits abgelehnt. Die Begründung lautete damals, dass dies gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht gerecht sei. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist allerdings eine doppelte Belastung für Kurzarbeitergeldbezieher alles andere als gerecht. Unterstützt wird diese Schlussfolgerung durch die Argumentation des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Dieser bezeichnet in Person von Dietmar Muscheid eine Steuernachzahlung zusätzlich zu dem Einkommensverlust in der Krise als ungerecht.

Konkret beziffert der Bund der Steuerzahler die Nachzahlung von Lohnsteuern für eine Person ohne Partner und Kinder auf etwa 301,00 Euro. Laut dessen Berechnungen ist die Kombination von Kurzarbeitergeld und Normallohn besonders stark von Nachzahlungen betroffen.

Neben der finanziellen Erleichterung der Arbeitnehmer hätte eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kurzarbeitergeld außerdem eine bürokratische Entlastung für Verwaltung und Arbeitnehmer zur Folge. In den Jahren 2020 und 2021 musste und muss bisher eine Einkommensteuererklärung bei mehr als 410,00 Euro Kurzarbeitergeld abgegeben werden. Daraus resultieren Millionen von Steuererklärungen, die die Finanzämter zusätzlich zu bearbeiten haben. Dieser unnötige Mehraufwand würde durch die Umsetzung der Forderungen im Antrag nun entfallen.

Zur Entlastung der Bürger und der Verwaltung fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung aus den genannten Gründen auf, das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen. Des Weiteren soll der Katalog des § 32b des Einkommensteuergesetzes dahingehend geprüft werden, ob und inwieweit weitere Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit den Folgen der COVID-Maßnahmen zu tun haben, in den Jahren 2020 und 2021 von der Besteuerung ausgenommen werden können.


Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich auch weiter für die Belange der Arbeitnehmer, Unternehmer verschiedener Branchen und der Bürger, die von den unverhältnismäßigen COVID-Maßnahmen der Bundesregierung betroffen sind, ein.

Die Altparteien hingegen, welche gerne behaupten, die AfD habe keine Vorschläge, stellten sich wie immer aus Prinzip quer und lehnten die Anträge ab.

TM

AfD-Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise Zuletzt aktualisiert: 16.04.2021 von Team Münzenmaier